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Jackie

Fortgeschrittener

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  • »Jackie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 933

Aktivitätspunkte: 5 490

Hunde: Zwergschnauzer: Baffy 13 J. und Ziva 9 J., sowie Ricky, Eike, Ambra und Loki im Herzen

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Benutzer
Mitglied

1

Dienstag, 10. November 2009, 16:18

Ist das so üblich?

Hallo,

da ich beim Kauf unserer Laika etwas in der Hand haben wollte, dass wir sie bezahlt haben und sie uns gehört, bat ich um einen Kaufvertrag. Als ich den Vertrag dann zu lesen bekam musste ich etwas schlucken, denn er beginnt so:
"Der Verkäufer versichert, dass Ihm keine offensichtliche oder verborgenen Krankheiten oder Mängel bekannt sind. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für erworbene oder ererbte Krankheiten oder Mängel oder für eine bestimmte Eignung des Hundes.
Der Käufer bescheinigt den Hund besichtigt zu haben. Er verzichtet darauf, später Ansprüche geltent zu machen, die sich auf Gebäude oder Wesensentwicklung oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Krankheiten oder Mängel erworbene oder ererbte gründen. ..." :(
Was danach kam hörte sich inhaltlich recht normal an. Insgesamt wirkte dieser Vertrag auf mich, als wenn die Züchterin nur schnell die Welpen verkaufen will ohne irgendwelche Probleme hinterher zu haben. Weiter unten steht noch, wenn man den Hund aus irgendwelchen Gründen abgeben muss, dann hat der Züchter ein Vorkaufsrecht. Dies vermittelt mir das Gefühl als solle man Ihn ja nicht mit Problemen konfrontieren, aber wenn der Hund gut gelungen ist nimmt man ihn gerne zurück. Das macht mich einfach wüttend. Ich weiss aber ziemlich sicher, dass hinter diesem Vertrag nicht die Züchterin steckt.
Verstehe ich irgendwas falsch? Wie ist Eure Meinung dazu?

LG Birgit

mercedes122

unregistriert

2

Dienstag, 10. November 2009, 16:31

Hallo Jackie,

Ich habe in meinem Verträg es ähnlich stehen, na gut vielleicht nicht ganz so krass.

Und ich habe auch ein Vorkaufsrecht drin. Das hat aber gar nichts mit gut gelungen zu tun, als eher, falls der Hund mal abgegeben werden sollte. Das man bei der Vermittlung evtl. behilflich ist, und das Tierchen nicht in ein TH kommen muß. Und genau so habe ich es den Welpenkäufern auch erklärt. Sollte natürlich der Fall eintreten und es ist ein Wunderkind geworden.. Dann kann man ihn ja selbst behalten :D .

LG Evi

kathleen

unregistriert

3

Dienstag, 10. November 2009, 16:35

Hallo Jackie,

so ungefähr sahen meine beiden verträge aus, das mit den Ansprüchen stand nur in einem drin.

Was haste denn erwartet?? Etwas mit Blümchen? Und Pfotenabdruck?? Einem Pass ähnlich wie de ihn aus dem Krankenhaus bekommst wenn de entbunden hast.

Ein Hund ist eine Sache vor dem Gesetz und sicherlich werden / sind bereits viele züchter wegen solchen Dingen verklagt wurden.

Grüße
Kathleen

4

Dienstag, 10. November 2009, 16:43

vorsicht ist die mutter der porzellankiste

hallo jackie,

ich kann die züchter schon verstehen. in zeiten wo sich jeder selbst am nächsten ist und was für ansprüche manche käufer stellen, würde ich mich rechtlich auch absichern.
sicherlich liest sich so ein vertrag als liebender welpenkäufer nicht so schön, aber was meinst du was manche züchter sich alles anhören müssen und für was sie alles gerade stehen müssen.
viele käufer verlangen den perfekten hund und das kann man einfach nicht garantieren...da steckt man nicht drin.

das mit dem vorkaufsrecht finde ich eine gute sache. ich habe selber schon mitbekommen, das ein hund aus unserer zucht klamm heimlich weiterverkauft wurde und wir nichts davon wussten.
dieser hund ist glücklicherweise auf umwegen wieder zu uns gelangt. leider kann keiner sagen wie oft er den besitzer wechseln musste als er letzten endes wieder bei uns war.

liebe grüße
sandra

chaotina

unregistriert

5

Dienstag, 10. November 2009, 16:43

Hallo Birgit,
da es wie vorher schon geschrieben der Hund eine Sache ist, gibt es die Gewährleistungspflicht. Da kein Züchter in die Welpen hinein gucken kann, weiß man nicht ob Erbkrankheiten drinstecken. Oder der Hund sollte zu Ausstellungen und hat nachher einen Zahnfehler. Oder er soll VPG machen und mag nicht in den Ärmel beißen. Oder soll Fährten und mag die Nase nicht auf den Boden halten......
Es gibt so viele Probleme die erst später auftreten könnten und es gibt eben auch Menschen die klagen gegen alles und jeden und können eine Existenz zerstören.
Das mit dem zurücknehmen möchten die meisten Züchter, damit der Züchter weiß wo die Hundis abbleiben.
LG Inka mit Anhang

Zibirian

unregistriert

6

Dienstag, 10. November 2009, 17:02

Guten Tach,

was findest Du denn daran so schlimm ?

Der Verkäufer versichert,daß ihm keine Mängel bekannt sind - der Hund ist also gesund und es ist alles dran :D

Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für erworbene Krankheiten - soll der Züchter für nen Schnupfen verantwortlich sein ?
Oder für ne Mangelernährung ?

Er übernimmt keine Gewähr für ererbte Krankheiten oder Mängel - Wenn der Züchter nach bestem Wissen und Gewisssen gezüchtet hat, z.B. 2 x HD A und der Welpe hat später ne D - Hüfte, kann er ja wohl nix dafür ?

Der Käufer übernimmt den Hund in gutem, gesunden Zustand, das lässt sich der Züchter bescheinigen, nichts weiter !

Meine Verträge sehen auch so aus, das hat nix mit : Schnell Welpen verkaufen, ich hab die Kohle und nach mir die Sinntflut zu tun X(

Was glaubst Du für was mich meine Käufer teilweise schon verantwortllich machen wollten, da sichert man sich schon ab.

Und ich will ja wissen wo meine Hunde abbleiben, auch nach Jahren will ich das noch wissen :evil:

Meine Hunde sollen nicht irgendwie und irgendwo durch die Weltgescgichte verscherbelt und rum gereicht werden :evil:

Wenn sie da wohin ich sie verkauft hab nicht mehr sein können, dann gehören sie hierher und nicht in irgendein Tierheim oder an die Autobahn :cursing: Mindestens will ich wissen wo sie bleiben !

Bei mir bekommen die Leutz nicht nen Vertrag weil sie danach fragen, sondern sie bekommen ihn ganz automatisch und immer und in jedem Fall.

Auch ich Züchter hab Rechte, nicht der Käufer bezahlt und kann mit meinem Hund machen was will er !

Und spätestens wenn dich Käufer wegen einer angeblich "reitenden Patella" beim PSK und VDH anscheissen wollen und dir - wörtlich - das Handwerk legen wollen :cursing: dann kriegste Verständnis für solche Verträge !

Und wenn jemand meint, er müsse den Vertrag, oder bestimmte Teile daraus, nicht unterschreiben, kann man über alles reden und nen Konsens finden. Wenns dann immer noch nicht passt, kann er gerne gehen wo er wohnt :D

Guten Wech

der Ingrid

Krümelmonster

unregistriert

7

Dienstag, 10. November 2009, 17:08

Ich habe (auf Nachfrage!) nur ne Quittung bekommen, Verträge gab's gar nicht.

Die Formulierungen klingen für mich aber recht ok und nicht zu "scharf". Vor allem der Satz "Der Verkäufer versichert, dass Ihm keine offensichtliche oder verborgenen Krankheiten oder Mängel bekannt sind." ist insofern nicht so schlecht als das man als unbedarfter Welpenkäufer ja nicht zwingend Ahnung von diversesten Mängeln hat. Meiner hatte z. B. mit dem Milchgebiss einen Einbiss. Das war nix, worauf mich mein Züchter hingewiesen hat, es aber sicher wusste!! War letztendlich nicht weiter wild, weil sich das Gebiss mit den neuen Zähnen ganz normal entwickelt hat - aber das hätte auch anders laufen können...

LG,
Mareike.

8

Dienstag, 10. November 2009, 17:17

Hi,

also für mich hört sich dieser Vertrag doch ganz vernünftig an.
Mehr noch, der Züchter versucht zumindest dafür zu sorgen, dass der
Hund bei einer eventuellen Abgabe nicht in der Weltgeschichte rumirrt.



@ Ingrid,

nix für ungut, aber wenn ich einen Hund käuflich bei Dir erwerbe,
dann ist es nicht mehr Dein Hund. :D :D

VG
Andrea

Schlucaluca

unregistriert

9

Dienstag, 10. November 2009, 18:09

Hi Birgit,

mal ne Frage an dich: hattest du (bevor du den Vertrag zu lesen gekriegt hast) ein ungutes Gefühl bei deinem Züchter? Hat die Chemie zwischen euch gestimmt? Wenn da alles in Ordnung war, gibt es doch überhaupt keinen Grund, sich wegen der Formulierung im Vertrag so viele Gedanken zu machen. Wenn du vorher schon den Eindruck gehabt hättest, dass der Züchter die Welpen nur so schnell wie möglich loswerden will, hättest du dir dann dort einen Hund ausgesucht?
Den Vertrag find ich ok, so wie er ist. Die Formulierung ist halt kühl aber sachlich und eindeutig. Das Rückkaufsrecht steht bei uns auch drin und zeigt mir, dass sich der Züchter auch nach der Abgabe für das Wohlergehen "seiner" Babies interessiert.
Was mich allerdings überrascht hat, ist, dass du extra nach einer Kaufbestätigung fragen musstest. Ich dachte, ein Kaufvertrag ist standard und wird dem Käufer automatisch ausgehändigt. Wie sollte denn sonst der Welpenkäufer nachweisen können, dass der Hund wirklich ihm gehört?

Ich wünsch dir jetzt jedenfalls ganz viel Spaß mit deiner kleinen Maus!!!

LG, Antje

Schnuffi

unregistriert

10

Dienstag, 10. November 2009, 20:00

Vorkaufsrecht

Hallo Jackie,
in der Regel bekommt man immer einen Kaufvertrag vom Züchter, indem er das Vorkaufsrecht hat, wenn, egal aus welchen Umständen, der Hund abgegeben werden muss. Das ist eine so finde ich eine sehr gute Sache, da sich ein guter Züchter immer versichern möchte, dass es seinem Nachwuchs gut geht.
Ich hatte vor ein paar Jahren hierzu folgende Erfahrung gemacht: Ein Zwerschnauzer wurde vom Ordnungsamt ins Tierheim gebracht (wenn dies geschieht ist alles ganz schön am Dampfen!). Der arme Hund also mit Papieren im Tierheim. Die Züchterin hat Freunde von mir angerufen, ob sie nicht noch einen Hund haben wollen, da dieser im Tierheim sitzt. Am nächsten Tag kamen meine Freunde zu mir und fragten mich, ob die Züchterin bei mir angerufen hätte. Ich verneinte dies und fuhr sofort zusammen mit meinen Freunden ins Tierheim. Die Leiterin war leider nicht da. Aber ich habe sofort am folgenden Tag den Hund zu mir geholt. Ihr könnt Euch vorstellen, wie sauer ich war, dass diese Züchterin ihren eigenen Hund nicht aus dem Tierheim geholt hat, obwohl sie auch in ihren Verträgen die Klausel mit dem Vorkaufsrecht hatte. Danach wollte sie mir bei der Vermittlung behilflich sein! So ein Quatsch, der Hund war laut Tierheimvertrag in mein Eigentum übergegangen und das Tierheim hatte für 1 Jahr die Option, wenn der Hund nicht gut gehalten wird, diesen zuzückzuverlangen.
Wenn man als Züchter Welpen abgibt, hofft man immer, dass der Nachwuchs in gute Hände kommt. Aber es ist ein Restrisiko dabei, auch wenn man vorher alles sich anschaut.

Der zweite Teil mit dem Nicht-Rückgaberecht des Käufers, kann ich verstehen. Wenn mir der Züchter alle Angaben über den Hund macht und er versichert, dass er nach besten Wissen und Gewissen gezüchtet hat und ihm keine Krankheiten des Welpen bekannt sind ist das vollkommen in Ordnung. Wie sich der Hund weiterentwickelt hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Züchter keinen Einfluss mehr hat. Auch ich möchte mit meinem jetzigen Welpen, den ich von einem anderen Züchter erhalten habe gerne zu Ausstellungen, meine Züchter freuen sich auch darüber. Aber wie sich meine Hündin entwickelt werden wir sehen. Meine Züchter haben ihr nur das Beste auf ihren Lebensweg mitgegeben und darüber freue ich mich am meisten.
LG
Elke mit Gila :love:

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