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ebbi

Puppy

  • »ebbi« ist männlich

Beiträge: 389

Aktivitätspunkte: 2 085

Hunde: Mehrere Zwergschnauzer schwarz-silber, pfeffer-salz, 1 Goldie und Affenpinscher

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Benutzer
Mitglied

21

Donnerstag, 12. November 2009, 20:34

Also wir haben es in unserem Vertrag ähnlich stehen.
Das die Verträge in diesem Teil ähnlich klingen, liegt meiner Meinung nach daran, daß dieser Satz auch im VDH Muster-Kaufvertrag steht.
Natürlich muß sich jeder Züchter absichern. Der Kaufvertrag ist ein rechtliches Schriftstück und hat nichts damit zu tun, ob ich unsere Welpen liebe.
Natürlich tue ich das! Und aus diesem Grund suchen wir unsere Welpenkäufer auch genau aus. Habe ich bei Leuten ein schlechtes Gefühl, bekommen sie keinen Hund, basta!
Rückkaufsrecht habe ich in unseren Verträgen auch drin. Und ich nehme den Hund auch zurück und versuche ihn dann wieder gut zu vermitteln.

Das wir unsere Hunde lieben, kann jeder Welpenkäufer sehen, wenn er uns besucht. Auch bei vorherigen telefonischen Kontakten strahle ich das aus (glaube ich).

Ich kann also an einem solchen Passus im Vertrag nichts verwerfliches finden. Es gibt genug Dinge darin, die wir dem Käufer auch zusichern.
Ist viel, viel sicherer, als wenn ich einen Hund irgendwo auf einem Bauernmarkt kaufe, oder?

Viele Grüße

Ralf
Signatur von »ebbi« www.zwergschnauzer-vom-roemersberger-hof.de

Janny&Andi

unregistriert

22

Donnerstag, 12. November 2009, 21:31

Hallo,

also wir finden, dass der Vertrag vollkommen juristisch in Ordnung ist. Er ist sauber formuliert und es steht jedem frei seinen Kaufvertrag so zu gestalten wie er will, sofern er nicht sittenwidrig ist. Er ist zwar unpersönlich, aber Normalerweise haben Verträge sowas ansich. Es gibt wirklich nichts zu beanstanden.
So würden wir unsere Verträge ebenfalls machen und das mit dem Vorkaufsrecht ist eine gute Sache wie wir finden. :thumbup:

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