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  • »Stefanie« ist weiblich

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Benutzer
Mitglied

11

Samstag, 7. November 2009, 12:59

hi willy

hab grad leider andere erfahrung vor gericht gemacht...
war allerdings auch strafkammer und nicht verkehrsgericht

jedenfalls hab ich lediglich das geld für die vorliegenden rechnungen bekommen, verzugszinsen, mahnkosten, schmerzensgeld/verdienstausfall und anwalt durft ich selbst bezahlen bzw pkh sei dank, und einen "funktionsverlust wegen nicht mehr lieferbarem ersatzteil" ist auch mein problem...denn der gute man ist zwar versichert, nur zahlen die nicht, wenn man en auto vorsätzlich beschädigt und im verlauf der regulierung gleich noch versucht die eigene versicherung zu betrügen...

und nu verklag mal zivilrechtlich wo du weisst es ist nix zu holen

gruss
Signatur von »Stefanie« ()_()_.-" "-.,/)
;.. `; -._ , ` )_
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"Wir geben dem Hund den Rest unserer Zeit, unseres Raumes und unsere Liebe, doch der Hund gibt uns alles, was er hat!" unbek.

Paulinchen

unregistriert

12

Samstag, 7. November 2009, 13:14

Hallo,

@Willy, das hast du sehr anschaulich erklärt. Ich danke dir nun hab ichs auch begriffen ^^ Da es laut Gutachter wohl sehr hart an der Grenze zum Wirtschaftlichen Totalschaden ist und der zu erwartende Zeit-Restwert wohl nicht ausreicht das ich mir ein neues,gebrauchtes, Auto kaufen kann.Hab ich diesmal gleich einen Anwalt eingeschalten zumal die Schuldfrage mehr als Offensichtlich ist.

Danke auch allen anderen die es versucht haben.

LG Marco mit Familie

13

Samstag, 7. November 2009, 13:27

keine Ahnung von rechtlichen Dingen

:563:

oh Marco,

ich bin nur froh, dass ihr nicht verletzt seid.


du hast aber auch Pech mit deinen Autos ;(
ich kann mich nur gut an das ausgebrannte erinnern.

Paulinchen

unregistriert

14

Samstag, 7. November 2009, 13:56

Hallo Judy,

Ich bin auch Froh das die Püppie und die Hunde nicht im Auto waren. Hätten sie im Auto gesessen wäre Sevi wohl durch die zuhe Tür vom Auto und hätte die Unfallgegnerin ebenfalls durch die zuhe Tür herrausgeholt :wacko: Naja so konnt ich sie doch einigermasen beruigen. Ja wenn ich gerollt wäre oder die Gegnerin noch ein bischen mehr Tempo drauf gehabt hätte wäre es sicher nicht so glimpflich für uns verlaufen.
Beim Omega hab ich ja wehnigstens noch gewinn gemacht, beim Focus werd ich wohl nasse machen. Naja erstmal abwarten was der Anwalt und der Gutachter am Montag sagen.
Dieses Jahr ist der Wurm drinn. Erst ist mein Vater gestorben und nun das. ;( :cursing:

LG Marco mit Familie

15

Samstag, 7. November 2009, 15:26

Hallo,

bei einem Verkehrsunfall ist es in der Tat etwas anderes als wenn Du jemanden strafrechtlich belangen willst, der PKW´s beschädigt.

Auch da bekommst Du zwar Deinen Schaden bezahlt, jedoch geht Dein Anspruch gegen die Person selbst und die Haftpflichtversicherung muss bei vorsätzlichem Handeln und Betrug nicht zahlen, sondern nur die schadensverursachende Person.

Bei einem Verkehrsunfall wie den nun geschildertem besteht der Anspruch jedoch auch unmittelbar gegenüber der Versicherung, da im Verkehrsrecht ein sogenannter Anspruchsübergang besteht. Heißt, Du kannst unabhängig vom Verschulden unmittelbar gegen die Versicherung klagen.

Zudem gilt die Gefährdungshaft, so dass auch unabhängig vom Verschulden Schadensersatz von dem Unfallverursacher zu zahlen ist. Allerdings gibt es einen sogenannten Abzug, den die Versicherung machen kann! wenn der Unfall nicht unvermeitlich war. DIeser liegt bei ca. 25 %. Wichtig ist also, dass Du den Beweis führen kannst, dass der Unfall unvermeitbar war.

Die Versicherung muss dann zahlen, und sich ggf. bei ihrem Versicherten Geld zurückholen, sofern dieser betrügerisch unterwegs war. (Aufgrund des unmittelbaren Anspruchs gegen die Versicherung)

Und noch was..... bei einem Schaden soll man eben keinen Gewinn oder Verlust machen, man soll so gestellt werden, als sei nichts geschehen. Verlust macht man natürlich dadurch immer dann, wenn der PKW besonders gepflegt war, wenige Kilometer hatte etc. weil diese Punkte zwar einfließen, aber weniger Berücksichtigung finden, als in der Realität.

Viele Grüße

Willy

Paulinchen

unregistriert

16

Montag, 9. November 2009, 16:45

Hallo,

Erstmal eine Gute Nachricht für mich. Das Gutachten ist da und der Gutachter hat sich so ziemlich verschätzt mit seiner ersten Schätzung. :D Der Schaden beläuft sich auf "nur" 3800€ und der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5500€ somit ist mein kleiner Eisbär Reperaturwürdig. :thumbsup: Das Bärchen kommt, wenn die Gegnerische Versicherung gezahlt hat, in die Werkstatt. Ich war Heute noch bei einer anderen Karosserie Werkstatt und wenn deren Kalkulation stimmt bleibt noch etwas übrig.

LG Marco mit Familie

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