Hallo,
bei einem Verkehrsunfall ist es in der Tat etwas anderes als wenn Du jemanden strafrechtlich belangen willst, der PKW´s beschädigt.
Auch da bekommst Du zwar Deinen Schaden bezahlt, jedoch geht Dein Anspruch gegen die Person selbst und die Haftpflichtversicherung muss bei vorsätzlichem Handeln und Betrug nicht zahlen, sondern nur die schadensverursachende Person.
Bei einem Verkehrsunfall wie den nun geschildertem besteht der Anspruch jedoch auch unmittelbar gegenüber der Versicherung, da im Verkehrsrecht ein sogenannter Anspruchsübergang besteht. Heißt, Du kannst unabhängig vom Verschulden unmittelbar gegen die Versicherung klagen.
Zudem gilt die Gefährdungshaft, so dass auch unabhängig vom Verschulden Schadensersatz von dem Unfallverursacher zu zahlen ist. Allerdings gibt es einen sogenannten Abzug, den die Versicherung machen kann! wenn der Unfall nicht unvermeitlich war. DIeser liegt bei ca. 25 %. Wichtig ist also, dass Du den Beweis führen kannst, dass der Unfall unvermeitbar war.
Die Versicherung muss dann zahlen, und sich ggf. bei ihrem Versicherten Geld zurückholen, sofern dieser betrügerisch unterwegs war. (Aufgrund des unmittelbaren Anspruchs gegen die Versicherung)
Und noch was..... bei einem Schaden soll man eben keinen Gewinn oder Verlust machen, man soll so gestellt werden, als sei nichts geschehen. Verlust macht man natürlich dadurch immer dann, wenn der PKW besonders gepflegt war, wenige Kilometer hatte etc. weil diese Punkte zwar einfließen, aber weniger Berücksichtigung finden, als in der Realität.
Viele Grüße
Willy