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Narwana

unregistriert

1

Donnerstag, 17. September 2009, 18:30

Halbgeschwisterverpaarung

Hallo,

da ich im Moment mit einigen Hundefreunden verbal auf Kriegsfuß stehe, siehe meine Anfrage Zucht und Kaiserschnitt, da hab ich doch den nächsten Bekannten gefragt, ob das, was er macht, nämlich seine Hündin von einem Rüden belegen zu lassen, die beide denselben Vater haben, in Ordnung sei? :?: :?: Er hätte mich beinahe mit Blicken :-: .
Da er sich über diese Frage ziemlich aufregte, wieder mal meine frauliche logische Konsequenz: Ich sollte auch nicht mit meinem Halbbruder
Liegt da nicht eine Halbgeschwisterverpaarung (=Inzestzucht IK=12,5%) vor und muss das nicht vorher vom PSK genehmigt werden?
Ich meine , das bei einer solch engen Verpaarung das Risiko von Erbfehlern bzw. Gendefekten doch erhöht ist, oder lieg ich da falsch?

LG

Marie

und wenn schon geschrieben über das Thema. leider kann ich nicht alles einlesen als altes, neues Mitglied und bin dankbar für Antworten, mir nützen leider keine Hinweise auf Mitgliederbereichethreads ;(

2

Donnerstag, 17. September 2009, 18:43

Eine Halbgeschwisterverpaarung ist keine Inzucht und muss deshalb auch nicht "genehmigt" werden.

3

Donnerstag, 17. September 2009, 19:01

Gem. § 4 Nr. 3 neue VDH-ZO bedarf auch die Halbgeschwisterverpaarung einer Genemigung des Rassehunde-Zuchtvereins.

Gruß Helga

4

Donnerstag, 17. September 2009, 19:03

RE:

Zitat

Original geschrieben von Coko

Eine Halbgeschwisterverpaarung ist keine Inzucht und muss deshalb auch nicht "genehmigt" werden.




:-o
Inzucht nicht - aber :?: :-o
wär mir - rein gefühlsmäßig - trotzdem zu eng (sprich risikoreich )

LG Christiane

Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

5

Donnerstag, 17. September 2009, 19:06

RE:

Zitat

Original geschrieben von KUNOS

Gem. § 4 Nr. 3 neue VDH-ZO bedarf auch die Halbgeschwisterverpaarung einer Genemigung des Rassehunde-Zuchtvereins.

Gruß Helga





Gut so :a:
Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

Zibirian

unregistriert

6

Donnerstag, 17. September 2009, 19:35


Ende der Diskussion :D

Der Ingrid

Narwana

unregistriert

7

Donnerstag, 17. September 2009, 19:40

Hallo Zibrian,

bin ein Pfennigfuchser, hab da noch eine Frage an Helga, wenn denn der Deckakt nach dem 23.06.09 erfolgte, müßte eine Genehmigung des PSK vorliegen?
Und wenn er die nun nicht eingeholt hat, hat er mich deswegen wahrscheinlich :-: ?

LG

Marie

Zibrian, ich glaub, ich brauch auch ein Killerbild :exla: , wie macht amn das?


8

Donnerstag, 17. September 2009, 19:46

In der Zuchtordnung des PSK steht:

2.3.6 Inzestzucht
Inzestzucht ist nicht zulässig. Beabsichtigte Paarungen zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern können auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden. Der Antrag ist schriftlich, sechs Monate vor dem beabsichtigten Decktag, beim Hauptzuchtbeauftragten zu stellen. Er ist ausführlich unter Darlegung des/der Zuchtziele zu begründen.
Alle zur Entscheidung notwendigen Unterlagen sind vorzulegen. Der Bescheid über eine evtl. Geneh-migung erfolgt schriftlich und ist bindend. Er kann bestimmte Auflagen (z. B. Vorführen der Nachkom-men) enthalten.

Von Halbgeschwistern nix geschrieben.... :?:

Zibirian

unregistriert

9

Donnerstag, 17. September 2009, 19:55


Hallo Marie ,

wieso das Datum 23.06.2009 :?:

Der Ingrid

Narwana

unregistriert

10

Donnerstag, 17. September 2009, 20:03

weil da steht: neue VDH -ZO, hab dann mal gegoogelt, das kann ich schon :-) , und gelesen: mit Gültigkeit vom 23.06.09

LG

Marie

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