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21

Freitag, 18. September 2009, 09:36

Tut mir leid. Aber diese Auskunft ist nicht richtig.
Wie ich bereits in unter „Kaiserschnitt“ geschrieben habe, ist die VDH-ZO eine Rahmenordnung, die Mindestanforderungen festlegt und per sofort von allen Rassehunde-Zuchtvereinen einzuhalten ist.
Richtig ist, dass die ZO PSK weiterhin ihre Gültigkeit behält, aber nur insoweit, als sie der VDH-ZO nicht entgegensteht.

Gruß Helga

Riho

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22

Freitag, 18. September 2009, 09:46

Hallo Helga,

mein Chef ist Katharina Keil und ihre Aussagen sind für mich maßgebend. Sie hat das letztlich auch zu verantworten.

Grüße von
Rita
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Andreas Neumann

23

Freitag, 18. September 2009, 09:50

Hallo Rita,

ich glaube, Du machst es Dir etwas zu einfach.

Gruß Helga

Hanifeh

unregistriert

24

Freitag, 18. September 2009, 09:54

Zitat

Richtig ist, dass die ZO PSK weiterhin ihre Gültigkeit behält, aber nur insoweit, als sie der VDH-ZO nicht entgegensteht.
So kenne ich es auch aus allen anderen Verbänden :?: . Wozu gäbe es sonst eine Rahmen-ZO, wenn doch weiterhin jeder machen könnte, was er will? "Verantworten" muß jeder Züchter letztendlich selbst, was er verpaart - ausbaden müssen es Hunde und Welpenkäufer.

Rita,
bist du sicher, daß eine "untergeordnete Stelle in der Hierarchie" sich über die Weisungen IHRER Chefs so einfach hinwegsetzen kann?
Li Gr S

Riho

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25

Freitag, 18. September 2009, 10:07

Hallo Helga und Sabine,

ich bin noch ein altmodischer Mensch, der Hirarchien in einer Gemeinschaft respektiert. Ich bin nicht kritiklos und teile meine Bedenken, so ich welche habe, auch mit. Aber ich überlasse Entscheidungen denjenigen, die sie Kraft ihrer Position fällen müssen und sie letztlich auch zu verantworten haben, positiv wie negativ.

Grüße von
Rita
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Andreas Neumann

Hanifeh

unregistriert

26

Freitag, 18. September 2009, 10:15

Zitat

ich bin noch ein altmodischer Mensch, der Hirarchien in einer Gemeinschaft respektiert.
:?: Rita,
aber ist nicht die "Gemeinschaft VDH" der "Gemeinschaft PSK" übergeordnet? Ist also KK weniger "altmodisch" als du :555 ??? Man kann doch nicht einfach sagen "ich verantworte das mal eben so" - könnte ja sonst auch jede Einzelperson so machen....
Li Gr S, ehrlich verwirrt

Riho

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27

Freitag, 18. September 2009, 10:39

@ Sabine

Wenn in einem Betrieb mein Chef sagt, dass ein Vertrag auf DIESE Weise umgesetzt wird und ich habe Bedenken, dass das nicht richtig ist, dann teile ich diese Bedenken mit. Sagt Chef trotzdem, dass es so gemacht wird, wie er das meint, dann tu ich das. Ich renne dann nicht zur nächsten, übergeordneten Instanz und übergehe damit den Chef. Geht das in die Hose, ist das SEINE Verantwortung, die er mit seiner Chefposition übernommen hat und ER muss dann auch mit den Folgen klar kommen. Dafür ist er Chef. Wenn ICH diese Entscheidungen treffen wollte, würde ich mich als Chef zur Verfügung stellen. Da ich das aber nicht will, halte ich mich an die Struktur der Firma und überlasse Chef die letzte Veranwortung, die ICH auch übernehmen würde, wenn ICH Chef wäre.
Dass DU einen anderen Standpunkt hasst, kann ich mir denken, aber das ist ja auch MEINER ;)

Grüße von
Rita
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Andreas Neumann

28

Freitag, 18. September 2009, 10:51

Hallo zusammen,

ich habe in der aktuellen Zuchtordnung des PSK nichts zur Halbgeschwisterverpaarung gefunden (und auch nichts zum Thema Kaiserschnitt). Wenn ich da etwas überlesen habe, bitte korrigiert mich!

In der Zuchtordnung steht folgender Satz:
"Das internationale Zuchtreglement der FCI, die Zuchtordnung des VDH und die nachstehenden Bestimmungen sind für alle Züchter des PSK verbindlich."

Mein Kenntnisstand war immer der, daß wenn etwas nicht geregelt ist, automatisch die Regelungen der übergeordneten Ordnung (was die VDH ZO ist) greifen.

Es haben ALLE VDH-Mitgliedsverein eine Übergangsfrist von 24 Monaten nach Inkrafttreten der neue VDH-ZO, um diese umzusetzen und entsprechende Regelungen zu treffen.

Grundsätzlich sehe ich es wie Rita: Wenn ich eine Frage habe, so wende ich mich an die Hauptzuchtwartin - genau dafür haben wir unsere Vereinsstrukturen und unsere Amtsträger. Und wenn ich von ihr eine entsprechende verbindliche Auskunft erhalte, dann handele ich danach.

Grüsse,

Claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

schnauzer.claudia-ringwald.de - Q, U-Man & Ziggy im Netz
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Hanifeh

unregistriert

29

Freitag, 18. September 2009, 10:54

@ Rita
Was aber, wenn die Entscheidung deines Chefs zur Schließung des Betriebs und somit zu DEINER Arbeitslosigkeit (und der vieler anderer) führen könnte? Oder dazu, daß jemand gegen den gemeinsamen Chef klagt und dadurch der Fortbestand der Firma gefährdet ist? Muß man manchmal vielleicht etwas eindringlicher mit seinem Chef reden, um ernsthafte Folgen zu verhüten?

ICH bin zum Glück nur Chef in meinem eigenen Haushalt, entscheide und verantworte dort, was geschieht und muß zu keiner übergeordneten Instanz damit. Aber trotzdem fahre ich im Dorf maximal 50 km/h - nicht weil ich altmodisch bin, sondern aus Sparsamkeit!
Li Gr S, die "Standpunkte" irgendwie doof findet, wenn es um das Wohlergehen von Hunden geht


edit: Claudia,
ist das nicht ein Widerspruch in sich???? Gültig für alles, was nicht geregelt ist, ist die ZO des VDH, aber die nicht geregelte Handhabung von KS und Halbgeschwisterverpaarungen regelt man genau entgegen dieser ZO??? :?:

Riho

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30

Freitag, 18. September 2009, 11:01

@ Sabine

Wir beide könnten argumentieren, bis wir schimmelig werden. Ich habe meinen Standpunkt dargelegt und du kannst herzlich gerne einen anderen haben :)

Grüße von
Rita
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Andreas Neumann

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