Ich denke zwar, dass man das eh nicht so nachhalten und kontrollieren kann... Aber der dürfte nie wieder eine Erlaubnis erhalten, Tiere offiziell halten zu dürfen!!!!
Ich habe es hier bei uns erlebt, dass bei einem uns bekannten Tiersammler das Tierhaltungsverbot gar nicht kontrolliert werden konnte!
Ihm wurde sogar ein Besuchs- und "Trainings"recht bei Hunden, die beschlagnahmt wurden, zugesprochen!
u.a. ein Riesenschnauzer, der dann spurlos verschwand!!!
Wenn ich z.B. ein Tierhaltungsverbot hätte und ich gehe zum Züchter oder wer weiß, wo ich einen Hunde erwerben will...
Woher soll ein Züchter oder anderer Verkäufer dies wissen und entsprechend reagieren????
LG
Svenja