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Onchi 8505

unregistriert

31

Donnerstag, 27. August 2009, 21:35

Hallo Marion, war ja zum Glück nicht mein Hund, der einer Freundin.

Aber ja, der Schadensverursacher muß bezahlen, da in diesem Fall jedoch der eine ohne Leine lief, wird die Rechnung

jetzt geteilt! Schöner Mist, hast Ärger, Aufregung und Streß, deinen Hund an der Leine..und dann die Hälfte der Rechnung zahlen.

Leider ist das so.

LG ELke

Chiyo

Puppy

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32

Donnerstag, 27. August 2009, 21:39

RE:

Zitat

Original geschrieben von Onchi 8505

Heute Abend kam die Rechnung vom TA, 300 Taler, das ist sehr ärgerlich und sowas von unnötig.

Das finde ich ja ziemlich dreist von dem DSH-Menschen, daß er die Rechnung bezahlt haben will, wenn sein Hund freilaufend einen angeleinten Hund angreift. :-o
Hofft er vielleicht, daß Frechheit siegt? 8-| :-)

33

Donnerstag, 27. August 2009, 21:40

Gerecht finde ich DAS jedenfalls nicht ;D ;D ;D

Der Hund Deiner Freundin hat sich doch nur gewehrt :?: :?: :?: Und die Leine war auch noch dran!!!!

Onchi 8505

unregistriert

34

Donnerstag, 27. August 2009, 21:52

Hallo, die Gesetze sind leider so..der Schadensverursacher zahlt, egal wer angefangen hat.

Ich hatte das auch schon, ein Großmaul von Retriever hatte den Finn aus heiteren Himmel angerempelt und wollte sich dann schnell vom Acker machen..

diese Rechnung hatte er aber ohne meinen Burschen gemacht..der hatte noch sein Ohr im Maul
:D

Finn an der Leine, der Goldie frei...900 Euro hat meine Versicherung dafür bezahlt!! ;D Für ein Loch im Ohr!
Die Leute hatten sicher ein prima Verhältnis zu ihrem TA.
Da sie zu zweit waren und mein Sohn mit Finn allein, haben sie behauptet, ihrer wäre auch an der Leine gewesen..war er nicht.

Bin heut noch sauer deshalb.

Im Nachhinein hat der halbe Park gesagt, sie hätten bezeugt, das 1: EInstein nie an der Leine ist
und 2: das er bekannt für solche Attacken sei..

LG Elke

Fuchstanz

unregistriert

35

Donnerstag, 27. August 2009, 22:06

Leute, lasst das fachlich abklären und ich wühle morgen in meinen gesammelten Rechtsurteilen. Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich was vorliegen, wonach der ohne Leine auf seinem Schaden sitzen bleibt. Bei zweien ohne Leine, muss jeder seinen Schaden selbst tragen.

Bis morgen, VG Steffi

36

Freitag, 28. August 2009, 12:53

Nun, ich empfinde das zwar auch als himmelschreiende Ungerechtigkeit , aber solange es keine Zeugen gibt ,die aussagen , z.B. wer an der Leine war und wer nicht ?, könnte es leider genau so ausgehen wie der von „onchi 8505“/ Elke geschilderte Fall .
Mein Fazit wäre , nach Möglichkeit – genau wie bei einem Autounfall - SOFORT nach Zeugen zu suchen und diese bitten, auszusagen .
Wie ungern sich manche Zeitgenossen als Zeugen bitten lassen , ist ein weiteres leidiges Thema. 8-| Die Meisten sagen : " Ich ? Ich hab nix gesehen"

[hr]

Zurück zum Thema: „aggressives Verhalten „ :In diesem Zusammenhang fand ich Oscar’s/ Brigittes „untergegangenen“ Beitrag auch interessant .Selbst wenn es jetzt Leute geben sollte , die „überaggressives Verhalten „ definiert haben möchten , finde ich solch Unterteilung rein gefühlsmäßig nicht abwegig :

Zitat

Original geschrieben von Oscar´s

Da ich ja gerade fleissig für die BH Theorie übe, ist mir natürlich zu diesem Thema die Frage unten besonderst aufgefallen. Mir ist natürlich klar, dass diese Fragen und besonders die Antworten stellenweise sehr fragewürdig sind. Aber trotzdem:

Aufgabe 12: Welche Aussage ist falsch?
Aggressive Verhaltensweisen gehören bei Hunden zu normalen Reaktionen.
Überaggressive Verhaltensweisen können durch eine gute Ausbildung unter Kontrolle gehalten werden.
Unerwünschte Aggressionen können durch eine falsche Erziehung entstehen.
Überaggressive Verhaltensweisen sind überhaupt nicht zu beeinflussen. Damit muss man leben!
Aggressives Verhalten der Mutterhündin tritt vor allem in den ersten drei Wochen der Welpenaufzucht auf.


Ich finde einfach die Unterscheidung zwischen agressiv und überagressiv gut. Was ich daran ausserdem gut finde, ist die Tatsache, dass die Menschen geschult werden, ein agressives Verhalten als normal zu betrachten und dadurch auch eher damit rechnen und entsprechend damit umgehen. Grüsse Brigitte


Was wären denn hier die eindeutig falschen Antworten :?: ;)

Grüßle Gisela



iris judith

unregistriert

37

Freitag, 28. August 2009, 13:31

..die 3. , oder :?:

Fuchstanz

unregistriert

38

Freitag, 28. August 2009, 15:59

Halloli,

zwar habe ich MEINE angedachte Quelle nicht gefunden, aaaaaber etwas anderes und daraus würde ich selber meinen Vorteil ziehen wollen:

http://www.emsbachdalmis.de/html/p_gerichtsurteile_rund_um_den_.html

Hund beißt Hund
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung.
Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am
anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt
ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes
die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39

(Verbissene Hunde: Hilfe zahlt sich nicht aus
Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine
unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde
nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf
kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr
schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf
Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der
frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als
Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der
Leine lösen müssen,um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift,
geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.
Amtsgericht Lampertsheim)

Leider kenne ich nicht das Datum beider Urteile. Weiter sind beide Urteile vom Amtsgericht ausgesprochen worden. Jedes Amtsgericht kann an Urteil selber fällen, was es im Einzelfall als angemessen erachtet. Besser wäre gewesen, ich hätte ein Urteil von einem LG,OLG oder BGH aufgetan. Das I-Net enthält ein Füllhorn von Urteilen. Vielleicht findet jemand mit der Google-Funktion noch bessere Urteile?? Ein richtiger Experte (z.B. von der Versicherung; oder guter Advokat) kann bestimmt unrechtmäßige Forderungen im vorliegenden Fall abwenden. Ich würde durchhalten und verbissen um mein Recht kämpfen.

Viele Grüße von Steffi

Peggy

Junior

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39

Freitag, 28. August 2009, 17:08

Hallo,

so, und wie sieht es in diesem Fall aus:

Ich laufe mit zwei angeleinten Hunden einen Querweg, der zu einem Hauptweg führt. Kurz vorm Einbiegen auf den Hauptweg kommt ein völlig durchgeknallter Jack Russell AN der Leine um die Ecke geschossen, Herrchen auf dem Rad. Jacky stürzt sich sofort auf unsere eine RS Hündin. Die wehrt sich direkt, er zieht seinen Hund an der Roll-leine (am Rad!!!) zurück und alles ist nochmal glimpflich ausgegangen. Beschimpfungen gegenseitig waren die Folge. Super!!!! Aber was wäre gewesen, wenn hier ein Hund zu Schaden gekommen wäre? Ich denke, jeder hätte seinen "Schaden" selber zahlen müssen, oder?
Der Typ ist bei uns in der Siedlung für jedermann mit Hund ein rotes Tuch. Der Jacky stürzt sich auf alles, was vier Beine hat. Diesen Hund halte ich für aggressiv oder auf jeden Fall durchgeknallt. Er macht das auch, wenn er ohne Leine ist. Er hat sich vor gut zwei Jahren auf unseren Max gestürzt, GsD ist nichts Schlimmeres passiert.
Der Besitzer ist total uneinsichtig und lässt auch nicht mit sich reden. Schuld sind immer die anderen. Da geht mir die Hutschnur hoch......aber machen kann man da auch nix.....und das ärgert mich richtig. Warum kann der Typ seinen Hund nicht an der normalen Leine führen, wenn er der Roll-leine nicht mächtig ist? Versteh ich nicht.
Naja, ...das nächste Zusammentreffen ist vorprogrammiert...........................Jacky wohnt nur 100 m von uns weg......

Grüße von Peggy

Fuchstanz

unregistriert

40

Freitag, 28. August 2009, 17:50

Hallo Peggy,

Zitat

Ich laufe mit zwei angeleinten Hunden einen Querweg, der zu einem Hauptweg führt. Kurz vorm Einbiegen auf den Hauptweg kommt ein völlig durchgeknallter Jack Russell AN der Leine um die Ecke geschossen, Herrchen auf dem Rad. Jacky stürzt sich sofort auf unsere eine RS Hündin. Die wehrt sich direkt, er zieht seinen Hund an der Roll-leine (am Rad!!!) zurück und alles ist nochmal glimpflich ausgegangen. Beschimpfungen gegenseitig waren die Folge. Super!!!! Aber was wäre gewesen, wenn hier ein Hund zu Schaden gekommen wäre? Ich denke, jeder hätte seinen "Schaden" selber zahlen müssen, oder?


Das kommt auf den Einzelfall an. Auch da bist du gut beraten, wenn du Zeugen hast oder ein Handyfoto schießen kannst. Es haftet der, dessen Hund angefangen hat - wobei u.U. auch das Kräfteverhältnis großer/kleiner Hund berücksichtigt werden kann. Außerdem sind zwei angeleinte Hunde im Einwirkbereich der Halter, etc. Google liefert grade keine brauchbaren Urteile. Wiederum eindeutig ist geklärt, dass wenn der Radfahrer dabei stürzt, er keine Schadenersatzansprüche/Schmerzensgeld geltend machen kann.

VG Fuchstanz

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