Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein hat, in Verbindung mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein und mit Experten aus den Bereichen Tiermedizin/Verhaltenstherapie, Praxis und Wissenschaft, Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt.
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit der jeweiligen Person dar.
Die seit
Mai 2007 gültigen Regelungen gelten bundesweit, können von jedem, der in entsprechenden Berufen tätig ist, absolviert werden und sind frei von Verbandszugehörigkeiten o.ä.
Welche Tätigkeit wird zertifiziert?
Zu zertifizieren sind Tätigkeiten, die von der jeweiligen Einzelperson gewerblich ausgeübt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine beratende Tätigkeit und/ oder um eine praktische Tätigkeit im Bereich der Hundeerziehung/ Beratung handelt. Hundeerziehung/ Beratung beinhaltet die Bereiche der Welpengruppen und/ oder Arbeiten um juvenile und/ oder adulte Hunde. Die Arbeiten in den genannten Bereichen finden grundsätzlich gemeinsam mit dem Halter statt. Ausnahmen sind in der Arbeit mit Tierheimhunden zu finden. Nicht relevant ist der Schwierigkeitsgrad der Hundeerziehung/ Beratung, (z. B. "Problemhundarbeit/ Verhaltenstherapie", da hier zurzeit von Definitionsschwierigkeiten auszugehen ist (subjektive oder ideologische Interpretationen). In diesem Zusammenhang ist auch von einer allgemeinen Zertifizierung für eine Arbeit in den o.g. Bereichen auszugehen.
Spezielle Zertifikate für abgegrenzte Bereiche innerhalb des breiten Tätigkeitsfeldes, könnten ein zukünftiges Arbeitsziel des Gremiums sein.
LINK:
sh.tieraerztekammer.de