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Vera + Hexer

unregistriert

11

Donnerstag, 9. Juli 2009, 00:48

Hi Emma Piel,,

Du kannst ruhig böse sein. Ich bin es auch und sehe rot, wenn ich den Namen Skansen nur höre. :m: Eine Fabrik ist das. Incorporated, was so viel heißt wie G.m.b.H. Soviel für die "Hobbyzucht."

Vera

Emma Piel

unregistriert

12

Donnerstag, 9. Juli 2009, 03:48

Fabrik

Vera, wenn man etwas kommerziell betreibt, könnte es natürlich auch sein, dass man es auch proffessionell macht. Das hat unter Umständen zur Folge, dass man mehr " schafft ". Sprich auslesen und verbessern. Ich stelle mir gerade vor, dass man seine Schutzdiensthelfer jederzeit bemühen kann, ohne an Traingszeiten gebunden zu sein, seine Handler zur Schau schickt, seinen eigenen Tierarzt hat, eigenes Labor , Animateure für die Welpen , undundund.
Da kommt man als Einzelperson oder Familie schon in Schwuliäten. Urlaub vorbei, Hundeplatz hat gerade keinen Helfer oder man kommt individuell nicht dran, Dienstplan läßt Schautermin platzen. Usw. Naja, hat halt alles Vor- und Nachteile.
Aber Gott sei Dank gibt es ja immer noch ein paar aussterbende Individuen, die ihre Hunde nach der familiären Methode züchten können und wollen.
Emma Piel

13

Donnerstag, 9. Juli 2009, 05:53

Ja, Gaby, und es sind genau die, die eine Rasse weiter bringen, die sich entweder die Mühe machen, das Geld haben und die Hilfe, die, die sich den Zorn anderer zuziehen, wenn sie Junghunde nach dem Röntgen abgeben, oder , oder oder.
Wenn ich die Möglichkeiten hätte, so wären bei mir auch mehrere Hündinnen in der Zucht, ich würde Nachwuchs behalten, bis ich sehen kann wie es um Zuchtwert besteht und ich würde niemals öffentlich jammern, wie sehr mir doch Züchterkollegen das Wasser abgraben.

Und, Vera, ich glaube eine Frau Hammaström ist in den 60igern (soweit ich mich erinnere) bestimmt mit dem Vorsatz gute, gesunde Riesen zu züchten, wie sie sie aus Europa kannte, nach USA gegangen.
Dass sie daraus Zirkuspüppchen gemacht hat, nun ja wie schon erwähnt, der Markt bestimmt das Geschäft.

So wie jemand einfach nur mit dem Hinweis auf 8 Würfe einem Laien weis machen kann, es handele sich um Kommerz, so ist es wohl auch in kurzer Zeit möglich über Schauen und advertising die Züchter in eine Richtung zu bringen, die dem jeweiligen Zuchtverband die nötigen Einkünfte bringt.


Und wenn ich mir die ATs mancher Hunde in Deutschland anschaue, dann nehmen gerade die "Hobbyzüchter" gerne den Erfolg und die Erfahrung jener in Anspruch, die sie als kommerziell betiteln.








Zibirian

unregistriert

14

Donnerstag, 9. Juli 2009, 08:52

Na Barracuda,

ich gratuliere dem Züchter der Dich an die Backe kriegt :D

Der Ingrid

15

Donnerstag, 9. Juli 2009, 09:05

Hallo Barracuda !

erstmal herzlich willkommen hier , wäre schön wenn du dich mal vorstellen könntest. ZU deiner Frage hier : tja da bist du ja wohl ins Fettnäpfchen getreten :p aber ihr Leute antwortet doch mal auf die Frage ohne drauf zu achten ob hier ein neuer schreibt oder ein alter hase .
Ich kann dir nur meine Meinung dazu sagen : ich züchte selbst Riesen und Zwerge und wir sind ein 7 Personenhaushalt in dem alle mithelfen. Ich hatte jetzt gerade einen Doppelwurf Riesen mit 16 Welpen und es war viel Freude sie aufzuziehen aber auch viel arbeit. Und nun habe ich ne Pause die ich dann auch brauche . Nein ich denke nicht das mann 8 Würfen gerecht werden kann und die noch mit Freude aufzieht . Irgendwann ist mann mal müde außer mann hat Personal das gassi geht füttert trimmt usw , denn die ,, alten,, Hunde müssen ja auch noch versorgt sein . Und wer hat das schon. Wenn mann dann noch ,, nebenbei,, arbeiten geht :?: dann frag ich mich schon wie mann das schaffen will :?: ohne das die Hunde drunter leiden. Klar tun die ,, großen,, Züchter was für die Rasse , aber wenn ich dann sehe wieviel Welpen nicht weggehen im Moment :?: und noch lange bei den Züchtern sind frag ich schon : muss das sein ?? Und der kleine Züchter mit einer vielleicht auch wunderschönen Hündin der einen Wurf aufzieht ,den gut prägt der leidet dann unter solch Schwemme weil zuviele Welpen da sind und er unbekannt ist :m:
Ich habe mich gerade vor 2 Wochen mit meinem Nachbarn der Amtstierarzt ist unterhalten und ein Merkblatt mitbekommen , den Auszug stell ich mal ein , der Satz mit den 3 Zuchthündinnen bezieht sich auf alle Hündinnen im Zwinger die nicht kastriert sind egal ob nach PSK Verhältnissen zu jung oder alt für die Zucht .
Gewerbsmäßig handelt nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift, wer die Zucht selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Es braucht demnach kein Gewerbebetrieb im herkömmlichen Sinne vorzuliegen - es genügt bereits, wenn mehr als drei Zuchthündinnen gehalten werden. Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts.

Wenn ein wechselnd großer Hundebestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so braucht der Hundezüchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Hundezucht und den Handel zu verbieten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98.

Hundezucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassehunden, die einem bestimmten Zuchtziel (z. B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u. a.) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben.

Die Erlaubnis muss wie gesagt beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen sind gem. § 11 Abs. 2 TierSchG für diese Erlaubnis zu erfüllen:

1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat (Nachweis insb. durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende, mithin tierartgerechte, Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen
Die Erlaubnis ist mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu versehen, soweit das zum Schutz der Tiere erforderlich ist. So kann insbesondere die Führung eines Tierbestandsbuchs, eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl und die regelmäßige Fort- und Weiterbildung angeordnet werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Mit einem Antrag auf Erlaubnis der Hundezucht gem. § 11 TSchG wird dem Hundezüchter eine gewerbsmäßige Hundezucht-Genehmigung erteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Züchter nur alle drei Jahre einmal einen Wurf zieht, sondern die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Hündinnen ist entscheidend. Es bleibt auch unberücksichtigt, ob ein Züchter Hündinnen zur Zucht verwendet, die nicht in seinem Haus leben, um den eigenen Bestand niedrig zu halten und so mehr Zeit für die Betreuung der Tiere zu haben oder er lieber seinen Hündinnen nur wenige Würfe im Leben zumuten will als einer einzigen Hündin entsprechend mehr. Sobald er drei Würfe im Jahr zieht, fällt er ebenfalls unter die Anmeldepflicht.

Das Merkmal “selbständig” ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben.

Für die Gewinnerzielungsabsicht spielt es keine Rolle, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholte Tätigkeit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.

Im übrigen handelt derjenige, der die gewerbliche Hundezucht vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder der vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen Auflage zuwiderhandelt, ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000.– belegt werden.


Dies wird bestimmt bei mir mal Thema einer Zuchtwartetagung sein , denn viele wissen gar nicht das sie sich auf dünnem Eis bewegen sollten sie mal angezeigt werden wegen Streit mit einem lieben Mitmenschen

LG Astrid

Liljakk

unregistriert

16

Donnerstag, 9. Juli 2009, 09:19

RE:

Zitat

Original geschrieben von Astrid

Hallo Barracuda !

erstmal herzlich willkommen hier , wäre schön wenn du dich mal vorstellen könntest. ZU deiner Frage hier : tja da bist du ja wohl ins Fettnäpfchen getreten :p aber ihr Leute antwortet doch mal auf die Frage ohne drauf zu achten ob hier ein neuer schreibt oder ein alter hase .
Ich kann dir nur meine Meinung dazu sagen : ich züchte selbst Riesen und Zwerge und wir sind ein 7 Personenhaushalt in dem alle mithelfen. Ich hatte jetzt gerade einen Doppelwurf Riesen mit 16 Welpen und es war viel Freude sie aufzuziehen aber auch viel arbeit. Und nun habe ich ne Pause die ich dann auch brauche . Nein ich denke nicht das mann 8 Würfen gerecht werden kann und die noch mit Freude aufzieht . Irgendwann ist mann mal müde außer mann hat Personal das gassi geht füttert trimmt usw , denn die ,, alten,, Hunde müssen ja auch noch versorgt sein . Und wer hat das schon. Wenn mann dann noch ,, nebenbei,, arbeiten geht :?: dann frag ich mich schon wie mann das schaffen will :?: ohne das die Hunde drunter leiden. Klar tun die ,, großen,, Züchter was für die Rasse , aber wenn ich dann sehe wieviel Welpen nicht weggehen im Moment :?: und noch lange bei den Züchtern sind frag ich schon : muss das sein ?? Und der kleine Züchter mit einer vielleicht auch wunderschönen Hündin der einen Wurf aufzieht ,den gut prägt der leidet dann unter solch Schwemme weil zuviele Welpen da sind und er unbekannt ist :m:
LG Astrid



-:- -:- -:-

Danke Astrid für die klaren Worte, ich sehe das ganz genauso.

VG Kerstin

17

Donnerstag, 9. Juli 2009, 09:20

8 würfe in 10 monaten :-o - ist für mich keine Hobbizucht -
eher kommerziell
aber wer dies kommerziell betreibt hat wahrscheinlich auch die nötigen "mittel" zu verfügung , personal zu haben , die sich mit den hunden beschäftigen wie judy schon schrieb .
ich selbst möchte mich nicht so weit aus dem fenster ragen, da ich selbst in meiner Zucht Verpaarungen (Väter) aus größeren kennels habe, die züchterisch für mich von großer bedeutung sind.
für mich selbst wäre es undenkbar im jahr mehr als 2 würfe aufzuziehen , die wir eine 3-köpfige Familie sind und vielen eigenen Hunden und diversen anderen Haustieren und die welpenaufzucht und welpeninteressenten-betreuung :D ausser Spaß und Freude auch schon sehr viel zeit, energie , Nerven und Entbehrungen im Familienleben kostet.
Ausserdem soll es für mich ein Hobby bleiben und übersichtlich !! bleiben , da ich auch später hinaus Kontakt zu unseren Welpen und deren Familie haben möchte -
aber jeder wie er will und kann :?:
LG Christiane.


Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

18

Donnerstag, 9. Juli 2009, 09:22

Hallo Astrid,
das ist ja interessant, dann könnte ich die Vermehrungsstelle meiner Nachbarin direkt schliessen lassen. Sie erfüllt sogut wie keine der genannten Vorschriften.

14 Aussies im Haus, dazu Welpen aus Halbgeschwister-Unfall-Verpaarung. Und Nr. 15 in der Scheune.
Ups, da hat doch ein 10-monatiger Rüde plötzlich seine Halbschwester gedeckt, na sowas. Kann man denn heiße Hündinnen und 4 Rüden nicht zusammen laufen lassen?????

Aber ne nette hp hat sie :-o . und im asca kriegt man sogar für so einen Wurf "Papiere".

Da ist mir ein "großer" Züchter mir 8 geplanten Würfen ehrlich gesagt lieber.

Liebe Grüße

Elke





chaotina

unregistriert

19

Donnerstag, 9. Juli 2009, 09:35

PSK

Der PSK hat diesen Satz in der Zuchtordnung:
"1.4
Die Ausübung von Rechten und Pflichten nach diesen Bestimmungen setzt die uneingeschränkte Mitgliedschaft im PSK voraus. Kommerziellen Hundehändlern und -züchtern ist die Zucht im PSK nicht erlaubt. Auf die Bestimmungen II, § 7 Abs. 7 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen"
Die Wurfanzahl ist nicht genau benannt. Da greift dann das was Astrid vom Veterinäramt hat, wobei ich denke das die meisten Züchter dann schon als Kommerziell gelten würden.
@ Barracuda es ist immer schön wenn nicht nur im Profil die Stammdaten stehen, sondern man sich mit einer kleinen Vorstellung in dem Bereich Vorstellung kurz persönlich präsentiert.
LG Inka mit Anhang

20

Donnerstag, 9. Juli 2009, 10:26

... nur mal so nebenbei:

In Astrids Post findet sich das Wort "kommerziell" nicht.

Und "kommerziell" ist nicht unbedingt gleich "gewerblich" was nicht gleich "gewerbsmässig" ist.

Hier mal ein Link zu einem Artikel vom VDH dazu: www.vdh.de/toolscr/dlprog.php?fid=3

Grüsse,

Claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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