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notenbella

unregistriert

1

Samstag, 20. Juni 2009, 17:20

Neueste Meldung von Tasso

Liebe Portaler,

viele von Euch werden auch den Tasso-Newsletter bekommen.
Manch einer vielleicht nicht.
Daher ist es mir ein großes Anliegen, diesen hierher zu kopieren, da er uns ALLE (vielleicht dauerhaft) angehen könnte, nicht nur die jetzt betroffenen Hundehalter in Niedersachsen.
Sollte sich jd. über meinem Thread aufregen, so ist das nicht beabsichtigt ;) - und gut is.

Gegebenenfalls muss ein MOD ihn schliessen.


Vielleicht können sich ja einige von Euch dazu entschließen, auch einen Beitrag unter der angegebenen HP zu leisten.
Ich find´s einfach wichtig, daher hab ich´s hier reingesetzt.


Niedersachsen erwägt neues Hundegesetz

Wie die Hannoverische Zeitung am 11. Mai 2009 mitteilte, will der Landtag in Niedersachsen im August über ein neues Hundegesetz abstimmen. Dem Gesetzesvorhaben war ein bedauerlicher Beißvorfall vorausgegangen, bei dem 2 Mädchen durch einen Rottweiler verletzt wurden. Die neue Regelung, die Maulkorb- und Leinenzwang ebenso vorsieht wie Wesenstests, beträfe – und das ist neu - alle Hunde, ganz gleich welcher Rasse, ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. „Die Verlagerung von der Rasse hin zur Größe eines Hundes als Bemessungsgrundlage für dessen Gefährlichkeit wird der Realität auch nicht gerecht werden“, schätzt Philip McCreight von TASSO das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung ein. Inzwischen dürfte allseits bekannt sein, dass das Problem meist am anderen Ende der Leine zu suchen ist, so der Leiter der TASSO-Zentrale weiter. Ein Sachkundenachweis für Hundehalter wäre die logische Konsequenz. Alle Vorhaben, die die besondere Kommunikation zwischen Mensch und Hund nicht berücksichtigen, dürften zum Scheitern verurteilt sein, machen das Tier unter Umständen noch aggressiver und sind aus tierschützerischer Sicht abzulehnen.

Unter [red]www.hundelobby-seevetal.de [/red] können Sie einen Protestbrief an die Niedersächsische Landesregierung schreiben.



TASSO e.V.

Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany

Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400

eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net

(Fettschrift und farbliche Kennung durch mich)

Liebe Grüße

Riho

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Hunde: Schnauzer pfeffersalz Hündin 14 Jahre alt

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2

Samstag, 20. Juni 2009, 19:23

Hallo Martina,

Leinenzwang für 40/20 Hunde haben wir hier in NRW außer auf ausgewiesenen Flächen schon lange und das Ordnungsamt ist immer mal wieder auf den Beinen, um bei "Sündern" ab zu kassieren.

Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

notenbella

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3

Samstag, 20. Juni 2009, 19:43

Oh Rita,

wie Recht Du hast! - Sorry!
:m: Ich hab gelesen "alle Rassen/alle Größen" - und fand das ganz schön sch...

Nix für ungut -:-

LG

Janne

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4

Samstag, 20. Juni 2009, 20:12

Hallo Rita,

da muß ich Dir aber widersprechen. Ich war extra mal deswegen auf dem Ordnungsamt. Die Dame dort, selbst Hundebesitzerin, drückte mir dann die entsprechenden Gesetzestexte in die Hand... Kein einziger spricht von allgemeinem, NRW-weitem Leinenzwang, auch wenn so manche Herrschaften das gerne hätten. :D

Wenn Du andere Informationen hast, bitte sag' mir, wo genau die stehen, so mit Gesetzbuch und Paragraphen und allem drum und dran. ;)

Grüße von
Heike
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5

Samstag, 20. Juni 2009, 20:44

Leinenzwang herrscht in NRW für die 20/40 Hunde auf "bebauten Flächen" , ausserhalb, d. h. im Wald oder auf Feldern gibts den nicht.
Die Gemeinden jedoch regeln zusätzlich noch den Leinenzwang innerhalb ihrer Stadtmauern, unbahängig von Größe und Gewicht.

In NRW muss jeder 20/40 Ersthundbesitzer einen Test ablegen.

In NS gibt es bisher keine generelle Regelung , aber innerhalb der Brut- und Setzzeit herrscht genereller Leinenzwang.

die Stadt Leer hat auch schon vor ein paar Jahren einen Leienzwang in der Innenstadt angeordnet.


Ich weiß überhaupt nicht was das Geschrei immer soll, selbst im Jahr 2000 als der Beißvorfall in HH war und diese unsägliche Hexenjagd begann liefen meine 4RS frei und losgelöst im Wald umher.

gehorsam, auf den Wegen und immer in Rufweite.



Janne

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6

Samstag, 20. Juni 2009, 20:59

RE:

Zitat

Original geschrieben von Wum

Leinenzwang herrscht in NRW für die 20/40 Hunde auf "bebauten Flächen" , ausserhalb, d. h. im Wald oder auf Feldern gibts den nicht.
Die Gemeinden jedoch regeln zusätzlich noch den Leinenzwang innerhalb ihrer Stadtmauern, unbahängig von Größe und Gewicht.

In NRW muss jeder 20/40 Ersthundbesitzer einen Test ablegen.

In NS gibt es bisher keine generelle Regelung , aber innerhalb der Brut- und Setzzeit herrscht genereller Leinenzwang.


Jawollja, so isses richtig! -:-
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7

Samstag, 20. Juni 2009, 21:07

Zitat

Leinenzwang für 40/20 Hunde haben wir hier in NRW außer auf ausgewiesenen Flächen schon lange und das Ordnungsamt ist immer mal wieder auf den Beinen, um bei "Sündern" ab zu kassieren.


also...

wir wohnen ja auch in nrw und bei uns im süden von kölle laufen fast alle hunde in bebauten gebiet frei rum (nur unser NIE). es interessiert äussert selten das ordnungsamt und wir werden angemacht, daß unser hund an der leine ist ;D. ich glaube auch, daß wir die einzigen deppen sind, die immer den hundeausweis und perso dabei haben :m:

wenn ich allerdings in die rheinauen fahre (fahrrad), dann darf jazz frei laufen. dort hat der jagdpächter die hunde "freigegeben", solange sie nicht jagen. dort taucht auch nie jemand vom ordnungsamt auf obwohl es keine freilauffläche ist.

ich denke, wir haben es richtig gut bei uns "auf dem dorf".

etwas lustiges am rande:
markus und ich sind mal mit den grünen bewi-dog jacken unterwegs gewesen. die leute mit freilaufenden hunden haben immer schnell ihre hunde angeleint, weil sie dachten da kommt was "offizielles" :exla: :exla: - das war lustig. die jacken sehen wohl sehr wichtig aus.


Riho

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8

Samstag, 20. Juni 2009, 21:13

Hallo Heike,

schau mal in § 11 des LHG für NRW.

Hier ein Auszug:
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

Grüße von
Rita
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Andreas Neumann

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9

Samstag, 20. Juni 2009, 21:20

Hallo Judy,

im Wald gilt das Forstgesetz und das besagt, dass Hunde auf den Wegen ohne, abseits der Wege aber angeleint gehen müssen.

Grüße von
Rita
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Samstag, 20. Juni 2009, 21:26

@Rita

Das ist für mich kein allegemeiner, pauschaler Leinenzwang :D
Eieiei, wir wollen doch nicht verallgemeinern, wie die große Zeitung mit den vier Buchstaben? :-) :D :exla:
Nix für ungut, die Steilvorlage konnte ich mir einfach nicht entgehen lassen. Ich böses Mädchen, ich!

Grüße von Heike :D
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