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Eism@nn

unregistriert

1

Sonntag, 31. Mai 2009, 12:15

Konzert fällt aus!!!

Eine rechtliche Frage möchte ich den erfahrenen Hundehaltern stellen.

Die Kinder einer Nachbarin bekommen privaten Unterrich von einer
älteren ( ca. 55 J ) Klavierlehrerin.
Dieser Unterricht findet in der Wohnung der Kinder statt.

Mit den Kindern wohnt dort noch ein sog. Kampfschmuser (Shitsu).

Beim letzten Besuch will die Klavierlehrerin den SCHLAFENDEN Hund streicheln.

Der Hund erschrickt - und - zwickt!!!!!!!

Die schwer verletzte Klavierlehrerin ( kaum sichtbarer Abdruck auf dem Unterarm )
bestand auf sofortigem Transport zum Krankenhaus und erwähnte ein Konzert
vom nächsten Tag:" Das fällt ja jetzt wohl aus - das kann teuer für sie werden."

Unsere Nachbarin fragt sich nun, hat die Lehrerin bei ihrem Verhalten evtl. einen
Anspruch - oder nicht.


Danke im Voraus

Der "Eism@nn"
aus Bochum

Scoobidoo

unregistriert

2

Sonntag, 31. Mai 2009, 12:22

Keine Ahnung. Was hat denn der Besuch im Krankenhaus ergeben?
Hat die Frau denn nun eine Verletzung oder nicht? Erzählen kann sie ja viel. Wenn es um solche rechtlichen Dinge geht, wird ein ärztliches Gutachten ja verlangt werden.

chaotina

unregistriert

3

Sonntag, 31. Mai 2009, 12:27

????? Scobidoo

an der Seite steht doch "dabei seit ....2006" das ist doch nicht seit heute morgen :o
Rechtlich kann ich da nicht weiterhelfen, aber ich wäre im Krankenhaus dabei geblieben um gleich nachzufragen ob die Verletzung so schwer ist, dass man kein Klavier mehr spielen kann.
Ansonsten ist doch wohl meist so, das der Hundehalter, auch bei Fahrlässigkeit des Beschädigten, immer eine Schuld hat, bei Bissverletzungen.
Bis denne Inka mit Anhang

4

Sonntag, 31. Mai 2009, 12:31

Originaltext LEICHT verändert:

=====================================================================================
Die Kinder einer Nachbarin bekommen privaten Unterrich von einer
älteren ( ca. 55 J ) Klavierlehrerin.
Dieser Unterricht findet in der Wohnung der Kinder statt.

Nach dem Klavierspiel gibt es von der Mutter immer Kuchen mit Sahne.

Beim letzten Besuch wird die Klavierlehrerin beim passieren der Küche auf die dort laufenden Küchenmaschine aufmerksam und möchte schnell von der Sahne naschen.

Dabei gerät sie mit ihrem Finger in das Rührwerk.

Die schwer verletzte Klavierlehrerin ( kaum sichtbarer Abdruck auf dem Finger )
bestand auf sofortigem Transport zum Krankenhaus und erwähnte ein Konzert
vom nächsten Tag:" Das fällt ja jetzt wohl aus - das kann teuer für sie werden."

Unsere Nachbarin fragt sich nun, hat die Lehrerin bei ihrem Verhalten evtl. einen
Anspruch - oder nicht.
====================================================================================

Und wie heisst noch mal das alte Sprichwort: "Schlafende Hunde sollst du nicht wecken!"


Gottfried

5

Sonntag, 31. Mai 2009, 12:32

Wenn sie das Konzert ausfallen lässt ,muss sie ja auf jeden Fall dem Veranstalter ein Attest vorlegen.
der wird mit Sicherheit einen Beweis verlangen, warum er eventuell gezahlte Eintrittsgelder zurück zahlen soll.

Ich würds der Haftpflicht melden und warten, was die tun.

Weil bei höheren Summen werden die schon fleißig und bekommen eher eine Auskunft als der Beschuldigte.

Zibirian

unregistriert

6

Sonntag, 31. Mai 2009, 12:51


Zu rechtlichen Fragen fragen Sie bitte ihren Rechtsanwalt, oder einen anderen Linksverdreher :D

Wir können hier nur unsere eigenen Kommentare abgeben, aber keinerlei Rechtsauskunft 8-)

Wir können ja auch gar nicht beurteilen was wirklich geschah, genau so wenig wie Du, denn

auch Du warst ja nicht dabei :?:

Natürlich kann ich Dir gerne einen Rat geben :

Halt Dich aus solchen Sachen raus, sonst bist Du nachher der Dumme :D

Der Ingrid

Fuchstanz

unregistriert

7

Sonntag, 31. Mai 2009, 16:10

Hallo,

eventuell kannst du dir eine Richtung anlesen §833 BGB.

Siehe dazu auch folgenden Link - musst aber gut stöbern:

http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

LG S

Eism@nn

unregistriert

8

Sonntag, 31. Mai 2009, 20:44

Hallo zusammen,

wollte sicher keine rechtsverbindliche Auskunft;
nur aus der Erfahrung ein paar Meinungen.

Ich werde mich bei Nachbarn sicher nicht einmischen;
nach den Tips geht es zur Versicherung und abwarten.

Danke trotzdem

der "Eism@nn"

9

Dienstag, 2. Juni 2009, 01:37

Da kann man nur hoffen, dass für den Hund tatsächlich auch eine Hundehaftpflichtversicherung bestanden hat. Denn wie man sieht, kann auch der kleinste Hund Schaden anrichten!
Ob am nächsten Tag überhaupt ein Konzert (privat? geschäftlich?) stattfinden sollte, oder ob das nur als Drohung gemeint war, wäre ja auch erst noch zu klären.



Nifu

10

Dienstag, 2. Juni 2009, 22:59

Schadensminderungspflicht

Tja,
wie heißt doch das schöne Sprichwort: Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand!

Einerseits hat der Halter eines Hundes alle möglichen Pflichten und ist verantwortlich für die "Untaten" seines Schützslings. Andererseits hat ein Geschädigter die Pflicht, den durch die Untat entstanden Schaden durch sein eigenes Verhalten möglichst klein zu halten - d.h. kann nicht einfach so ein Konzert absagen. Ein Arzt wiederum möchte - insbesondere bei klagelustigen Patienten - kein Risiko eingehen, um im nicht noch selbst verklagt zu werden. Daher wird er eher zu mehr als zu weniger Schonung und Vorsicht raten. Wie im Falle eines Prozesses ein Richter entscheiden wird, hängt von der Aussage des Arztes ab und von den Anwälten, den Launen und Vorlieben des Richters, dem Wetter, der Verkehrslage etc. etc. etc. . Vorhersagbar ist das nicht.

Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist absolut ratsam.

Gruß

regi

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