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Jackos Frauchen

unregistriert

1

Montag, 27. April 2009, 21:33

Geänderte Einreisebestimmungen für Norwegen ?

Hallo an alle,

wir wollen diesen Sommer mal wieder nach Norwegen, haben auch ein tolles Ferienhaus gefunden, die Hundis kommen natürlich mit :) !

Nun haben wir die Fähre gebucht (Rostock - Gedser + Öresundbrücke) und dabei erfahren, dass für die Hunde angeblich keine Titerbestimmung mehr nötig ist, internationaler Impfpass plus Bescheinigung über aktuelle Wurmkur (und natürlich Chip) soll ausreichen...

Deshalb meine Frage: Weiß irgendjemand genau, wie die aktuelle Regelung ist ? In der Botschaft meinten sie noch vor 3 Monaten was von Titerbestimmung inclusive teurer Bescheinigung, die Dame war sich aber auch nicht so ganz sicher !

Viele Grüße,
Sabine (die sich schon sehr auf Norwegen freut :-) )

2

Montag, 27. April 2009, 21:53

Hallo Sabine,

nach meinem Wissen gelten immer noch die alten Bestimmungen (s.u.). Ein befreundeter Tierarzt (Norweger), der oft mit seinem Hund nach Deutschland und wieder zurück nach Norwegen fährt, hat das auch bestätigt.

Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden
sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen
des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund
und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe
muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum
der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten
Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung
jeweils in den vorgeschriebenen Intervallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt
zu werden.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach
Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige
norwegische Behörde vorliegt.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes
mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung,
wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann
eine tierärztliche Bescheinigung für die vorige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung
als Erstimpfung anzusehen. (Quelle: Intervet)

Viel Spaß im Norden!

3

Dienstag, 28. April 2009, 00:17

Zwei Regeln für Norwegen.

Hallo von Dänemark

Der sind zwei verschieden Regeln für Einreise mit Hunde in Norwegen.

Kommt man direkt von Deutschland oder Dänemark nach Norwegen, gilt die alte Regeln für Einreise mit Hund.

Kommt man direkt von Schweden, sind der keine regeln für Einreise in Norwegen - aber, aber, aber - dann gilt die regeln für Einreise in Schweden von Deutschland oder Dänemark.

4

Dienstag, 28. April 2009, 21:25

Also von neuen Einreisebestimmungen hab ich noch nicht gehört oder gelesen und bei sowas halt ich immer sofort die Augen und Ohren auf da wir ja auch oft mit unseren Reisen (allerdings anders rum als du :-) )Ich würd mich da an die Alten halten. Um die Titerbestimmung wirst du wohl nicht rum kommen.


Wünsche euch viel Spass in unserem traumhaften Land

5

Dienstag, 28. April 2009, 22:13

Das einzige, was neu ist an den Einreisebestimmungen ist, daß jetzt die TW-Impfung nicht jedes Jahr erforderlich ist, sondern daß es auf die Angaben des Herstellers ankommt. Entsprechende Eintragung im Impfpaß ist erforderlich.

Fuchsbandwurmbehandlung ist auch wie gehabt.

Das gilt sowohl für die Einreise nach Schweden als auch für die Einreise nach Norwegen via Dänemark oder direkt von Deutschland.
An der schwedisch/norwegischen Grenze finden keine Kontrollen statt.

Gruß Helga

Jackos Frauchen

unregistriert

6

Dienstag, 28. April 2009, 22:22

Danke für die Hinweise, dann machen wir es wie bisher ! Dachte ich mir eigentlich schon, hätte ja aber auch sein können, dass sich was bewegt hat...

Viele Grüße,
Sabine

7

Samstag, 9. Mai 2009, 22:36

RE:

Zitat

Original geschrieben von KUNOS

Das einzige, was neu ist an den Einreisebestimmungen ist, daß jetzt die TW-Impfung nicht jedes Jahr erforderlich ist, sondern daß es auf die Angaben des Herstellers ankommt. Entsprechende Eintragung im Impfpaß ist erforderlich.

Fuchsbandwurmbehandlung ist auch wie gehabt.

Das gilt sowohl für die Einreise nach Schweden als auch für die Einreise nach Norwegen via Dänemark oder direkt von Deutschland.
An der schwedisch/norwegischen Grenze finden keine Kontrollen statt.

Gruß Helga


Helga,da bist Du leider falsch informiert,denn in Schweden darf die TW-Impfung keinen Tag älter als ein Jahr sein.Die Kontrollen finden schon an der Schwedischen Grenze statt. Auch vaccin,dass 3 Jahre hält ,wird nicht in Schweden acceptiert.Man hat zwar die Absicht ,dass zu ändern ,aber leider kann das noch lange dauern.

LG aus Schweden
Alice

8

Samstag, 9. Mai 2009, 23:34

Hallo Alice,

tut mir leid. Man hat es schon geändert.
Sowohl für Schweden als auch für Norwegen gibt es neue Vorschriften über die Tollwutimpfung.
Nicht mehr wie früher ein Jahr (und keinen Tag älter), sondern entscheidend ist die Empfehlung des Herstellers.
Ein entsprechender Eintrag im Impfpaß ist erforderlich. Vielleicht googelst Du Dich mal durch.

Und ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen: Es funktioniert!

Gruß Helga

Siccawei

unregistriert

9

Sonntag, 10. Mai 2009, 00:28

. . . . und obwohl an den entsprechenden grenzen KEINE ausdrücklichen kontrollen stattfinden, ist der einreisende ges. verpflichtet, das einzuführende tier den grenzbeamten vorzuzeigen, sonst befindet sich das tier inoffiziell im land und kann von jedem kontrolierenden polizei-/grenzbeamten -ohne angabe von gründen- erschossen werden.
weitere hinweise hier: http://www.swedengate.de/sverigemix/forum/read.html?f=1&i=89754&t=89754
deshalb wollten wir die einreisebestimmung unbedingt volllziehen und trafen beim ausfahren in göteborg auf dem fährenterminal auf grenzbeamte, die nicht mal einen chipleser -oder wie das ding heißt- hatten und uns dann den stempel zur offiziellen einfuhr unseres hundis so gegeben haben.

lg ruth -

10

Sonntag, 10. Mai 2009, 09:11

Hallo Helga !
Entschuldige bitte,Du hast recht.Die Regeln werden dauernd geändert hier inSchweden,so ich habe leider das letzte versäumt.
Also es gillt immer das Datum,dass der TA für die nächste Impfung im Pass einträgt.
Weiters gillt Nobivac 3 Jahre aber Rabisin nur 1 Jahr.
Aber dass man den Schwedischen Zoll mit Hund einfach passieren kann,wenn die Papiere in Ordnung sind ist FALSCH ! Siehe unten u. ich bin gerne bereit das zu übersetzen.
Klipp vom Schwedischen Jordbruksverket :

Kontroll av djur från annat EU-land
Var? Införsel av djur från annat EU-land får ske över valfri svensk tullplats.
När? Du ska alltid anmäla införseln hos Tullen.
Hur? Genom att gå på rött, dvs ta dig till en så kallad Red Point och anmäla att du har ett djur med dig. Tullen väljer om de vill se djuret och passet, eller om de inte anser det nödvändigt. Är platsen obemannad för tillfället finns det vanligen en telefon på tullplatsen som du kan använda för att anmäla införseln muntligen. Är du osäker på något kring anmälan kan du kontakta Tullen på växelnumret 0771-520 520 eller läsa mera på www.tullverket.se.
Observera att djur som reser som fraktgods, dvs inte i kabinen eller som överviktsgods, måste ha genomgått ett besiktning hos en officiell veterinär 24 timmar före avresan. Det kontrollerar Tullen i passet.

Also immer zu Rot fahren und mit dem Zollpersonal Kontakt aufnehmen,anders kann es gut gehen,aber auch eine teure Affäre werden.

LG
Alice

:m:

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