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Highlander

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Samstag, 18. April 2009, 23:40

Was ksotet eine Hundeschau?

„WUFF“ Zeitung 04/09, Seite 36 – 39

Kurzfassung!

Australien Cattledog Hündin (Anouk at bullroarer) wird regelmäßig ausgestellt, so auch am 18. Januar in Nürnberg.
Die Hündin besitzt die Zuchtzulassung des VDH.
Der dortige Richter war der ehemalige VDH Präsident Uwe Fischer. Er disqualifiziert die Hündin nach flüchtiger Kontrolle wegen Zahnfehlers (fehlender P 3). Eine am Rand stehende TÄ schaut nach verlassen des Ringes sofort das Gebiss nach und bestätigt das Vorhandensein des P 3 ! Die freundliche Nachfrage beim Richter auf Nachkontrolle brachte ihr folgende Antwort ein: „Nein, sie können ja Einspruch einlegen“. Dies tat die Hundebesitzerin Alexandra John, u. a. mit der Sicherheitsgebühr in Höhe von 150,-€. Es seinen wohl auf dieser Ausstellung mehrere Hunde fälschlicherweise wg. Zahnfehlers disqualifiziert worden.
Der Redaktion WUFF liegen folgende Dokumente vor:
- schrftl. Dokument einer TÄ vom Tag der Schau, welches Vollzahnigkeit bestätigt
- Bestätigung eines zweiten TA, mit extra Hinweis, dass die P 1 – 4 beidseitig vorhanden sein
- Zuchtzulassungsprotokoll des VDH vom 4.3.2007 mit uneingeschränkter Zuchtzulassung und „Vollzahnigkeit“
- Foto des Gebisses dieses Hundes

Die Antwort des VDH:
„Gemäß $ 16 VDH Zuchtrichterordnung sind gegen Urteile durch Zuchtrichter keine Einsprüche möglich. Richterurteile sind unanfechtbar. Ihre Beschwerde muss daher zurückgewiesen werden. Gemäß $10 VDH Ausstellungsordnung erfolgt bei Zurückweisung eines Einspruches keine Erstattung der Sicherheitsgebühr. In ihrem Fall ist jedoch entschieden worden, von diesem Grundsatz abzuweichen. Die von ihnen einbezahlte Sicherheitsgebühr in Höhe von 150,-€ wird ihnen kulanter Weise und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht mit dem heutigen Schreiben anliegend beigefügtem Verrechnungsscheck erstattet“

Die Diskussionen belaufen sich nun auf „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, über „warum empfahl er den Einspruch selber, wenn er weiß, dass er sowieso abgelehnt würde“ bis hin zu der Tatsache, warum er auf zweite Nachfrage nicht noch mal nachkontrolliert hätte. Es werden Konsequenzen für den Richter gefordert, da dieser offensichtlich nicht in der Lage sei, ein Gebiss anständig zu kontrollieren.

An Kosten blieben nun noch die Meldegebühren, Übernachtungsgebühren, Fahrtkosten – für einen disqualifizierten aber uneingeschränkt zuchtzugelassenem Hund.....

Heft 5 ab 30. April im Handel – mit Stellungsnahmen von Uwe Fischer und vom VDH.
Diskussionen dazu an „WUFF“ willkommen redaktion@wuff.de
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
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DP-Maus

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2

Sonntag, 19. April 2009, 11:44

Wow, das ist ja ein starkes Stück. Wie soll man sich denn da als Aussteller wehren können, wenn ein Richter so ein Fehlrurteil fällt ?
LG Sonja

3

Sonntag, 19. April 2009, 11:51



Hallo Sonja,

Götter fällen keine Fehlurteile!

Viele Grüße

Hartmut

fidibus

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4

Sonntag, 19. April 2009, 12:10

Hallo,

ich glaube, hier ging es nicht um Richterschelte oder Fehlurteile :?: , sondern


Zitat

An Kosten blieben nun noch die Meldegebühren, Übernachtungsgebühren, Fahrtkosten – für einen disqualifizierten aber uneingeschränkt zuchtzugelassenem Hund.....


Vielleicht hat jemand eine bessere Buchführung als ich :D und kann das mal zusammen rechnen -:-

Ich hätte nämlich nur CACIB Nürnberg oder Dortmund anzubieten - alles ab Hamburg (am A.... der Welt- ausstellungstechnisch :-) ), da wir die weit entfernten Schauen über 300 Kilometer immer mit einem Kurzurlaub zu verbinden versuchen.

Signatur von »fidibus« www.schnauzer-vom-fidibus.de

franzel

unregistriert

5

Sonntag, 19. April 2009, 14:50

Hallo,
na vielleicht war der Richter schon "gesetzteren " Alters und das Augenlicht macht es nicht mehr so...
Die Richter im PSK strotzen ja nun auch nicht gerade alle vor Jugendlichkeit.... :?:
Aber wie grosszügig vom VDH....man lernt halt nie aus, vor allem bei Zuchtschauen ist es oft wie in der Lotterie...
Grüsse

Vera + Hexer

unregistriert

6

Sonntag, 19. April 2009, 17:44

Ich hatte einen Hund mit hinterem Kreuzbiß. Hat kein einziger Richter gemerkt. - Nie. Immer war die Bezahnung "korrekt." :D

Vera





Highlander

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7

Sonntag, 19. April 2009, 21:29

Man bedenke auch den "Ruf" eines Zuchthundes :?: Geht mal in euch..... es wird IMMER ein schwarzer Fleck auf deren Namen stehen, weil: "war da nicht mal was mit den Zähnen?" :o Wieviele kennen die Geschichte nicht, sondern nur die Bewertung :(
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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Zibirian

unregistriert

8

Sonntag, 19. April 2009, 21:48


Ich würde den Bescheid des VDH so nicht hinnehmen, sondern notfalls vor ein ordentliches Gericht

gehen !

Die Herrschaften Richter sind ja nun nicht "Gottvater oder Mutter" und Herr Fischer ist, mit

Verlaub, vielleicht bereits etwas sunil :?:

Wenn ein Richter - mal so grundsätzlich - einen Fehler nicht einsehen und korrigieren kann, sollte er

seinen Hut nehmen und sich lieber der Blumenzucht widmen :D

Natürlich ist der Schaden immens, allerdings hält er sich bei einer Hündin noch in Grenzen, ein Rüde

wäre damit "tot" !

Auf der Bundessieger 2008 hat der Herr Franken sein eigenes Urteil auch revidiert nachdem er

noch einmal darauf angesprochen wurde. Er hat noch einmal kontrolliert und es geändert. Gut,

wenn man das noch kann -:-

Der Ingrid

Highlander

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Sonntag, 19. April 2009, 21:54

RE:

Zitat

Original geschrieben von Zibirian , ein Rüde wäre damit "tot" !

Das meine ich ... und er könnte nichtmal was dafür :nuho:

Wenn ein Richter seine Entscheidung revidiert - wegen Irrtums, das nenn ich Größe -:-


edit: das wär der Kreis zur Überschrift: Was kostet eine Hundeschau? - Im schlimmsten Fall die Zuchtkarriere.... :(
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Emma Piel

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Mittwoch, 22. April 2009, 15:57

ohne

Ich würde mich wahrscheinlich damit auch nicht zufrieden geben !? Aber ein Anwalt will ja auch sein Geld... !!!
Ich bin jetzt irgendwie sprachlos. Das muß ich erst mal sacken lassen.
Man kann nur hoffen, dass sich in der eigenen Rasse rumspricht, dass man bei diesem Richter nicht mehr ausstellt. Der kann sich ja dann bei 1-2 gemeldeteten Hunde in der VIP Lounge verwöhnen lassen.
Und jeder, der seinen Hund schon zur Schau gemeldet hat, weiß , was er bezahlt hat für diesen Tag. Ich persönlich möchte mein sauer verdientes Geld nicht so zum Fenster rauswerfen und würde meine Konsquenzen ziehen.
Die Meldezahlen werden sicher auch aus anderen Gründen sinken, aber das wäre für mich ein Grund. :m: Emma Piel

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