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maske

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1

Samstag, 28. März 2009, 20:55

Zahnverlust

Hallo Aussteller,

meinem Hund musste leider 2x innerhalb von 2,5 Jahren 2 obere Schneidezähne wegen Frakturen gezogen werden. Der Hund wurde schon ausgestellt als alles noch schick war, es gibt eine Röntgenaufnahme die belegt das die Zahnverluste NICHT genetisch sind. Vom PSK hab ich auch eine Bescheinigung darüber. Nun hab ich heut gehört das solche Bescheinigungen nicht mehr anerkannt werden dürfen. Wenn das stimmt, gilt das für alle Austellungen oder nur für die CACIB. In der Ausstellungsordnung vom VDH hab ich nichts darüber gefunden. Wer weiß darüber Bescheid ???
LG
Marlies

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2

Samstag, 28. März 2009, 21:39

Hallo Marlies,
bis jetzt wurde es immer so gehandhabt:
Es lag im Ermessen des Richters ob er die Bestätigung anerkannt hat oder nicht. Bei den PSK-Richtern war das meistens der Fall - aber im Zweifelsfall bekommste eben nicht den 1. Platz.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß da jetzt was schriftlich vorliegt.

Melle
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3

Samstag, 28. März 2009, 23:05

Hallo Marlies,

es muss ins Zuchtbuch eingetragen werden; eine Kopie dieses Eintrages musst Du bei Ausstellungen dem Ringschreiber übergeben, der dem Richter entsprechend Bescheid gibt... Und zur Sicherheit noch vom Richterobmann bestätigen lassen, dass der Zahnverlust nicht zur Abwertung führt...

Viele Grüße
Gaby

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4

Samstag, 28. März 2009, 23:59

RE:

Zitat

Original geschrieben von Xelina

Hallo Marlies,

es muss ins Zuchtbuch eingetragen werden; eine Kopie dieses Eintrages musst Du bei Ausstellungen dem Ringschreiber übergeben, der dem Richter entsprechend Bescheid gibt... Und zur Sicherheit noch vom Richterobmann bestätigen lassen, dass der Zahnverlust nicht zur Abwertung führt...

Viele Grüße
Gaby
Hallo Gaby,
Irrtum, ins Zuchtbuch wird gar nichts eingetragen!
Und er WIRD zur Abwertung bzw. zu einer schlechteren Platzierung führen wenn ein vollzahniger, gleich guter Hund im Ring steht (vielleicht nicht bei einer französischen Richterin ;-( )!

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maske

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Sonntag, 29. März 2009, 20:51

Ich weiß ja das der Richter das immer nach eigenem ermessen handhabt.
Ich will aber wissen ob es stimmt das diese Bescheinigungen nicht mehr anerkannt werden DÜRFEN. Es soll eine Bestimmung vom VDH Geben die dieses nicht mehr erlaube.
Maske

Melle

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6

Sonntag, 29. März 2009, 21:27

Hallo Maske,
der einfachste Weg eine korrekte Antwort zu bekommen:

Frage direkt beim VDH nach! Die beißen nicht!!

Melle
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7

Sonntag, 29. März 2009, 21:46

Hallo Maske,

von wann ist denn die Bescheinigung?
Und ab wann soll diese neue Betimmung in Kraft getreten sein?
Es wäre zu klären, ob es Bestandschutz gibt, wenn die Bescheinigung älter ist als die neue Richtlinie.
Würde mich auch interessieren.

Viele Grüße,
Heike
Signatur von »Janne« www.Riesenschnauzer-pfeffer-salz.de

Zibirian

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8

Sonntag, 29. März 2009, 21:51


Mach was Melle sagt :

Frag beim VDH

SCHRIFTELICH !!!

Der Ingrid

9

Montag, 30. März 2009, 19:35

@Melle:

bei meiner Xelina vom Pfefferhäuschen wurde es ins Zuchtbuch eingetragen!!!
Die Hündin hatte sich in der Front unten einen Zahn lose geschlagen, der nun wackelte (und noch mehrere Monate "sitzen blieb"). Ich musste nach Rücksprache mit dem Hauptzuchtwart ein Röntgenbild vom "Wackelzahn" mit einer entsprechenden Bescheingung des TA beim PSK einreichen, und dann gab es einen entsprechenden Eintrag ins Zuchtbuch, Abt. Gesundheitsmerkmale. Musst mich bitte nicht als Doofi darstellen...

Gruß
Gaby

maske

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Montag, 30. März 2009, 21:07

Hallo Gaby,

also bei mir wurde nichts diesbezüglich ins Zuchtbuch eingetragen. War auch bei der Hauptzuchtwartin, Röntgenaufnahme und alles abgegeben und die hat das alles an den PSK weitergeleitet. Vom PSK habe ich dann so eine Bescheinigung (gelbes Blatt) bekommen welches ich vor jeder Ausstellung dann im Ring kurz bevor ich dran bin abgebe

@Melle
Den VDH habe ich selbstverständlich gestern auch noch angeschrieben wegen meiner Frage und warte nun auf Antwort.
Hätte ja aber sein können das jemand darüber schon was weiß.


Liebe Grüße
Marlies

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