Ohje, also einige der Sachen, die ihr da so schreibt, machen mich doch jetzt etwas unsicher...
Original geschrieben von goldfees_girl
Bei Eddie und mir leif es so ab, dass der Hund in einer Gruppe von Menschen neben mir Platz machen mußte, die Menschen standen sehr eng um ihn herum, Ausweichmöglichkeiten gab es nur nach vorne, dann kam der Richter, begrüßte mich
So weit, so gut - das kennt Luca vom U-Bahn fahren etc.
Original geschrieben von goldfees_girl
und schmiß dem Hund seine Klatte mit den Prüfungsunterlagen direkt vor die Pfoten.
Und dann
muss der Hund liegen bleiben? Oder dürfte er sich auch aufsetzen?
Was ich damit meine ist, wenn in der S-Bahn oder so jemandem in der Nähe meines Hundes etwas runterfällt, hole ich Luca immer so nah wie möglich zu mir, um zu signalisieren, dass ich ihn komplett unter Kontrolle habe und die Person beim aufheben nicht plötzlich die Hundenase im Gesicht hat...und jetzt soll der Hund, der es sonst immer gewöhnt ist, aufzustehen, liegen bleiben? Uiuiui, ob er das machen würde, weiß ich nicht sicher.
Original geschrieben von Fetzer
Kommt aber auch drauf an, bei welchem Verein man die BH macht. Ich kenne jemanden, der hat die BH bei einem nicht-VHD Verein abgelegt. Was da abgeht ist schon unbeschreiblich. Vor allem im VT. Hunde an einer stark befahrenen Kreuzung unangeleint ablegen. Hund vor einem Geschäft unangeleint ablegen und "Einkaufen gehen". Hund darf sich auch bei Annährung fremder Personen nicht rühren (sonst durchgefallen), usw. usw.
Härteprüfung oder einfach nur unverantwortlich.
Wenn sowas von mir verlangt würde, würde ich, glaub ich, die Prüfung abbrechen. Ich hoffe, von euch musste noch keiner solche Erfahrungen machen!
Na ja, es ist wohl sowieso noch ne Weile hin, bis wir zu unserer BH antreten werden, aber es ist ja nie verkehrt, wenn man vorher weiß, worauf man sich vorbereiten sollte.
Stimmt es eigentlich, dass ich während der Unbefangenheitsüberprüfung keine Hörzeichen geben darf?
(Auszug aus dem AZG-Leitfaden zur VDH-Prüfungsordnung von 2004: "...Die Hunde sind angeleint (kurze Führleine - ohne Fährtengeschirr) zu führen. Die Leine muss lose gehalten werden.
Hörzeichen sind nicht zu geben....")
Also vielen Dank für die neuen Antworten! Da zeichnet sich doch ein sehr vielfältiges Prüfungsbild ab.
LG, Antje