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Schlucaluca

unregistriert

1

Samstag, 28. Februar 2009, 20:30

BH - Unbefangenheitsüberprüfung

Hallöle,

ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht, wie eine BH-Prüfung so abläuft und bin dabei über die "Unbefangenheitsüberprüfung" gestolpert, die vor und während der Prüfung vorgenommen wird. Also wie die im Prüfungsverlauf aussieht kann ich mir vorstellen, aber ich hab leider nichts gefunden, wo drin stand, wie sie im Vorfeld der Prüfung durchgeführt wird - es stand immer nur dabei "das bleibt dem Richter überlassen" oder sowas in der Art und, dass die Identitätskontrolle des Hundes dazugehört. Da ich weiß, dass viele von euch (wohl die meisten hier ;) ) schon min. 1 BH abgelegt haben, könnt ihr mir vielleicht verraten, wie diese Überprüfung aussehen kann.

(Ich hab mich schon durch die Suche geklickt aber nix entsprechendes gefunden...falls es doch was dazu gibt, schreibt mir doch einfach den Link :) . )


LG und danke für eure Antworten, Antje

ricco

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2

Samstag, 28. Februar 2009, 20:57

hallo antje
zb. kann der leistungsrichter veranlassen das alle prüfungshunde sich zur identitätskontrolle vor dem hupla treffen, sich schön in reihe aufstellen und der reihe nach eine chipkontrolle durchgeführt wird,
dabei beobachtet der lr das verhalten der hunde :D
oder er macht das zb. bei der anmeldung zur bh/vt und chipkontrolle auf dem hupla, reagieren die hunde aufeinander oder auf die personen auf dem platz .............
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3

Sonntag, 1. März 2009, 00:53

Hallo Antje,

bei uns war damals die Landeshundeverordnung im Aufbruch, mit 20/40 und polizeil.Führungsz.,Hundeführerschein und der ganze Krempel. Ich habe zu der Zeit mit unserem Rüden 18 Mon. die BH gemacht und auch die Richter im PSK wollten Wesensfeste Hunde sehen. Im Straßenteil kam der Richter mit einem Stock bewaffnet auf uns zu und machte andeutungsweise Stockschläge in unsere Richtung. Da mein Rüde sehr jung u.verspielt war nahm er den Richter nicht ernst und verhielt sich neutral. Ich fand diese Situation schon ziemlich krass und hätte mich am liebsten beschwert (nur dann hätte ich die BH nicht bestanden). Heute muss man auf Prüfungen mit allem rechnen, ich hörte auch schon von Körungen wo der Hund in eine Schubkarre musste. Also Hundi gut vorbereiten und am Leben teilhaben lassen, dann ist die Prüfung meist kein Problem.

LG Marita

Schlucaluca

unregistriert

4

Sonntag, 1. März 2009, 15:54

Hm hm...also das sind natürlich jetzt zwei krass von einander abweichende Aussagen. Das es wirklich soooo stark vom LR abhängig ist, hätte ich mir nicht vorgestellt...

@Marita:
Das find ich ja reichlich grenzwertig, was euer LR damals mit euch gemacht hat!
Hier mal ein Auszug aus dem AZG-Leitfaden für LR (vom 1.Jan. 2004): "...die Überprüfung der Unbefangenheit hat unter normalen Umwelteinflüssen zu erfolgen; der zu prüfende Hund ist nicht herauszufordern, da sonst eine Reaktion natürlich ist, insbesondere sind besondere Reizeinflüsse zu unterlassen,..."
Also ich weiß nicht genau, ob ihr schon unter diese Prüfungsordnung gefallen seid, aber so wie ich das sehe, waren das keine "normalen Umwelteinflüsse" mehr, in die der Richter euch da versetzt hat... na ja, es ist ja gut gegangen, aber im Prinzip hättest du dich, denke ich, beschweren können, ohne, dass du deshalb durch die Prüfung hättest fallen dürfen. *kopfschüttel*

Na ja, dann hab ich ja zumindest ne Idee davon, was auf uns zukommen könnte :D .
Vielen Dank für eure Antworten!

LG, Antje

5

Sonntag, 1. März 2009, 16:10

Es gibt verschiedene Sachen, die Du im Vorfeld üben kannst. Ein Richter z.B. hat die Hunde in einem Wartehäuschen mit mehreren Menschen geschickt. Die Menschen kamen dem Hund dabei sehr nahe. Durchaus eine Situation, wie sie im täglichen Leben geschehen kann.
Bei einem anderem Richter hatte ich es, das ein Auto hupend an uns vorüber fuhr, oder aber das Auto hält neben dir an, die Scheibe wird herunter gekurbelt und der Fahrer fragt nach dem Weg. Schlecht ist es dann, wenn der Hund dann am Auto hoch springt. Gerne genommen werden auch Radfahrer, die in deiner Näher vorüber fahren.

Alles Altagssituationen, also durchaus Dinge die im "normalen" Leben vorkommen können.

ricco

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6

Sonntag, 1. März 2009, 16:27

RE: BH - Unbefangenheitsüberprüfung

Zitat

Original geschrieben von Schlucaluca

ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht, wie eine BH-Prüfung so abläuft und bin dabei über die "Unbefangenheitsüberprüfung" gestolpert, die vor und während der Prüfung vorgenommen wird.


gefragt hatte antje nach der unbefangenheitsüberprüfung VOR und während der prüfung ,
der verkehrsteil (vt) gehört da noch nicht zu

Zitat

Im Straßenteil kam der Richter mit einem Stock bewaffnet auf uns zu und machte andeutungsweise Stockschläge in unsere Richtung. Da mein Rüde sehr jung u.verspielt war nahm er den Richter nicht ernst und verhielt sich

und von sowas hab ich pers. auch noch nie was gehört, den das wäre ein angrif auf hund und führer
:?:
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7

Sonntag, 1. März 2009, 16:35

Ich kenne das auch so wie von Ricco beschrieben oder das auch alle Hunde auf den Platz durcheinanderlaufen, natürlich bei Fuß und an der Leine und der Richter macht sich ein Bild davon.

Allerdings haben wir schon öfter mitgemacht, wo der Hund mit seinem Hundeführer am Ende der Prüfung durch eine enge klatschende Menschengasse mußte und dort sind dann welche ausgeschieden bzw. haben nicht bestanden...
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8

Sonntag, 1. März 2009, 16:43

also das mit dem stock ist für mich auch sehr ungewöhnlich. mein alter ms rüde, der im vpg bereich geführt wurde und auch die damalige körung auf wmz-basis mit "stockangriff" kennt, hätte sicherlich nicht lange gezögert und sich entsprechend lautstark zwischen mich und den angreifenden lr gestellt. der hätte nicht dicht rankommen dürfen..... :?:

solche überprüfungen haben für mich nichts in der bh/vt zu suchen und schon gar nicht ausserhalb des hupla. finde ich persönlich unmöglich.

ansonsten gebe ich jürgen recht mit seinen ausführungen der überprüfung - so kenne ich es auch seit jahren.

gruss
kirsten

9

Sonntag, 1. März 2009, 16:49

Die Überprüfung vor der Teilnahme an der BH (Unterordnung) hat sich bei uns bisher auf die Chipkontrolle unter Anwesenheit aller zur Prüfung vorgeführten Hunde beschränkt. Hier soll sich nur zeigen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht oder er selbst krank/völlig verängstigt etc. ist. Der Verkehrsteil ist ja erst bei bestandenem Unterordnungsteil abzulegen, so dass es sich für den Richter erst dann lohnt das Wesen konkreter in Augenschein zu nehmen. So haben wir diese Prüfungen bisher erlebt.

10

Sonntag, 1. März 2009, 19:09

Hallo,

also ich kenn die Unbefangenheitsprobe auch als die Situation vor der Prüfung mit Chipkontrolle. (Und das passiert dann ja später, bei weiteren Prüfungen auch wieder.)

Grundsätzlich haben die Leistungsrichter aber während der gesamten Prüfung den Hund im Auge, ob der sich neutral und unbefangen zeigt. Denn auch spätere "Überreaktionen" können noch bedeuten, daß ein Hund wegen mangelnder Unbefangenheit nicht besteht.

Was den Verkehrsteil anbelangt, so habe ich schon die verschiedensten Dinge erlebt - aber noch keine Bedrohung auf den Hund. Und selbst wenn es passiert, wäre für mich die Frage, wie der Richter dann mit einer Reaktion umgeht. Sprich: Darf der Hund natürliches Verhalten zeigen aber wird erwartet, daß er sich nach Beendigung der Bedrohung in angemessener Zeit wieder beruhigt und dann neutral und unbefangen ist. Wenn der Richter das so handhabt, habe ich persönlich da kein Problem mit. Denn auch das ist für mich ein "verkehrssicherer Begleithund".

Grüsse,

Claudia
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