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Montag, 2. März 2009, 11:09


Hallo,

es gibt zwar eine Prüfungsordnung, aber letztendlich ist man immer von der Willkür eines Richters abhängig.
Und der Prüfungsleiter?!:exla:
Ich habe bisher noch keine BH-Prüfungen erlebt die identisch waren.

LG Marita

ricco

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22

Montag, 2. März 2009, 14:42

RE:

Zitat

Original geschrieben von Besca

es gibt zwar eine Prüfungsordnung, aber letztendlich ist man immer von der Willkür eines Richters abhängig.
Und der Prüfungsleiter?!:exla:
Ich habe bisher noch keine BH-Prüfungen erlebt die identisch waren.

LG Marita


:?: willkür des richters :?: wie vera schon schrieb, auch leistungsrichter sind keinen "potentaten " auch die haben ihre richtlinien bzw. eine prüfungsordnung an die man sich zu halten hat da steht auch was zum verkehrsteil drin was rein soll/kann und wie der abzulaufen hat ,ich habe noch keine willkür eines leistungsrichters gesehen, die prüfungen die ich mit ricco abgelegt habe waren immer sportlich und fair .....
zb auf öffentlichen gebieten leine weg geht zumindestens in nrw gar nicht, da wir hier leinenpflicht haben ..........
aber vielleicht dürfen das die disidenzvereine :D
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Sören

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23

Montag, 2. März 2009, 14:42

RE:

Zitat

Original geschrieben von Besca


Hallo,

es gibt zwar eine Prüfungsordnung, aber letztendlich ist man immer von der Willkür eines Richters abhängig.
Und der Prüfungsleiter?!:exla:
Ich habe bisher noch keine BH-Prüfungen erlebt die identisch waren.

LG Marita


Hallo Marita,

was soll man denn nun damit anfangen? Heißt das, ein Richter richtet willkürlich? Immer und überall?

Und ja: Keine Begleithundprüfung ist identisch. Zumindest nicht die Unbefangenheitsprobe und der Verkehrsteil. Das ist ja auch gar nicht Sinn der Sache. Es SOLL ja immer unterschiedlich sein, damit man nicht immer dieselben, stereotypen Abläufe üben kann, bis das auch der wesensmäßig wackeligste Hund besteht. Es soll hier versucht werden Alltagssituationen nachzustellen, und der Alltag ist auch nicht immer identisch... oder?

Viele willkürliche Grüße

Sören

24

Montag, 2. März 2009, 15:58

@ schlucaluca

wenn du8 nachlesen möchtest, hier ist die aktuelle PO des VDH , ab seite 21 findest du die PO für die BH/VT, dort sind unbefangenheitsprobe, UO-teil und verkerhsteil beschrieben. an diese vorgaben hat sich jeder LR eines VDh-angehörigen vereins zu halten. wenn du genau liest, wirst du feststellen, das im verkehrsteil mehrere sachen genannt werden, die alle durchgeführt werden dürfen, aber nicht müssen.

viele grüße
heinke

Schlucaluca

unregistriert

25

Montag, 2. März 2009, 16:18

Danke Heinke,

aber sowohl PO als auch Richterleitfaden hab ich schon runtergeladen und sorgfältig gelesen, bevor ich die Frage gestellt hab :D . Mir gings ja hier eigentlich auch nicht um den Verkehrsteil (der steht wirklich sehr ausführlich beschrieben drin), ich wollte ja nur wissen, was ich mir unter der Unbefangenheitsprobe vorstellen kann - im Clownkostüm rumhüpfende, trötende Richter, die stockschwingenderweise Hunde in Schubkarren verfrachten oder sowas :exla: (dass dazu die Chipkontrolle gehört, war ja irgendwie das einzig konkrete, was dazu in der PO stand).

LG, Antje

26

Montag, 2. März 2009, 16:24

hallo antje :D mehr ist das im endeffekt auch nicht.
wenn ich dir nen rat geben darf, mach die BH/VT im DVG bzw SWHV oder im PSK, da solltest du vor überraschungen einigermaßen sicher sein.

viele grüße
heinke

Schlucaluca

unregistriert

27

Montag, 2. März 2009, 16:41

@ Heinke:
Danke für den Rat!
Momentan bin ich noch auf der Suche nach einer passenden PSK-OG in der Gegend - leider hat mir der Winter da einen Strich durch die Rechnung gemacht (wegen vereisten Plätzen kein Training...), aber so langsam wirds ja Frühling. Und wenn ich dann die richtige gefunden hab, werde ich die BH auch dort ablegen. Bis zur Prüfung ist eh noch ne Menge Übung nötig - Luca sieht irgendwie nicht so ganz ein, was es ihm bringen soll, "ewig" (sind bei ihm schon 5 Minuten...) Fuß zu laufen. Da wird noch die eine oder andere Gehirnwäsche nötig sein :exla: .

silvi-p

unregistriert

28

Dienstag, 10. März 2009, 12:28

Juhu,
nur zur Beruhigung: das mit dem Verkehrsteil, der runterfallenden Kladde zB. Das hatte ich so verstanden, dass der Hund zwar reagieren darf (also zB aufstehen), aber eben nicht aggressiv!
Mein Hund ist eher schreckhaft/schüchtern, der wäre vielleicht auch aufgestanden. Aber sowas kann der Richter eigentlich nicht bemängeln. Das wäre ja der Verkehrsteil, da geht es ja nicht mehr um die "Ablage" wie während der UO.
Und die Unbefangenheitsprobe kenne ich auch nur als Chip ablesen, höchstens noch, dass sich die HF mit Hund in GS nebeneinander aufstellen müssen. Mei, was hab ich mir sorgen ums Chiplesen gemacht...!

Viel Erfolg
Silvia

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