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swisslady

unregistriert

11

Mittwoch, 4. Februar 2009, 11:50

Hallo ihr Lieben :D

Hier in der Schweiz müssen gemäss Zuchtordnung die Afterkrallen entfernt werden, dies in den ersten fünf Lebenstagen.

Auf dieser Tatsache beruht auch meine Frage.

Es ist geplant in D einen Hund auszustellen der in der Schweiz steht und nicht aus Schweizer Zucht stammt. Dieser Hund hat diese Krallen (noch) dran.

Da es hier nun so ist, dass diese Dinger entfernt werden, wollte ich auf Nummer sicher gehen, weil ich damit keine Erfahrung habe.

Besten Dank für eure Antworten.

Hier werden sie geholfen :D

Grüsse
swisslady

Hanifeh

unregistriert

12

Mittwoch, 4. Februar 2009, 12:10

Zitat

Entfernung der Vorderdaumenkralle dagegen schwächt das Gelenk (sagte mir ein vet. med. Orthopäde und Agility Sportler.

So isses! http://www.workingdogs.com/doc0019.htm
Li Gr S

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