Hallo ihr Lieben
Hier in der Schweiz müssen gemäss Zuchtordnung die Afterkrallen entfernt werden, dies in den ersten fünf Lebenstagen.
Auf dieser Tatsache beruht auch meine Frage.
Es ist geplant in D einen Hund auszustellen der in der Schweiz steht und nicht aus Schweizer Zucht stammt. Dieser Hund hat diese Krallen (noch) dran.
Da es hier nun so ist, dass diese Dinger entfernt werden, wollte ich auf Nummer sicher gehen, weil ich damit keine Erfahrung habe.
Besten Dank für eure Antworten.
Hier werden sie geholfen
Grüsse
swisslady