Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

Elbri(9. Mai 2024, 20:07)

Fridschnauz(28. April 2024, 16:53)

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

angelmummi

unregistriert

41

Montag, 19. Januar 2009, 22:13

Also ich kenn das so, das keiner gezwungen werden kann sein Grundstück einzufrieden. Aber wenn der Bedarf besteht, muss der jenige handeln, der die Ursache gibt. Deine Nachbarin kann Ihren Hund im eigenen Garten pinkeln lassen, muss aber dafür sorgen, das ihr Hund nicht andere schädigt o. belässtigt.

Gruß André

mercedes122

unregistriert

42

Dienstag, 20. Januar 2009, 10:03

Mir ist noch ein anderer gehässiger Gedanke gekommen.
Sprech Dich mit den anderen Hundebesitzern in der Gegend ab und laßt Eure Hunde auf deren Grundstück ihr Geschäft machen. Und das so lange bis sie ein Einsehen hat :D .


Social Bookmarks