ja, Margit - das ist richtig. Für die Anerkennung des Reserve CACIB gilt (u.a.)
ich zitiere wörtlich von der Homepage der FCI:
4. die Bedingungen (gemeint ist die geforderte Anzahl CACIB), um den Internationalen Schönheitschampionstitel zu erlangen, wie in den Absätzen I.A. und B erläutert wurde, sind vom Hund, der für das CACIB vorgeschlagen wird, am Tag der Ausstellung erreicht. Mit anderen Worten bedeutet das für Hunderassen, die nicht einer Arbeitsprüfung unterworfen sind, 4 Anwartschaftsnachweise auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) in 3 verschieden Ländern unter 3 verschiedenen Richtern in einer Zeitspanne von mindestens einem Jahr und einem Tag oder 2 Anwartschaftsnachweise auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) für Hunderassen, die einer Arbeitsprüfung (Gebrauchshunde- und Jagdprüfung) unterworfen sind in zwei verschiedenen Ländern, unter zwei verschiedenen Richtern in einer Zeitspanne von mindestens einem Jahr und einem Tag.
Das bedeutet, wenn der V1-Hund schon alle Anwartschaften in der erforderlichen Zeit am Tag der Schau hat, dann rückt der Reserve-Hund auf. Auch wenn der Titel noch nicht bestätigt ist. Ich war in der Situation und wurde freundlicherweise von der Besitzerin des V1-Hundes auf diesen Passus aufmerksam gemacht. Ich hab mich dann am nächsten Tag beim VDH erkundigt. Ich musste die Anwartschaft auch nicht von der FCI bestätigen lassen, sondern sollte alle Unterlagen an den VDH schicken. Ich warte nun auf die Bestätigung.