@ smaschmi,
Der RS ist und soll auch ein Gebrauchshund bleiben! Ob mein Hund nun schlecht oder nicht ist steht auf einem anderen Blatt! Aber wo hat dieser Gloris seine IPO her? Und wo sind die Muskel die ein solcher Hund zu regelmäßigen Training braucht?
Ich habe meinen Hund schon öfters vorgestellt und er ist für mich ein sg Hund nicht mehr und weniger!
:650:
Hast Du nun mal ein paar Schlagwörter aneinandergereit: Riesenschnauzer, Gebrauchshund und erlaubst Dir dann eine völlig aus dem Zusammenhang gerissene Frage im Hinblick auf die IPO eines anderen Hundes.
Ist das die Folge, mit der man auf eine ehrliche Antwort rechnen muss? Man wird einfach mal selber angegriffen.
Nur mal so: ein sehr guter Hund ist per Definition ein Hund, der dem Standard in allen Belangen entspricht und nur wenige untergeordnete Fehler aufweist.
Da Du Astrids Darstellung nicht widersprichst, gehe ich davon aus, dass Dein Hund tatsächlich abgeschoren, mit graustichigem Fell vorgeführt wurde und zu dem im Gangwerk Mängel - erhebliche Mängel- aufgewiesen hat.
Bereits die beschriebende Beschaffenheit des Felles kann kein sg mehr rechtfertigen. Die Mängel des Gangwerkes sind gravierende Mängel, die nach den Definitionen zu den Formwertnoten eine Disqualifikation zu lassen, wenn nämlich eine Beurteilung nicht mehr möglich ist, der Fehler dem Standard entgegensteht also völlig atypisch für den Standard.
Nach dem was astrid - von Dir unwidersprochen dargelegt hat - rechtfertigt sich somit eine Disqualifikation.
Und nun zu Deiner Ausgangsfrage: Welche Folgen sie hat. Erst mal keine. Schließlich ist es ja ein Urteil, das auch die Tagesform berücksichtigt und beim Vorstellen des HUndes in einer besseren Kondition durchaus anders ausfallen kann.
Ich finde es schön, dass Dir Dein Hund gefällt und bin aufgrund Eurer Leistungen überzeugt, dass ihr ein gutes Team seit, jedoch führt dies nicht notwendig dazu, dass der Hund auch eine Bewertung erhält, die die Zuchtzulassung beinhaltet.
Zum Umgang bleibt festzuhalten, dass ich es bedenklich finde, hier Sachverhalte einzustellen...."Die Hunde hat er nicht richtig beguckt", die falsch sind. Offensichtlich wurde Dein Hund genaustens beguckt und es wurde Dir erklärt, warum und wieso, ein solches Urteil gefällt wurde. Mehr kann ein Richter nicht tun. Richterschelte in dieser Form ist ungehörig.
Willy