Original geschrieben von Melle
Original geschrieben von Claudia_R
... Damit bleibt für mich die Frage: Kann man von HIER was starten? ...
Nein, kann man nicht!
Denn abstimmungsberechtigt sind die LG-Vorsitzenden (ich bleibe einfach bei der alten Ausdrucksweise) und dann können die auch noch abstimmen wie sie wollen - selbst wenn ihnen ihre LG andere Vorgaben mit auf den (Abstimmungs)-Weg gegeben haben
Najaaa.... aber das ist doch eher theoretisch der Fall.
Natürlich hat der LG-Vorsitzende die Möglichkeit, anders als das Votum der Landesgruppe abzustimmen. Diese Möglichkeit muss er auch haben, da sich im Rahmen der JHV neue Aspekte ergeben könnten, die so vorher nicht berücksichtigt wurden. Z. B. kann ein Antrag gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, und dann sollte der LG-Vorsitzende dagegen stimmen, auch wenn das Votum vorher anders ausgesehen hat.
Generell hält sich doch aber der Vorsitzende an die Abstimmungen der LG-Versammlung. Jedenfalls sollte das so sein. Ansonsten hat man einen wunderbaren Grund die Amtsperiode ganz schnell zu beenden.
Für meine Landesgruppe gilt zumindest, dass sich unser LG-Vorsitzende sehr wohl an das Abstimmungergebnis zu den Anträgen bei der LG-Vorstandssitzung hält, obwohl er persönlich auch mal anderer Meinung ist. Es sei denn, es ergeben sich vor Ort andere Aspekte, dann hat er natürlich die Freiheit anders zu entscheiden... die muss er m. M. nach aber auch haben.
Viele Grüße
Sören