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Philiandela

unregistriert

1

Montag, 13. Oktober 2008, 01:15

BH - Bestandsschutz?

Wie ist das denn nun mit der BH, wenn man vor Jahren schon mal eine abgelegt hat? Gibt es eine Art Bestandsschutz, nach dem man dann keine theoretische Sachkundeprüfung mehr ablegen muß oder muß die heute jeder machen? Und wie sieht es mit dem PSK-Sachkundenachweis aus - ist dieser anerkannt als bereits abgelegte "Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH – Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH" (s. Allg. Bestimmungen)?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder mir sagen, wo das nachzulesen ist?

Grüße,
Ela

2

Montag, 13. Oktober 2008, 01:50

Hallo Ela, soweit mir bekannt ist, mußt du nach bestandener BH (auch wenns schon länger her ist ) keinen Sachkundenachweis mehr erbringen .Das weiß ich allerdings nur vom hören sagen- wo du s nachlesen kanns , - keine Ahnung :) LG Christiane.
Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

3

Montag, 13. Oktober 2008, 07:51

Hallo Ela,

wenn du schon einmal eine Prüfung im BH, VPG-Bereich abgelegt hast, mußt du keinen Sachkundenachweis mehr ablegen.
Du mußt allerdings die Prüfung nachweisen (Leistungsurkunde des Hundes, Sportpaß, etc.)

Gruß,
Stephan

4

Montag, 13. Oktober 2008, 10:16

Hallo Ela,

wenn Du über Sportpass oder LU nachweisen kannst, daß Du eine BH mal abgelegt hast - dann kein Sachkundenachweis.

Ich hab im Herbst 1994 und Frühjahr 1995 jeweils mit meinem ersten Schnauzer die BH abgelegt.
Als ich dann im Herbst 2006 mit Q die BH lief musste ich keinen Sachkundenachweis machen (ich hab das über meinen alten DVG-Sportpass nachgewiesen).

Liebe Grüsse,

Claudia und die Jungs
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

schnauzer.claudia-ringwald.de - Q, U-Man & Ziggy im Netz
www.riesenschnauzer-forum.de - Das Riesenschnauzer-Forum

5

Montag, 13. Oktober 2008, 13:53

Soweit ich weiß muss man den nicht nocheinmal machen war bei mir aufjednefall nicht so aber du musst nachweisen können das du in den Jahren zwischen den BH's immer einen Hund gehabt hast
lg

Sören

Junior

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6

Montag, 13. Oktober 2008, 14:37

RE: BH - Bestandsschutz?

Zitat

Original geschrieben von Philiandela
Und wie sieht es mit dem PSK-Sachkundenachweis aus - ist dieser anerkannt als bereits abgelegte "Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH – Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH" (s. Allg. Bestimmungen)?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder mir sagen, wo das nachzulesen ist?



Aaaaalso,

wenn Du irgendwann einmal eine BH/VT Prüfung gemacht hast und das nachweisen kannst, dann biste aus dem Schneider. Dabei ist es auch völlig egal, ob Du dazwischen einen Hund gehabt hast oder nicht.

Wenn Du den PSK-Sachkundenachweis für Ausbilder und Übungsleiter hast und dieser noch gültig ist, dann gilt das ebenfalls als Sachkunde und die BH-Sachkunde muss ebenfalls nicht wiederholt werden. Das ist aber eher exotisch, da es wohl hoffentlich niemanden mit "Ausbilderschein" gibt, der noch nie eine BH gelaufen ist.

Viele Grüße

Sören

7

Montag, 13. Oktober 2008, 14:49

Tja

Im swhv geistert doch tatsächlich die Theorie um, dass man alle 10 Jahre einen SKN machen muss............
Wo das steht und woher das "Gerücht" kommt, konnte mir aber keiner sagen!!

LG
Petra

franzel

unregistriert

8

Montag, 13. Oktober 2008, 15:06

Hallo, andere Frage-wenn ich im SGSV Begleithundeprüfung abgelegt habe, erkennt der PSK diese an? (war kein PSK Richter)
Und kann ich die Prüfungen dann gleich auf der noch zu beantragenden PSK-Leistungskarte eintragen lassen?
Muss ich zum Nachweis eine Kopie der SGSV Leistungskarte an PSK mitsenden?
Fragende Grüsse
Gerald

Sören

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9

Montag, 13. Oktober 2008, 15:13

RE:

Zitat

Original geschrieben von franzel

Hallo, andere Frage-wenn ich im SGSV Begleithundeprüfung abgelegt habe, erkennt der PSK diese an? (war kein PSK Richter)
Und kann ich die Prüfungen dann gleich auf der noch zu beantragenden PSK-Leistungskarte eintragen lassen?
Muss ich zum Nachweis eine Kopie der SGSV Leistungskarte an PSK mitsenden?
Fragende Grüsse
Gerald


Hallo Gerald,

die BH/VT wird überall anerkannt, egal wo Du sie gemacht hast und unter welchem Richter. Den Sachkundenachweis brauchst Du daher auch nur einmal zu machen. Die Prüfung auf der PSK-Leistungsurkunde darf nur der Richter eintragen, bei dem Du die BH/VT gemacht hast. Du musst das also zu ihm schicken... aber wozu? Es reicht, wenn die BH auf EINER Leistungsurkunde eingetragen ist, Du hast keinen Vor- oder Nachteil, wenn sie auf der PSK-Leistungsurkunde nicht steht.

Viele Grüße

Sören

10

Montag, 13. Oktober 2008, 15:16

Hallo,

eine Prüfung ist nicht davon abhängig, wo sie abgelegt wird, solange der Verein dem VDH angeschlossen ist. Mit meinem einen Riesen zum Beispiel habe ich die BH/VT beim HSVRM (Gebrauchshunde) abgelegt, die VPG1 beim ADRK und die VPG2 beim PSK.
Alles VDH Vereine und somit kein Problem.

Zu deiner anderen Frage: Ein Übertragen der Prüfung von einer Leistungsurkunde auf eine andere ist nicht möglich. Ein Hund sollte immer auch nur eine Leistungsurkunde haben. Du kannst auch zwei Leistungsurkunden haben, diese müssen aber immer bei der Prüfung vorgelegt werden. Wenn schon einen LU vorhanden ist, so muß keine neue beantragt werden nur um bei einem anderen Verein eine Prüfung abzulegen. Meine Schäfehündin hatte eine LU von den Grauchshunden, ich bin aber sehr oft beim SV gestartet, war kein Problem.

Gruß,
Stephan

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