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Onchi 8505

unregistriert

11

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 22:06

lach, ok, dann muß ich beissen und Finn :nuho: schimpfen!

Aber ernsthaft, das ist doch bescheuert, so ein Gesetzt!
Ich habe ja ein "Wachhund-Schild" am Tor, scheint aber niemanden zu kratzen.. :?:
kratzen..und wenn ich den Nachbarskater aufhetze??

Danke erstmal für eure Antworten, muß mir noch eine bessere Absicherung überlegen.

LG Elke und der Finn

---RSs---

unregistriert

12

Freitag, 10. Oktober 2008, 07:43

Hallo
aber wie ist das wenn man die BH-Prüfung mit Wesenstest gemacht hat. Da sieht der Richter ja wie der Hund ist.
Kann das keine Hilfe sein wenn der Hund einmal gebissen hat??

Meiner Meinung haben Fremde nichts auf dem eigenem Grundstück zu tun. Wenn sie nicht gerade beruflich oder gern gesehene Besucher sind.

mfg Matthias

Franken

unregistriert

13

Freitag, 10. Oktober 2008, 08:40

RE:

Zitat

Original geschrieben von Escan



Hallo Elke,

um auch ungebetene Gäste auf die Gefahr durch die Hunde

zu warnen, solltest Du Schilder anbringen (Tor und je nach

Zaunllänge mehrere Schilder) auf denen steht:


Vorsicht!

Bissiger Hund

Betreten des Grundstücks verboten!

Betreten auf eigene Gefahr!


Das ist mir damals von einem Ordnungsamtmitarbeiter geraten

worden, um mich abzusichern. Ob es jetzt wirklich ausreicht, um

nicht belangt zu werden, kann ich allerdings nicht sagen.

Viele Grüße

Hartmut mit TINO, JACKSON und IKE in Gedanken




Das mit den Schildern dürfte zur Absicherung reichen, denn ich habe die gleichen Hinweise auch von unserem Ordnungsamt und zusätzlich von unserem Versicherungsmarkler bekommen. Beide haben gesagt, dass die Hundehalterhaftpflicht nur zahlt, wenn:

1.: an allen Eingängen, auf längeren Zaunstrecken usw. besagte Schilder hängen
und

2.: das Grundstück komplett eingezäunt und die Gartentore geschlossen waren und diese Tore gleichzeitig besagte Schilder haben.

Laut unserem Ordnungsamt kann uns der in den A... gebissene dann auch keine Anzeige an den Hals hängen, da er ja gewarnt wurde.

:: Wichtig dabei ist noch, dass ein Schild auf dem nur Schrift steht nicht ausreicht, es muss immer noch ein Warnzeichen (also die Abbildung des Hundes) mit auf dem Schild sein, so dass auch Analphabeten erkennen können, dass ein Hund der so oder so ähnlich wie auf dem Schild aussieht, hinter dem Zaun lauert ;) .

Liebe Grüße

Michaela

Treulieb

unregistriert

14

Freitag, 10. Oktober 2008, 09:14

@Franken:

Guten Morgen,
muß mich leider mal kurz einklinken:

Leider reicht der Schilderwald nicht, da ein bissiger Hund so gehalten werden muß, daß anderen Personen (und anderen Lebewesen) nichts passiert, heißt:

Sollte der "bissige" Hund zubeißen, dann haftet der Besitzer und wenn es sich bei der Person 10 Mal um einen Einbrecher etc. und 10 Schilder draußen hängen!

Es lebe die deutsche Bürokratie!

Weiterhin viel Spaß mit Euren Hunden wünscht

Manuela

15

Freitag, 10. Oktober 2008, 09:34



@Treulieb:

ich bezweifle, daß es hier eine einheitliche Rechtssprechung

gibt.

@ Heinke

bissig sollte extra erwähnt werden, um die Gefahr zu

verdeutlichen.

Viele Grüße

Hartmut mit TINO, JACKSON und IKE in Gedanken

Zwergpinscher Steinwitz

unregistriert

16

Freitag, 10. Oktober 2008, 09:58

Auch ich habe aus genau diesem Grund ein knallrotes Schild mit "Warnung vor dem Hunde" angebracht, weil mein größenwahnsinniger Zwergpinscher Césár meint , er müsse sich wie ein normaler Hund benehmen, wenn Leute über den Zaun fassen und auch einmal zugreift.....
Ergebnis : Die Leute stehen vor dem Schild und lachen sich schlapp ;D , die halten das echt für einen Witz

Treulieb

unregistriert

17

Freitag, 10. Oktober 2008, 12:32

Vorschlag

Mein Bekannter wollte ein Bild von seiner Frau am Hoftor aufhängen, leider durfte er nicht! :D

Wie wär´s mit: Vorsicht bissige(r) Hausherr(in) :exla:

Da kann doch keiner was, oder?

18

Freitag, 10. Oktober 2008, 12:36

Hallo,

nun seid mal alle versichert, grundsätzlich haftet ihr! Für den Hund gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, d.h. es wird nicht nach dem Verschulden gefragt.

Aber, was wieder einmal auffällt ist, dass hier zwei Dinge durcheinandergebracht werden.
Einmal ist von Anzeige die Rede - hier spricht man von strafrechtlicher Verfolgung - zum Beispiel wegen Körperverletzung etc.
Einmal von Haftung - d.h. den Ersatz für den Schaden, den der Gebissene erlitten hat und auch Schmerzensgeld, für die erlittenen "Qualen".

Für letzteres haftet grundsätzlich (Schadensersatz und Schmerzensgeld) die Versicherung. Wenn diese nicht zahlen will, weil zum Beispiel ein Mitverschulden vorliegt, dann zahlt sie im Zweifel auch die Kosten des Rechtsstreits.

Denn hier liegt dann das Regulativ - in welcher Höhe hat man Schadensersatz/Schmerzensgeld zu leisten? In welcher Form trifft jemanden ein MItverschulden? Bei einem einfach zu überquerenden Zaun - dürfte es weit niedriger ausfallen, als zum Beispiel beim übersteigen einer 2.20 m Mauer und entsprechenden Schildern.

Und eine strafrechtliche Verfolgung hat man in der Regel kaum zu befürchten, wenn das Grundstück abgesichert ist, weil hier nach der Rechtmäßigkeit des Betretens gefragt wird.

Viele Grüße

Willy

Fiamma Mia

unregistriert

19

Freitag, 10. Oktober 2008, 12:40

@Melle

die Autorin des Buches hast du eventuell kennengelernt auf der Pinschertagung in 2006. Sie hat das Referat zum Thema Züchtergewährleistung gehalten.


Riho

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20

Freitag, 10. Oktober 2008, 12:49

Danke Uschi -:-

für den klärenden Rechtsbeistand :)

Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

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