Original geschrieben von Escan
Hallo Elke,
um auch ungebetene Gäste auf die Gefahr durch die Hunde
zu warnen, solltest Du Schilder anbringen (Tor und je nach
Zaunllänge mehrere Schilder) auf denen steht:
Vorsicht!
Bissiger Hund
Betreten des Grundstücks verboten!
Betreten auf eigene Gefahr!
Das ist mir damals von einem Ordnungsamtmitarbeiter geraten
worden, um mich abzusichern. Ob es jetzt wirklich ausreicht, um
nicht belangt zu werden, kann ich allerdings nicht sagen.
Viele Grüße
Hartmut mit TINO, JACKSON und IKE in Gedanken
Das mit den Schildern dürfte zur Absicherung reichen, denn ich habe die gleichen Hinweise auch von unserem Ordnungsamt und zusätzlich von unserem Versicherungsmarkler bekommen. Beide haben gesagt, dass die Hundehalterhaftpflicht nur zahlt, wenn:
1.: an allen Eingängen, auf längeren Zaunstrecken usw. besagte Schilder hängen
und
2.: das Grundstück komplett eingezäunt und die Gartentore geschlossen waren und diese Tore gleichzeitig besagte Schilder haben.
Laut unserem Ordnungsamt kann uns der in den A... gebissene dann auch keine Anzeige an den Hals hängen, da er ja gewarnt wurde.
Wichtig dabei ist noch, dass ein Schild auf dem nur Schrift steht nicht ausreicht, es muss immer noch ein Warnzeichen (also die Abbildung des Hundes) mit auf dem Schild sein, so dass auch Analphabeten erkennen können, dass ein Hund der so oder so ähnlich wie auf dem Schild aussieht, hinter dem Zaun lauert
.
Liebe Grüße
Michaela