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1

Donnerstag, 10. Juli 2008, 22:55

Neue gesetzl Bestimmungen der Chipreg. in Ö

Hallihallo!

Habe gerade die Mail bekommen über die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Reg.-pflicht in Ö.

Interessant, was die alles wissen wollen...

Lg Karin




Aktuell - Chip- und Registrierungspflicht für Hunde in Österreich


Ab 1. Juli 2008 besteht in Österreich die amtliche Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung von Hunden. Hunde, die noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind vor der Abgabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.
Sie haben Ihren vierbeinigen Freund bereits elektronisch kennzeichnen und bei ANIMALDATA.COM registrieren lassen und damit bestmöglich vorgesorgt, um im Fall des Verlustes rasch wieder mit Ihrem Liebling vereint zu sein. Diese Registrierung erfüllt aber noch nicht die neue gesetzliche Vorschrift.

Die neuen diesbezüglichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sehen nämlich die Meldung von zusätzlichen Daten vor, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Hundes noch nicht bekannt waren. Es sind dies Ihr Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises sowie das Datum des Beginns der Hundehaltung. Sofern Sie als Tierhalter nicht ohnedies Eigentümer des Hundes sind, sind auch die Daten des Tiereigentümers anzugeben. Weiters sind anzugeben: Art und Grund eines allfälligen medizinischen Eingriffs und die Angabe des Tierarztes, der den Eingriff durchgeführt hat, sonstige Umstände, das Geburtsland des Hundes und fakultativ die Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes.ANIMALDATA.COM bietet die Möglichkeit, diese Datenergänzung selbst unter dem Menüpunkt DATENÄNDERUNG der ANIMALDATA.COM-Webseite durchführen. Ihr persönlicher Änderungscode, den Sie dazu benötigen, lautet: XXXXXXX.

Die Meldung der Daten des Hundes an das amtliche Register erfolgt automatisch, wenn alle vorgeschriebenen Datenfelder ergänzt wurden.
Wenn Sie nicht mehr Besitzer von "XXXX" sind, ersuchen wir Sie, den neuen Tierbesitzer einzutragen oder im Fall des Verlusts, Ihren Hund unter dem selben Menüpunkt abzumelden.

Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt, der Sie bei der Datenergänzung unterstützen wird.

Zibirian

unregistriert

2

Freitag, 11. Juli 2008, 09:28

:639: :558:

Der Ingrid

3

Freitag, 11. Juli 2008, 15:17

@Ingrid,
sorry, ist wohl kein Müll ;) , ob sinnvoll, oder nicht, sei dahingestellt.

Ich selbst bin nur überrascht, wie viel Infos die haben wollen...

Die Animaldata.com ist die Internationale Tierkennzeichendatenbank der Vereinigung Österreichischer Kleintiermediziner (VÖK).

Und es gab im Ösiland eine Tierschutzges.-novelle:
"...(laut).... Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden


Wie ist das in D? Wo werden da die Tiere registriert? Bei Tasso oder auch sonst wo??
Die o.g. Animaldata.com ist ansich kostenpflichtig. Einige Züchter registrieren die Welpen noch solange sie sie haben bei Tasso (geht auch von Ö aus kostenfrei). Einige wenige registrieren die Welpen kostenpflichtig bei Animaldata, wieder andere geben den neuen Besitzern den Hinweis, die Tiere registrieren zu lassen.

Meine Züchterin in D gab mir damals diesbezügl keinerlei Infos, erst als der Hund 1 oder 2 Jahre alt war dachte ich mir - schön und gut, daß der Hund gechipt ist, aber eigtl kann ja keiner wissen, daß der Hund bei MIR wohnt... Also hab ich´s selbst machen lassen.

Wie auch immer, lg jedenfalls, Karin

Zibirian

unregistriert

4

Freitag, 11. Juli 2008, 16:07

Hi nach Ösiland :D

Bei uns gibbet keine Registrierungsvorschriften dieser Art.

Man muss den Hund aufm Ordnungsamt anmelden mit Chipnummer und gut iss.

Da gipps meinen Namen und die Anschrift, Name und Chipnummer Hund und aus die Maus.

Dann krieg ich jedes Jahr ne Steuermarke und die mein Geld ;D

Ich hab ne Zwingersteuer und die wollen nicht mal die Hundedaten wissen, denen langt die Anzahl.

Man kann den Hund bei Tasso melden, man muss aber nicht. Ich empfehle es meinen Käufern immer, ist schliesslich ne gute Sache -:-

Du siehst also, das ist hier echt easy - es sei denn man hat nen Listenhund - deshalb mag ich das aus Ösiland gar nicht glauben.

Tschulligung, aber die spinnen, die Ösies :?:

Der Ingrid

5

Freitag, 11. Juli 2008, 23:05

Tja, daß manche Ösies manchmal spinnen, will ich gar nicht leugnen ;)

Steuer bezahlen wir natürl auch - da kann man - bislang - ohne ChipNr den Hund anmelden, natürl mit Name nebst Adr., und bezahlen, bekommt dann die hübsche Hundemarke, auf der ist vermerkt eine Nummer sowie der Ort, wo der Hund gemeldet ist. Aber diese Nummer ist eben dann eigtl nur zu Amststunden abruf- bzw zuordenbar, falls Hundi mal verlorgen gehen sollte.

Ach ja, und damit´s nicht sooo leicht ist, haben hier verschiedene Bundesländer verschiedene Gesetze. In Wien z.B. erspart man sich bei Nachweis eines bestandenen Hunde-Führerscheins für 1 Jahr lang die Hundesteuer. In Oberösterreich muß man in einem gewissen Zeitraum die BGH A Prüfung samt einer Handvoll Theoriestunden oder so ähnl nachweisen können, ich glaub um den Hund regulär anmelden zu können (andernfalls - keine Ahnung) ;)

Aber ob´s auch - wie bei Euch Tasso - eine österr kostenlose Chip-Melde-stelle/register gibt, wo eben Tierheime/Tierärzte die ChipNr eingeben können und die Besitzerdaten erhalten, das glaub ich eher nicht - sonst würden nicht einige österr Züchter das über Tasso machen...

Naja, andre Länder - andre Sitten ;) ;)

Lg Karin


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