So ist das.
Die Änderung/Ergänzung im Waffengesetz bedeutet im Klartext, das der Besitz und das Mitführen von E-Geräten, die für die Hundeausbildung gedacht sind, weiterhin erlaubt bleibt. Damit hat man im Grunde zwischen Geräten zur Selbstverteidigung (also die kleinen Handtaschen-Elektroschocker) und E-Geräten zur Hundeausbildung differenziert. Die Elektroschocker wurden nämlich im Gesetzestext als "Teleimpulsgeräte" bezeichnet, was immer wieder zu Verwirrungen geführt hat.
Inwiefern und ob das irgendwann einmal Änderungen bzgl. der Anwendung nach sich zieht ist unklar. Die Jagdverbände und auch die diensthundehaltenden Behörden setzen sich nach wie vor für eine Anwendung der Geräte durch sachkundige Personen ein.
Bis es hier allerdings eine definitive Entscheidung gibt, gilt die alte Regel: Teleimpulsgeräte in der Hundeausbildung sind durch das TschG verboten. Das gilt sowohl für die Anwendung wie auch für das Anbringen der Geräte am Hund. Und daran kann auch das Waffengesetz nichts ändern.
Viele Grüße
Sören