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31

Montag, 3. März 2008, 20:27

wien


Haltung von Hunden

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.
(5) Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne der Abs. 1 bis 4 gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde (§ 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999) während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).
(7) Auf Jagdhunde finden die Gebote der Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
(8) Soweit auf Lagerwiesen, in eine öffentlich zugängliche Parkanlage oder in eine sonstige öffentlich zugängliche Grünanlage Hunde mitgenommen werden dürfen, hat die Verantwortliche oder der Verantwortliche (Abs. 9) dafür zu sorgen, dass sich diese nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.
(9) Für die Einhaltung der Abs. 1 bis 5 sowie 8 hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.
(10) Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
(11) Für im Bundesland Wien gemeldete Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Auslauf von Hunden

§ 6. (1) Der Magistrat kann nach Anhörung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers, der Bundespolizeidirektion Wien, des Tierschutzombudsmannes und der örtlich zuständigen Bezirksvorsteherin oder des Bezirksvorstehers unter Berücksichtigung des Bedürfnisses nach solchen Anlagen und Flächen, ihrer Größe und Lage, aber auch der berechtigten Ansprüche sonstiger Benützerinnen oder Benützer, insbesondere von Kindern, auf Schutz vor von Hunden ausgehenden Belästigungen und Gefahren, oder aus sonstigen Gründen der ordnungsgemäßen Benützung durch Verordnung sowohl Teile von öffentlich zugänglichen Parkanlagen zu „Hundezonen“ oder andere geeignete Grünflächen (zB Lagerwiesen) zu „Hundeauslaufplätzen“ erklären und vom Geltungsbereich der Gebote des § 5 Abs. 1 und 2 ausnehmen als auch ein Verbot der Mitnahme von Hunden („Hundeverbot“) in diese Anlagen (Lagerwiesen) oder in Teile davon verfügen. Erforderlichenfalls können derartige Verfügungen auch zeitlich begrenzt werden.
(2) Die im Abs. 1 bezeichneten Verordnungen sind durch Tafeln (Anlage 1) gegebenenfalls bei zeitlichen Beschränkungen durch Zusatztafeln, kundzumachen und treten mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Zeitpunkt der erfolgten Anbringung ist in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten. Parteien im Sinne des § 8 AVG ist die Einsicht in einen solchen Aktenvermerk zu gestatten. Die Tafeln sind als Schilder aus festem Material in einer solchen Art und Größe herzustellen und an den Zugängen, Eintrittsstellen usw. so anzubringen, dass sie leicht erkannt werden können. Die Zusatztafeln sind unter den im ersten Satz genannten Zeichen in Form von rechteckigen, weißen Tafeln anzubringen und dürfen die darüber befindliche Tafel seitlich nicht überragen.
(3) Für die Einhaltung der auf Abs. 1 gegründeten Verordnungen hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.

[quelle: wiener tierhaltegesetz}

grisu

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32

Montag, 3. März 2008, 20:29

RE:

Zitat

Original geschrieben von Nani

Hallo , ich habe das noch nicht gehört -Sollte das nur für Frankfurt /Offenbach Innenstadt gelten oder auch alle Vororte mit F und OF- Kennzeichen??? Dann wäre mir das neu :o
meine "Monster" hatten noch nie einen Maulkorb an , sowas besitze ich garnicht .
Ich kenne nur die Regelung in Frankfurt für Listenhunde die 1.) ne Unmenge Hundesteuer zu entrichten haben (deren Besitzer) , aber nach bestandenem Wesenstest Maulkorbbefreiung erhalten.

Im Abkassieren sind unseren Komunen gleich dabei aber wenn um die Rechte der Hunde geht.................- mit mir nicht ;D

Ich war erst die Tage im Main-Taunus -Zentrum mit einem meiner Riesen , und hatte keine Probleme mit Pöbeleien.
Ansonsten meide ich die Stadt sowieso wie die Pest, weil mich der Anblick der wuselnden und hektischen Menschenmassen krank machen würden :(



Hallo Christiane,
zuerst mal Grüsse aus Rüsselsheim.

Wir waren mit unserer Tina auch schon ein paar mal im Main-Taunus Zentrum und hatten überhaupt keine Probleme solcher Art.
Im Gegenteil, es kam eine Frau auf uns zu und fragte ob Sie denn Tina mal fotografieren darf weil sie so einen schöne RS-Hündin noch nicht gesehen hat und Sie Ihren Mann für die Anschaffung eines RS überzeugen will (net).

Gott sei Dank fahren wir nicht nach Frankfurt oder Offenbach, meiden beide Städte wie die Pest :-| :-| :-|
Wir halten uns lieber in Mainz, Wiesbaden und Darmstadt auf.
In Rüsselsheim gibt es keinen Maulkorbzwang, es sei denn der Hunde wäre negativ aufgefallen und hat vom Ordnungsamt eine solche Auflage bekommen.
Weis nicht in welchem Staat wir leben, überall gibt es beknackte Vorschriften.
Mal sehen wenn für Hunde eine CO²-Steuer für´s pupsen erhoben wird. :-) :-) :-)
Signatur von »grisu« Gruß Fam. Hartmut Kraft mit Zwergschnauzer Boris und Zuckerschnute Angel (+7.7.2022) und Tina (+17.01.2011) ganz tief im Herzen.

Einmal Schnauzer, immer Schnauzer

Halina

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33

Montag, 3. März 2008, 20:49

Bin auch froh in Schleswig-Holstein zu wohnen -:-

Ich hoffe nur, das man sich hier nicht irgendwas aus Hamburg abguckt :-o

Viele Grüsse von Anke
Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

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Hunde: Ein Riesenschnauzerpfeffersalzmädel an meiner Seite und zwei Riesenschnauzerpfeffersalzmädel warten jenseits der Brücke

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34

Montag, 3. März 2008, 21:02

@alle mit Hunden über 40 cm

Sollen wir uns mal zu einem gemeinsamen, maulkorblosen Spaziergang an jener Stelle treffen ............?
:D :D :D :D :D :D :D

Gruß,
Heike, der man jetzt besser auch einen Maulkorb angelegt hätte
Signatur von »Janne« www.Riesenschnauzer-pfeffer-salz.de

iris judith

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35

Montag, 3. März 2008, 21:04

Boh, schlimm,diese 9xklugen Schwätzer! :m:

@hallo Eva, schön, dass du wieder da bist! ;)

fidibus

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Aktivitätspunkte: 13 225

Hunde: Insgesamt vier Schnauzerhündinnen. Lutze-Lucy geb. 2006, Quijana geb.2010 Urmel-Line geb.2012 und Viviana geb.2014 Alle sind pfeffersalz.

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36

Montag, 3. März 2008, 22:02

Hallo Alke,
natürlich darfst du mit deinem angeleinten Hund spazieren gehen. Nur eben nicht dort, wo Hundi sowieso nicht mit darf.
Man kann sich auch von der Anleinpflicht befreien lassen, dazu braucht's eine BH.

Ansonsten hört sich alles viel schlimmer an als es in der Praxis ist. Ich wohne hier ziemlich ländlich, gleich 150m weiter geht es in den Park und dann in den Wald. Viele Besitzer lassen ihre Hunde trotz Anleinpflich frei laufen und wenn der Förster einen zum ersten Mal erwischt, gibt's erstmal nur eine Verwarnung.
Ein Bekannter von mir hat gerade ein Bußgeldverfahren am Hals, weil er seinen Dackel diverse Male im Wald hat frei laufen lassen und wohl ziemlich ausfallend gegen den Förster geworden ist.
Er soll 230 EU Strafe zahlen und das Ganze ist vor Gericht. Mal sehen, was draus wird.

Übrigens finden in den Auslaufgebieten des Öfteren Kontrollen durch Ranger statt, die die Chippflicht sowie Steuermarke und Plakette mit Haltertelefonnummer kontrollieren. Diese sollten auch Touris als Identitätsnachweis bei sich haben.

Komm' mal mit Hund nach Hamburg, gefällt euch bestimmt und Touristen sind auch gern gesehen.

Bussis an Ivo (**)
Viola und Rasselbande
Signatur von »fidibus« www.schnauzer-vom-fidibus.de

37

Montag, 3. März 2008, 22:19

wenn ich in hamburg bin und mit der hündin meiner eltern gassi gehe, dann läuft sie frei, wie all die letzten jahre. ich bin auf meiner runde noch nie einem "kontrolleur" begegnet. die meisten hunde, die mir entgegenkommen sind ebenfalls von der leine.
ich glaube, daß hängt auch davon ab, wo man wohnt und wie gut man sich in der gegend kennt.

umgekehrt ist es meiner mutter in köln passiert, als sie mit ihrem schnauzi hier war, daß sie von einem mann vom ordnungsamt angesprochen wurde (ein paar meter vor unserer haustür). er wollte ihren perso, die behördliche genehmigung und die steuermarke sehen.
bis auf die steuermarke hatte sie natürlich nichts dabei - sie ist ja schließlich hamburgerin :D
als er sich dann vergewissert hatte, daß die steuermarke aus hamburg ist, war das thema erledigt und sie durfte weiter spazieren gehen.

aber jede jeck is anders. der nächste ordnungsmensch macht es einem vielleicht nicht so einfach.

gruss
kirsten

38

Montag, 3. März 2008, 23:21

Ivo trägt sein ganzes Klimbim immer mit sich herum, hab ich ja schonmal irgendwo geschrieben :D
Ich weiß ungefähr wo du wohnst, hab ja früher ganz in der Nähe gelebt (leider wußte ich da noch nicht daß ich mal einen Schnauzer haben würde, sonst hätt ich da längst schon bei euch vorbeigeschaut ;) )
Wir sind auch ab und zu in HH, aber bisher hab ich ihn immer einfach überall mit hingenommen.
Wenn wir z.b. in der Innenstadt etwas zu erledigen haben, drehen wir mit ihm eine kurze Runde in der Stadt, auch wenn Weihnachtsmarkt ist, es hat sich auch noch nie jemand beschwert.
Allerdings benimmt er sich auch wirklich gut, zu öffentlichen Veranstaltungen kann ich ihn ohne Probleme mitnehmen, das macht er ganz toll.
Und wenns sehr eng wird, setzt er sich zwischen meine Beine, da ist noch nie etwas passiert.
wenn kein anderer Hund kommt jedenfalls ;) aber das wird :)

Liebe Grüße Alke

auch in Köln, Aachen, Düsseldorf hat noch nie jemand etwas zu meckern gehabt,
ich hab mir da bisher auch wirklich nie etwas gedacht....

Philiandela

unregistriert

39

Dienstag, 4. März 2008, 00:37

@Dumo: Danke für den super Link! -:-

@Michaela: In Kurzform - für dich sicher interessant - gibt es in Berlin keinen generellen Leinenzwang (ausgenommen sind die beschriebenen Flächen) und erst recht keinen Maulkorbzwang (wieder mit Ausnahmen).

Das Thema ist ja schon alt, aber leider haben alle Initiativen zum "Zurück-steuern" bei erlassenen Verordnungen nichts gebracht - ich bin dankbar um jedes Jahr, in dem wir uns hier verhältnismäßig frei bewegen können...

LG Ela

Engelfrauchen

unregistriert

40

Dienstag, 4. März 2008, 08:03

@all


Danke Euch allen für Eure Hinweise, Tipps und Links ! -:- -:- (**) (**)

Telefonat mit dem Ordnungsamt der Stadt Offenbach für heute morgen steht noch aus - gestern war der Mensch nicht mehr zu erreichen. :o

Ich hab' jetzt mal weiter recherchiert, nachdem klar war, dass mein Herzilein sich hat dermassen ins Bockshorn jagen lassen (wäre mir übrigens genauso passiert - in den 6 Jahren "riesenfreier Zone" bei uns sind die Leute ja wohl mehr als elektrisch geworden :m: :m: )

Aaalso:

Nach Euren Hinweisen (Danke Euch, Eva und Vera !) scheint es ja wohl fast durchgängig so zu sein, dass selbst in Regionen mit restriktiver Handhabung generell an bestimmten Orten (für mich auch gerade noch nachvollziehbar 8-) ) Leinenzwang vorgesehen ist.
Maulkorb wird, wenn erwähnt, nur alternativ vorgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind wohl die sogenannten "Listenhunde" - es sei denn, sie sind mit einer Ausnahmegenehmigung nach enstprechenden Beurteilungen versehen. (@herazicke (**) )

Da ist dann aber noch die sogenannte "40/20-Regelung".
Diese betrifft Hunde mit einer Schulterhöhe > 40 cm und einem Gewicht > 20 kg.
Und im Rahmen dieser 40/20 - Regelung können die Städte, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden von ihrer Gestaltungsfreiheit Gebrauch machen.

Diese Gestaltungsfreiheit sieht teilweise Führungszeignis, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis und glasklarer Identitätsnachweis und Halterzuordnungsmöglichkeit deutlich erkennbar am Hund vor.

(Off-Topic: :D Mich würde wirklich seeehr interessieren, wie im Fall der Fälle ein Ordnungshüter an mein Monsterchen so nah herankommen wollte, dass er alle Plaketten, die sie mit sich 'rumträgt, ähnlich wie Ivo - @ Alke ;) , ja wir sind endlich auch ein Schmuck- und Plakettenladen geworden ! 8-) ) wirklich lesen könnte. :exla: Aber ich sollte wohl weniger grinsen, denn genau das könnte ja wohl dazu führen, dass ein übereifriger A..................... schneller darüber nachdenken könnte, das Monsterchen "matt zu setzen" :xl: )

Was wir jetzt angefangen haben, zusammenzutragen, betrifft Teile von Deutschland und Österreich und Spanien. (Danke @Liljak !)


Wie sieht es mit der Schweiz und Frankreich aus ?


@Philiandela

Danke Dir für den Hinweis. ;)
Aber Berlin-City-Center ist für mich selbst schon viiiel zu hektisch. Deshalb habe ich mit mit dem Monsterchen nach Brandenburg, Kreis Teltow-Fläming zurückgezogen. Wir treiben uns fast immer im Bereich Dahlewitz / Groß-Machnow herum - und dort herrschen für Tier und Mensch noch (fast) paradiesische Zustände ! (**) (**) .


Viele Grüße aus dem verschneiten Taunus


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