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1

Donnerstag, 24. Januar 2008, 05:09

Richter=Züchter=Aussteller

Hallo Zusammen,

habe zu meiner Frage nichts im Portal gefunden.

Gibt es irgendwelche Regeln, die besagen wann ein Aussteller, der
gleichzeitig Züchter und Richter ist, ausstellen darf
oder ist der/diejenige jedem anderen Aussteller im Ring immer "gleichgestellt" ?

rätselnde Grüße

Thomas

albert`s Uta

unregistriert

2

Donnerstag, 24. Januar 2008, 07:42

Guten Mogen,
hier hast du Auszüge aus der PSK bzw VDH Zuchtschauordnung. Wo bei die VDH über der PSK steht und somit gleichzeitig gültig ist.

PSK Zuchtschauordnung
§ 2.4 Zulassung von Zuchtrichtern (VDH-ZSO § 22)
Bei der Durchführung von Orts- und Klubsieger-Zuchtschauen darf der Zuchtrichter nicht der ausrichtenden Ortsgruppe angehören.

VDH Zuchtschauordnung
§ 24 Pflichten des Zuchtrichters
1. Als Aussteller darf ein Zuchtrichter nur solche Hunde vorführen, deren Eigentümer oder Miteigentümer er ist,
oder die einem Mitglied seiner nächsten Verwandtschaft oder einer Person gehören, mit der er in Hausgemeinschaft
lebt (Siehe auch § 8).

§ 8 Zulassung von Ausstellern
1. Hunde im Eigentum von amtierenden Zuchtschauleitern oder mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen
dürfen nicht ausgestellt werden.

3. Ein Zuchtrichter darf nur einen Hund derjenigen Rasse zu einer Zuchtschau melden, für die er an demselben
Tag keine Zuchtrichtertätigkeit ausübt. Das gilt auch für die Personen, die mit dem Zuchtrichter in Hausgemeinschaft
leben.
Ein Zuchtrichter darf am Tag seiner Zuchtrichtertätigkeit keinen Hund vorführen. Personen, die mit dem Zuchtrichter
in Hausgemeinschaft leben, dürfen einen Hund oder Hunde derjenigen Rasse(n) vorführen, für die der
Zuchtrichter an demselben Tag keine Zuchtrichtertätigkeit ausübt.

Zibirian

unregistriert

3

Donnerstag, 24. Januar 2008, 10:08

Wenn man öfter mal ausstellen möchte, sollte man sich grundsätzlich mal die VDH-ZSO durchlesen.

Damit man grundsätzlich weiß, wer was darf und was nicht und was man selber darf und was nicht :D

Wann man welche Anwartschaften bekommt und wann nicht. Daß man selbst beim ersten Platz kein Anrecht hat auf Anwartschaften, sondern die Vergabe im Ermessen des Richters liegen usw. 8-|

Ist recht interessant

der Ingrid

Emma Piel

unregistriert

4

Donnerstag, 24. Januar 2008, 10:33

Richter

Richter können Züchter und auch Aussteller sein. Und wenn sie nicht richten , können sie genauso ausstellen, wie jeder andere auch ! Emma Piel

Riho

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Mitglied

5

Donnerstag, 24. Januar 2008, 10:34

Nu ich auch noch :D

Die VDH-ZSO gibt die Mindestvoraussetzungen an, die ein Rassehundezuchtverein erfüllen muss. Er kann darüber hinaus noch eigene Regelungen treffen.

Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

franzel

unregistriert

6

Donnerstag, 24. Januar 2008, 11:43

...

Hallo, Thomas- ein Schelm der böses dabei denkt...... :p
Mir kam es schon einige Male so vor als ständen die Türen zur Vergabe des CACIB oder BOB oder auch "nur" zum V1 den Herren und Damen der Richterzunft offener als dem gemeinen Volk.... :-o
Aber ich täusche mich da betimmt... ;)
Grüsse nach Dräääsden an die Madame und den Sir :exla:

7

Donnerstag, 24. Januar 2008, 12:55

Huhu,

was da oben aber nicht steht, oder habe ich es nur überlesen ist: Darf ein Richter seine eigene Nachzucht richten? Also, wenn sie ihm nicht gehört?

8

Donnerstag, 24. Januar 2008, 12:56



tja franzel..

genau diesen eindruck bekommt man so manches mal präsentiert :D
ist mir auch schon manches mal passiert.. :p

lieben gruss manu

Zibirian

unregistriert

9

Donnerstag, 24. Januar 2008, 13:04

Hallo Mia,

ja natürlich darf er.

Sonst könnte man Richter die auch züchten ja nirgendwo einladen. Wie sollte das denn gehen :D

Der Ingrid

Sören

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Mitglied

10

Donnerstag, 24. Januar 2008, 13:07

RE:

Zitat

Original geschrieben von Miaria

Huhu,

was da oben aber nicht steht, oder habe ich es nur überlesen ist: Darf ein Richter seine eigene Nachzucht richten? Also, wenn sie ihm nicht gehört?


Ja, das darf er... Offiziell weiß er ja auch gar nicht, wer da bei ihm im Ring steht.

@ Franzel
Man kann da ggf. Vetternwirtschaft vermuten, man kann aber auch vermuten, dass Richter (genau wie einige "professionelle" Show-Handler und erfolgreiche Züchter) einfach wissen, wie man Hunde zurechtmacht und ausstellt und es ihnen vielleicht auch leichter fällt, sich von einem nicht so idealen Hund zu trennen und nur die besten und somit erfokgreichsten zu behalten, als es bei dem "gemeinen Volk" der Fall ist.

Es gibt da immer zwei Seiten. Ein Richter und auch erfolgreicher Züchter (hier stehen auch meistens dieselben vorne) betreiben das alles eben etwas professioneller, routinierter und somit auch meistens erfolgreicher, als es der normale Durchschnittsaussteller tut.

Viele Grüße

Sören

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