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1

Donnerstag, 15. November 2007, 15:34

Einsatz von Reizstromgeräten

Zitat

Kabinettvorlage des
Tierschutzberichtes der Bundesregierung 2007



2.2 Haltung von Hunden
Nach § 3 Nr. 11 TierSchG ist es verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23. Februar 200619) entschieden, dass § 3 Nr. 11 TierSchG den Einsatz solcher Geräte generell verbietet. Dies gelte unabhängig von der Verwendung im konkreten Einzelfall. Entscheidend sei vielmehr die Bauart bedingte Eignung des Gerätes, entsprechende Wirkungen wie nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden herbeizuführen. Von verschiedenen Verbänden wurde daraufhin gefordert, einen Einsatz von Elektroreizgeräten unter bestimmten Vorgaben gestützt auf § 2a TierSchG zu ermöglichen.
Im Dezember 2006 hat das BMELV die tierschutzfachlichen Fragen des Einsatzes von Elektroreizgeräten, die sich aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil ergeben, mit einer Gruppe von Sachverständigen erörtert. Darauf aufbauend ist abschließend zu prüfen, ob und in welchen Fällen der Einsatz von Elektroreizgeräten zum Schutz der Tiere erforderlich sein
kann. Nach Abschluss dieser Diskussion wird zu entscheiden sein, ob von der Verordnungsermächtigung des § 2a Abs. 1a TierSchG Gebrauch gemacht wird und Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training der Hunde festgelegt werden sollen.


Auf diese Entscheidung darf man gespannt sein.

Walther

Norbert

unregistriert

2

Donnerstag, 15. November 2007, 15:40

Walter Du alter Bombenleger. :D :D

Das artet ganz bestimmt wieder aus.

Norbert

3

Donnerstag, 15. November 2007, 16:32

Norbert,

man tut was man kann, ich gebe mir die größte Mühe - schließlich muss ich ja auch etwas zum moderieren haben.

Walther

Traudel

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4

Donnerstag, 15. November 2007, 17:32

(Darauf aufbauend ist abschließend zu prüfen, ob und in welchen Fällen der Einsatz von Elektroreizgeräten zum Schutz der Tiere erforderlich sein
kann. Zitat.)

Dann warten wir es mal ab, was da alles so geprüft wird.
Signatur von »Traudel« Liebe Grüße, Traudel und alle meine Tierchen

Riho

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5

Donnerstag, 15. November 2007, 19:23

Uiiiiiiii Walther :-o

Als Portalfrischling habe ich, unbefangen wie ich damals war, dieses Thema angesprochen. Peter hat mich ganz schnell darauf aufmerksam gemacht, welch heißes Eisen dieses Thema ist, und ich habe Peter flugs gebeten, es in den Keller zu schieben. Ob sich seither viel verändert hat :?:

Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

6

Donnerstag, 15. November 2007, 19:40

Hallo Rita, (**)

ich habe schon ein wenig darüber nachgedacht, der Text war mir bereits seit gestern bekannt, ob ich es hier reinstelle. Wir kennen das Tierschutzgesetz, wir kennen das aktuelle Urteil zum Einsatz dieser Geräte und wenn man aktuell informieren will, und das sollte ja auch das Bestreben des Portals sein, dann gehört diese Passage aus dem aktuellen Tierschutzbericht der Bundesregierung auch dazu. Aus diesem Grund habe ich es hier reingestellt.

Walther

7

Donnerstag, 15. November 2007, 19:43

schon mal was davon gehört, daß man den Ärger auch herbeireden kann? :-)

Wartets doch erstmal ab, was da entschieden wird, und daaaaann kann man ja auch mal drüber diskutieren. ;)

Halina

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8

Donnerstag, 15. November 2007, 20:45

Hallo Walther,

danke für den Beitrag -:-

Na dann warten wir doch mal auf die Entscheidung.

Viele Grüsse von Anke
Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

Zibirian

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9

Donnerstag, 15. November 2007, 22:20

Und ich bleibe dabei :

Lieber 2 x gedrückt, als 1 x totgefahren :D

Der Ingrid - ohne Wattebausch und Brustgeschirr ;)

Riho

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10

Donnerstag, 15. November 2007, 22:26

@ Ingrid

Nur die Harten kommen in den Garten - gell ;)
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Andreas Neumann

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