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1

Donnerstag, 20. September 2007, 10:32

Maulkorb

Hallo ! Vor drei Tagen begegnete mir die Sachbearbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft die für unser Haus zuständig ist und fragte mich wieso meine Hunde keinen Maulkorb im Haus tragen, ich habe ihr geantwortet das es weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag steht und meine Hunde laut HVO auch nicht zu Rassen der Liste 1 oder 2 gehören sie bestand und besteht aber trotzdem auf den Maulkorb. Bei Jumpy lehne ich es vollkommen ab wegen seiner Herzgeschichte, da muß ich ihn auf seine alten Tage damit nicht auch noch belasten und Quindra hat erst mal bis zur Klärung des Sachverhaltes eine locker sitzende Maulschlaufe im Haus um, ich werde mich jetzt erst mal nach der rechtlichen Lage erkundigen, denn das absolute Hausrecht gilt wohl nur gegenüber dritten sprich Leuten die nicht im Haus wohnen und ich habe als Mieter auch gewisse Rechte. Bin mal gespannt wie das ausgeht, ich denke mal die werden schläunigst die Hausordnung ändern, denn besser ist ja für Hundehalter noch nie was geworden. Gruß Vogti

Lancelot

unregistriert

2

Donnerstag, 20. September 2007, 10:48

Ach Vogti man hat doch nix wie Ärger.
Wenn ich sowas lese, gefällts mir plötzlich doch auf dem Land,
da haben wir Freiheit pur.

Doggele

unregistriert

3

Donnerstag, 20. September 2007, 11:13

RE: Maulkorb

Zitat

Original geschrieben von Vogti
.... sie bestand und besteht aber trotzdem auf den Maulkorb. Gruß Vogti


...dann muss sie dir auch sagen können auf welcher Grundlage sie darauf besteht !
einfach eben mal so - geht nicht.
LG Monika

Paulinchen

unregistriert

4

Donnerstag, 20. September 2007, 12:30

HI,

also die grundlage auf die sie sich beruft möcht ich auch mal wissen. Wenn es nich irgendwo festgeschrieben ist kann sie das eigentlich nich so ohne weiteres verlangen, da wäre man ja auf gedei und verderb auf die leuts angewiesen.

Halt uns mal bite auf dem laufenden das interresiert mich sehr.

LG Marco

5

Donnerstag, 20. September 2007, 12:44

Komisch

Was ich ja noch besonders komisch finde ist das z.B. Luise mit Susi auch in der gleichen Wohnungsbaugesellschaft mit der gleichen Sachbearbeiterin nur zwei Querstraßen weiter auch eine Wohnung hat und ein Bekannter sogar eine Listenmixhündin, dort war noch nie die Rede vom Maulkorb im Haus ,vielleicht machen die ja Unterschiede zwischen 5 Geschossern und 12 Geschossern oder was auch immer :o. Sobald ich was genaueres weiß halte ich Euch auf dem laufenden. Gruß Vogti

Black Josie

unregistriert

6

Donnerstag, 20. September 2007, 13:21

Hi,
also ich würde da auch erstmal abwarten, denn ohne ausreichende Rechtsgrundlage können die gar nichts machen.

Liebe Grüße

Kersten (die glücklicherweise auch auf dem "lande" lebt...)

7

Donnerstag, 20. September 2007, 13:27

Nachgefragt

Hallo ! Ich habe jetzt nochmal per Mail bei der Wohnungsbaugesellschaft nachgefragt auf welcher gesetzlichen Grundlage die Dame das tragen des Maulkorbes im Haus verlangt wenn darüber nichts schriftliches festgelegt ist, bin mal auf den Paragraphen gespannt den sie aus dem Ärmel zaubern will oder welches Argument. Gruß Vogti

8

Donnerstag, 20. September 2007, 21:41

Hallo Vogti,
ich habe selbst einen Nachtrag zur Hausordnung bekommen - mit Maulkorbzwang für Hunde über 50 cm Höhe. Die Nachfrage beim Amts-TA ergab, dass jede Wohnungsgesellschaft wohl selber über ihre Hausordnung, sprich die Ordnung innerhalb ihres Geländes, entscheiden kann. Daraufhin habe ich mehrere andere Hundehalter angesprochen, denen dieser Schrieb gänzlich unbekannt war (tatsächlich?), und nun für mich beschlossen, meine beiden weiterhin an der Leine zu führen - aber auf den Maulkorb verzichte ich! Mein RS ist jetzt knapp vierzehn - da werde ich nicht jetzt noch mit einem Maulkorb anfangen, durch den sie kaum noch Luft bekommt! Und der andere Hund ist gerade 50 cm hoch.....und die Nicht-Hunde-Mieter wissen ja nix von diesem Schreiben....

Nifu

9

Freitag, 21. September 2007, 09:38

noch nix

Also ich habe auf die Mail an die Wohnungsbaugesellschaft noch keine Antwort bekommen, ich glaube die müssen erst mal etwas passendes an Paragraphen basteln und erfinden ansonsten müssten sie mir ja die gesetzliche Grundlage auf der diese Maulkorbgeschichte beruht ja wie aus der Pistole geschossen nennen können. Gruß Vogti

10

Freitag, 21. September 2007, 12:10

Hausordnung

aus Mieterverein München e. V.
Münchener Mieter Magazin


Am Anfang ist die Hausordnung

In Mietshäusern mit mehreren Parteien gibt es in der Regel eine Hausordnung, die ein „einträchtiges Zusammenleben" der Mietparteien gewährleisten soll. So wird darin meist die Hausreinigung und die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhaus, Speicher, Waschküche, Garage oder Garten geregelt. Außerdem enthält sie für gewöhnlich Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen Belästigungen, indem dort beispielsweise bestimmte Ruhezeiten festgelegt und mehr oder weniger detaillierte Regelungen über Haustiere, Musik oder Kinderlärm enthalten sind. Jeder Mieter, der die Hausordnung als Bestandteil des Mietervertrages unterzeichnet hat, ist später natürlich auch an deren Bestimmungen gebunden, es sei denn, sie enthält Regelungen, die unwirksam sind..

Auch wenn die Hausordnung nicht Teil des Vertrages ist, sondern einseitig vom Vermieter erlassen wurde, sind viele Anordnungen zulässig. Allerdings nur insoweit, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Haus oder für ein verträgliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind. Hierbei geht es selbstverständlich um eine Abwägung der jeweiligen Interessen und zwar des Vermieters ebenso wie insbesondere der Mieter untereinander.

Aber Hausordnung oder Vertrag dürfen den Mieter in der normalen, d. h. gesetzmäßigen Benutzung seiner Wohnung nicht beschränken oder ihm ungerechtfertigte Verpflichtungen auferlegen. So dürfen Haustiere weder per Mietvertrag noch per Hausordnung pauschal verboten werden. Denn das würde auch Kleintiere betreffen, deren Haltung und Pflege aber wiederum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört und deshalb toleriert werden muss. Als Kleintier gilt dabei, was üblicherweise in Käfigen, Aquarien oder Terrarien untergebracht werden kann, vorausgesetzt natürlich, dies geschieht im „normalen" Ausmaß. Kein Nachbar der Welt kann sich also über das Zwitschern eines Wellensittichs in der Nachbarwohnung beschweren. Andererseits muss er weder „stundenlanges schrilles Pfeifen eines Papageis" ertragen noch eine streng riechende „Meerschweinchen-Zucht".

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