aus Mieterverein München e. V.
Münchener Mieter Magazin
Am Anfang ist die Hausordnung
In Mietshäusern mit mehreren Parteien gibt es in der Regel eine Hausordnung, die ein „einträchtiges Zusammenleben" der Mietparteien gewährleisten soll. So wird darin meist die Hausreinigung und die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhaus, Speicher, Waschküche, Garage oder Garten geregelt. Außerdem enthält sie für gewöhnlich Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen Belästigungen, indem dort beispielsweise bestimmte Ruhezeiten festgelegt und mehr oder weniger detaillierte Regelungen über Haustiere, Musik oder Kinderlärm enthalten sind. Jeder Mieter, der die Hausordnung als Bestandteil des Mietervertrages unterzeichnet hat, ist später natürlich auch an deren Bestimmungen gebunden, es sei denn, sie enthält Regelungen, die unwirksam sind..
Auch wenn die Hausordnung nicht Teil des Vertrages ist, sondern einseitig vom Vermieter erlassen wurde, sind viele Anordnungen zulässig. Allerdings nur insoweit, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Haus oder für ein verträgliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind. Hierbei geht es selbstverständlich um eine Abwägung der jeweiligen Interessen und zwar des Vermieters ebenso wie insbesondere der Mieter untereinander.
Aber Hausordnung oder Vertrag dürfen den Mieter in der normalen, d. h. gesetzmäßigen Benutzung seiner Wohnung nicht beschränken oder ihm ungerechtfertigte Verpflichtungen auferlegen. So dürfen Haustiere weder per Mietvertrag noch per Hausordnung pauschal verboten werden. Denn das würde auch Kleintiere betreffen, deren Haltung und Pflege aber wiederum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört und deshalb toleriert werden muss. Als Kleintier gilt dabei, was üblicherweise in Käfigen, Aquarien oder Terrarien untergebracht werden kann, vorausgesetzt natürlich, dies geschieht im „normalen" Ausmaß. Kein Nachbar der Welt kann sich also über das Zwitschern eines Wellensittichs in der Nachbarwohnung beschweren. Andererseits muss er weder „stundenlanges schrilles Pfeifen eines Papageis" ertragen noch eine streng riechende „Meerschweinchen-Zucht".