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herazicke

unregistriert

11

Montag, 18. Juni 2007, 15:43

auf zahnarzt suche

so kuze info :)
christine hucke ist über die auskunft leider nicht zu finden...
habe in germersheim angerufen,da ist aber die ärztin gerade nicht da muss am freitag nochmal anrufen und ihr es nochmal genau schildern wie was etc....
habe mir gerade gedanken gemacht wie das passiert sein kann da die sprechstundenhilfe meinte sie glaubt nicht das es von einem stock kommt,war das wochenende ja auf der landes ths und bin samstags csc mit ihr gelaufen wo mein flummi meinte oben von der a-wand abspringen zu müßen und kam mit dem kinn auf und schlitterte etwas aufen kinn weiter.....hoffentlich hat sie sich da nicht noch mehr zugezogen....
man man man ist doch alles sch...
lg herazicke

12

Montag, 18. Juni 2007, 15:43

Ich würde auch unbedingt gucken lassen!!

Wenn der Wurzelkanal frei liegt, dann muss der Zahn unbedingt behandelt werden.

Leider musste meine "kleine" Vilma letzten Freitag genau wegen so was unters Messer - sie hat sich einen Schneidezahn (I2) im Oberkiefer der Länge nach von der Krone bis zur Wurzel gespalten... Da war nix mehr zu machen - der Zahn ist raus!!

Weil's "nur" ein Schneidezahn und für den Hund eher unwichtig ist, lass ich auch keinen Stiftzahn setzen... Sie wurde aber vor und nach OP geröngt und der TA schreibt noch einen Bericht.

Leider hatte ich so kurzfristig niemanden telefonisch in der Geschäftstelle erreicht um zu fragen, wie ich vorgehen muss, damit alles reibungslos in die Papiere eingetragen werden kann.
Ich schicke halt das ganze Geschäftstelle und hoffe, dass das so in Ordnung geht...
Hat denn jemand von euch schon mal so einen Unfall mit Zahnverlust in die Paiere eintragen lassen?

Grüssle,
Chris

herazicke

unregistriert

13

Montag, 18. Juni 2007, 15:48

auf zahnarzt suche

hallo Zibirian
danke für deine hilfe echt lieb von dir -:-
tierklinik tann ist mein tierarzt ;)
er meint man bräucht nix machen,ich bin so voll und ganz mit ihm zu frieden um das gleich mal klar zu stellen aber mir sind mehrere meinungen etc schon wichtig nur das es nicht heißt ich will ihn schlecht machen oder so ;)
lg

14

Montag, 18. Juni 2007, 16:14

@ Chris

Jepp, zweimal.
Beide Male Unfall und durch Röntgenbild belegt, dass Zahn im Gebiss angelegt, bzw. vorhanden war.
Das Ganze geht zum HZW und dann zur Geschäftsstelle, die dann den Fall in die Gesundheitspapiere einträgt, also da wo auch HD ergebnis steht.


AAAAAAAAAAAAAAber!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es stimmt nicht, dass der Schneidezahn nicht ersetzt werden muß.
Bei einem Hund war im vierten Lebensjahr die untere Zahnreihe etwas nach vorn geraten und beim anderen fiel der benachbarte Zahn raus.

Es fehlt der Schluß beim Biss und der Halt für die andere Zähne.

Abgesehen davon stellen sich Richter beim Bewerten trotz des Attestes etwas dämlich an :m: .


Also mach die Sache mit dem HZW und dem Attest, das ist schon wichtig, alles andere ist dann Geschmacksache. :D

Zibirian

unregistriert

15

Montag, 18. Juni 2007, 16:28

Und bitte auf jede Ausstellung die Original AT und die Bestätigung der GS mitschleppen. Das Attest alleine wird nicht anerkannt.
Dem Ringsekretär vorlegen und gut iss

Wenn sich dadurch die anderen Zähne verschieben, weil kein Gegenpart oder Nachbar mehr da ist, bist Du - für Ausstellungen - gearscht :D

Der Ingrid

16

Montag, 18. Juni 2007, 17:18

meine Affenmaus Xelina hat sich vor Jahren beim Aggi beim Abrutschen von der A-Wand übel im wahrsten Sinne des Wortes "auf die Schnauze" gelegt und einen Wackelzahn in der Front davongetragen. Ich habe ein Röntgenbild anfertigen lassen und eine Bescheinigung bekommen, dass der Zahn demnächst wahrscheinlich verlorengeht. Beides habe ich der Geschäftsstelle des PSK eingereicht, wo ein entsprechender Vermerk im Zuchtbuch erfolgte. Eine Kopie dieses Eintrages lege ich bei Ausstellungen dem Ringsekretär/der Ringsekretärin vor, die den Richter/die Richterin entsprechend in Kenntnis setzt.
DIE Kapazität auf dem Gebiet der Tierzahnheilkunde ist nach meinem Kenntnisstand nach wie vor Dr. Fahrenkrug (Nähe Hamburg). Es gibt aber auch andere (wirklich gute) Human-Zahnmediziner, die neben ihrer Tätigkeit im Humanbereich auch im Bereich Tierzahnheilkunde erfolgreich arbeiten - meist Hand in Hand mit einem TA, der die Narkose setzt usw...

LG
Gaby

Halina

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Mitglied

17

Montag, 18. Juni 2007, 21:48

@Chris

Jaaaa, unser damaliger RS-Rüde hat leider im Alter von 18 Monaten auf eine Anhängerkupplung gebissen :m:

Dabei sind ihm zwei Schneidezähne im Ober- und zwei Schneidezähne im Unterkiefer abgebrochen.

Wir haben diese Zähne(übrigens von dem Zahnspezialist hier in Hamburg) "reparieren" lassen.
(Von den Kosten hätte ich mir locker den einen oder anderen Welpen leisten können, aber naja, was tut man nicht alles...).

Leider haben die reparierten Zähne nur ein Jahr gehalten ;D , dann mussten sie doch raus.

Als der Unfall passierte, habe ich gleich ein Schreiben an unseren damaligen Richterobmann geschickt, was man in so einem Fall machen könnte.

Er war sehr, sehr hilfsbereit (unser Hund ist bereits sehr erfolgreich auf Ausstellungen gelaufen).

Wir sollten ihn bei ihm vorstellen, dann würde es in die Papiere eingetragen und seiner Ausstellungskariere würde nichts im Wege stehen.

Gesagt, getan. Wir also vom Norden in den Süden gefahren, weil der Richterobmann dort gerade gerichtet hat. Zähne in der Pause beurteilt, in die Papiere eingetragen und gut ist!!!

Ja denkste Puppe :m: Kurz darauf wurde der Richterobmann abgewählt und jeder Richter hat unseren Hund Aufgrund der fehlenden Zähne ins SG gestuft.

Trotz Eintrag in den Papieren und einem Attest vom TA ;D

Viele Grüsse von Anke

Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

Franken

unregistriert

18

Dienstag, 19. Juni 2007, 08:58

RE:

Zitat

Original geschrieben von Zibirian

Und bitte auf jede Ausstellung die Original AT und die Bestätigung der GS mitschleppen. Das Attest alleine wird nicht anerkannt.
Dem Ringsekretär vorlegen und gut iss

Wenn sich dadurch die anderen Zähne verschieben, weil kein Gegenpart oder Nachbar mehr da ist, bist Du - für Ausstellungen - gearscht :D

Der Ingrid


Hallo Ingrid: :daumen: :rock: :a:

Leider wurden nämlich Ringhelfer/ Ringsekretäre und Zuchtrichter zu oft be.... (es gibt halt in der heutigen Zeit zu gut gemachte Fälschungen :( )deshalb reicht das Attest alleine auf Ausstellungen meist nicht mehr aus :-o ;)

@herazicke: Da Du nicht genau sagen kannst, wie das ganze passiert ist, würde ich einfach ein Röntgenbild vom Ober- und Unterkiefer anfertigen lassen. Du hast damit gleich zwei Vorteile:

1.: Bist Du ganz sicher, dass nicht noch ein anderer Zahn oder der Kieferknochen etwas abbekommen hat, was Du jetzt vielleicht noch gar nicht sehen kannst und

2.: Falls mal ein Zahn verloren geht und sich dadurch die anderen Zähne verschieben sollten, bist Du nicht der :ar: auf Ausstellungen, wenn Du in die AT/Gesundheitszeugnis gleich mit eintragen lässt, dass der Zahnstand vor dem Verlust röntgenologisch und tierärztlich bestätigt korrekt war ;) So sparst Du Dir erheblich Geld für reine Schönheitskorrekturen. Aber: Sollten nach dem Zahnverlust Kau-/Fressprobleme auftauchen, musst Du wohl das Geld investieren.

Ich drück die Daumen, dass es Deiner "kleinen" bald wiéder gut geht und alles doch nicht so schlimm ist.

@Halina:

Eigentlich hast Du damals alles richtig gemacht und ein Zuchtrichter hätte Dich dafür nicht mit Abstufung bewerten dürfen :-o , wenn keine anderen Merkmale vorlagen, um eine Abstufung zu rechtfertigen. :o , was ich hier so naturgemäß nicht beurteilen kann.

Wenn es so gemacht wurde, wie Wum und Ingrid geschrieben haben (Röntgenbild als Beleg und TA-Attest usw. vorhanden, eingetragen über HZW und Geschäftsstelle, sowie Originalpapiere dabei) hätte es ausgereicht, den Sachverhalt zu texten und gut iss.



LG Michaela

19

Dienstag, 19. Juni 2007, 09:08

Hallo Michaela,
das ist aber leider nie so.

Im Gegenteil, ich habe es nicht nur einmal erlebt und noch öfter gehört, dass Richter wie angeekelt vor den korrekt dokumentierten Zahnlücken standen.

LG Judy immermitgültigerzuchtschauordnungimgepäckaufausstellungen, für kurzlehrgang des geschulten fachpersonals :D

Franken

unregistriert

20

Dienstag, 19. Juni 2007, 09:34

RE:

Zitat

Original geschrieben von Wum

Hallo Michaela,
das ist aber leider nie so.

Im Gegenteil, ich habe es nicht nur einmal erlebt und noch öfter gehört, dass Richter wie angeekelt vor den korrekt dokumentierten Zahnlücken standen.

LG Judy immermitgültigerzuchtschauordnungimgepäckaufausstellungen, für kurzlehrgang des geschulten fachpersonals :D


Hallo Judy,

ich kann nur das schreiben, wie es seien sollte und wie es z.B. mein Mann machen würde, bzw. wie sich mein Mann bei entsprechenden Situationen entschieden hat. Auch ich habe Deine Erfahrungen mehrfach erlebt, wenn ich meinen Mann bei dessen Tätigkeit zu Ausstellungen im In- und Ausland begleitet habe und mir das Elend in anderen Ringen und bei anderen Rassen angesehen habe - es betrifft nicht nur den PSK - kannste mir glauben :(

Es gibt aber immer noch Richter die ihren Job ernst nehmen und denen das nicht passiert, siehe dazu auch meinen Gedankengang in dem Thread zum amerikanischen Standard - leider gehören diese Richter auch schon so langsam zur "aussterbenden" Rasse. Solange es diese jedoch gibt, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass es um den Hund und nicht um den schnöden Mammon geht.

Wenn ich dann jedoch auch noch im Rassehund lesen muss, dass es bald nicht mehr Bundessiegerzuchtschau sondern nur noch Bundessiegerschau heißt, werde ich schon nachdenklich. Bleibt abzuwarten, ob wir bald nur noch Schönheitsschauen haben, die nichts mehr mit einer Zuchtschau zu tun haben :(

Es grüsst eine nachdenkliche Michaela
(die hier ausschließlich ihre eigene Meinung zu diesem Thema geäußert hat)

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