Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Pepe(20. März 2024, 13:53)

Niroht(9. März 2024, 19:24)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Samstag, 9. Juni 2007, 10:26

Einreisebestimmungen Schweiz

Hallo,

ich bin von einem Freund in die Schweiz eingeladen worden und hab begeistert zugesagt, war ja auch schon mehrmals da. Er wohnt in Graubünden in St. Gallen.

Nun viel mir gestern ein, dass ich bisher meinen Hund ja nicht mithatte. Und nun denke ich, dass es in der Schweiz Einreisebestimmungen gibt.

Wer kann mir da helfen? Welche Dokumente und Impfungen brauch ich? Und kostet die Einreise Geld?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Katja

Tati

Fortgeschrittener

  • »Tati« ist weiblich

Beiträge: 1 040

Aktivitätspunkte: 5 860

Aktuelle Stimmung: Strahlender Sonnenschein - sehr gut

Hunde: 1 ZSss Nicki vom Elfenpütz 8.3.2006 - 26.06.2018 Marie Luise von lutzifers castle geboren 25 5 2018

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

2

Samstag, 9. Juni 2007, 10:42

Vor über 10 Jahren waren wir üfter in der Schweiz in Urlaub. Dei erste Zeit brauchte man immer ein amtstierärztliches Zeignis.
aber später reichte der normale Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung

lg
Tati
Signatur von »Tati« Karin mit Zotti,Hexi, Goggo, Tuta, Sina und jetzt auch Nicki im herzen -
Und Marie luise von lutzifers Castle an der Seite


Ein Leben ohne hund wäre langweilig

3

Samstag, 9. Juni 2007, 10:47

einreisebestimmungen - nicht nur fuer die schweiz

schau mal hier nach.
(EU = EU, also d-land = oe-reich)

liebe gruesse aus wien :wi:

albert`s Uta

unregistriert

4

Samstag, 9. Juni 2007, 10:50

Hallo Katja,

EU Heimtierausweis reicht mit gültiger Impfung. Das heißt, Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein und nicht jünger als 4 Wochen. Dann muss dein Hund einen Chip haben nicht für die Schweiz aber für die Wiedereinreise nach Deutschland.

Für die Ein,- bzw. Ausreise entstehen keine Kosten, meistens wird nicht mal der Impfaß kontrolliert.


swisslady

unregistriert

5

Samstag, 9. Juni 2007, 12:32

Hallo

ab 1. Juli neue Bestimmungen :D

Die Tollwutimpfung muss nicht mehr jährlich efolgen.
Es gilt die im Heimtierpass eingetragene Gültigkeit.
Weil es ja jetzt Impfstoffe gibt die auch länger als 1 Jahr gültig sind.

Die Impfung darf nicht jünger als 21 Tage sein.

Bis am 30. Juni gelten die bisherigen Bestimmungen, so wie Uta sie beschrieben hat.

Grüsse
swisslady

6

Samstag, 9. Juni 2007, 12:35

Genau,

auch in der Schweiz wird ab dem 1. JUli 07 bei der Tollwutimpfung der dreijährige Interwall anerkannt.

Gruß Regina
Signatur von »cora« Dixi, Cora und Tessy im Herzen

7

Montag, 11. Juni 2007, 08:54

danke, danke!!

im internet stand, dass mit dem tierarzt-attest- seid ihr sicher, dass das absolut nicht mehr benötigt wird?
(darf/durfte wohl auch nicht älter als 2 wochen sein?? und amtstierarzt und sicher teuer...)

albert`s Uta

unregistriert

8

Montag, 11. Juni 2007, 08:57

@Katja,

ganz sicher das brauchst du nicht.


9

Montag, 11. Juni 2007, 09:09



guckst Du hier:

http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf

Lg

eshly

swisslady

unregistriert

10

Montag, 11. Juni 2007, 10:43

hallo Katja

wenn du von Deutschland in die Schweiz reist brauchst du wirklich nur eine gültige
Tollwutimpfung.

Nur für Hunde aus Ländern die nicht der EU angehören und über einen Flughafen einreisen braucht es solch ein gesundheitliches Attest.

Wir Schweizer brauchen so ein Attest wenn wir Hunde importieren.

Aber sicher niemand der "nur" zu Besuch kommt.

Wir Schweizer dürfen keine kupierten Hunde einführen. Absolut verboten!!!!!!!!
auch wenn im Herkunftsland kupiert werden darf.

Besucher, Feriengäste und Durchreisende dürfen ihre kupierten Hunde einführen, ebenso wenn jemand in die Schweiz kommt zum wohnen und arbeiten.

Grüsse
swisslady

Social Bookmarks