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cinderella

unregistriert

21

Mittwoch, 30. Mai 2007, 23:23

@pinscherlady

Hallo!

Mal aufgedröselt:
Wenn man seine erste BH laufen möchte, muss man vorher eine Sachkundeprüfung machen. Das ist in ganz D so und völlig unabhängig von der Größe des Hundes. Wenn man das bewältigt hat, kann man jederzeit eine BH machen.

In NRW gibt es nicht nur gleich 2 verschiedene Rasselisten sondern auch noch grosse Hunde, die mind. 40 cm gross sind und/oder mind. 20 kg schwer. Die muss man beim Ordnungsamt anmelden, einen Chip und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Wenn man einen Hund dieser Größe noch nicht seit 3 Jahren ohne Zwischenfälle hält, braucht man auch noch einen Sachkundenachweis. Das hat mit Sport und Prüfungen nichts zu tun.
Allerdings erkennt das Ordnungsamt eine bestandene Sachkundeprüfung im Rahmen einer BH an.

LG
Cinderella

22

Donnerstag, 31. Mai 2007, 07:47

@cinderella

na jetzt wirds Tag....danke für die Erklärung....da ist dann wohl NRW ein bischen umständlicher wie Bayern.....bei uns hier in Bayern gibt es GOTT SEI DANK keine so komischen Sachen wie 3 Jahre ohne Zwischenfall und 20 kg und 40 cm Schulterhöhe und all so ein Schmarn.... :-|

da du dich auszukennen scheinst....haben die vielen Verordnungen außer ein wahnsinns Aufwand schon was anderes gebracht? Ich mein wieso wurd das überhaupt in NRW eingeführt....was erhofft man sich denn davon?

Egal....trotzdem danke für die allgem. Erklärung für Nicht-NRW's :D

LG aus Bayern
die Sasha

23

Donnerstag, 31. Mai 2007, 20:21

@sascha
die 20/40 regelung wurde in nrw nach dem beißunfall in hamburg im jahre 2000 n.chr. :D eingeführt.
dazu noch die erschwerten haltungsbedingungen für hunde, die auf einer liste besonders gefährlicher hunde stehen, unter anderem tosa inu, von denen es damals ein oder zwei exemplare in ganz deutschland gab :m: ,


abgesehen von dieser diskriminierung bestimmter rassen, ist der sachkundenachweis gar nicht so schlecht, denn dann wissen wenigstens einige menschen mehr, das wo vorne ist und bellt, auch zähne drin wo beissen. :D

leider sind die sanktionen bei nichteinhaltung der vorschriften eher im bereich der verschärften terrorverhütung anzusiedeln, denn es gibt den ordnungshütern z.b. das recht zur hausdurchsuchung und den ordnungsämtern ziemlich freie hand bei der auslegung der sachverhalte.
kostet im zweifel immer erst mal geld und viel rennerei.




24

Donnerstag, 31. Mai 2007, 21:38

RE:

Zitat

Original geschrieben von Wum

............
abgesehen von dieser diskriminierung bestimmter rassen, ist der sachkundenachweis gar nicht so schlecht, denn dann wissen wenigstens einige menschen mehr, das wo vorne ist und bellt, auch zähne drin wo beissen. :D

.............



ja, wenn sie den skn vor dem hundekauf ablegen würden und nicht erst 2 jahre später, wenn das ordnungsamt ihn fordert auf grund eines vorfalls :m:

viele Grüße
heinke

25

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:31

hm

Auf jeden Fall wurde der gewünschte Effekt aus den 20/40 iger Regleungen nicht erreicht.

Diese Verordnungen und die Prüfungen sind leider grösstenteils vollkommen am Ziel vorbeigegangen.
Auch sollten die Menschen der Ordnungsämter, als entscheidende Behörde erstmal eine DKN erbringen, bevor einige Entscheidungen getroffen werden.

Andererseits ist ein SKN ja schon mal ein Anfang .--aber für ganz andere Dinge

Ralf


26

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:37

@ralf: was ist denn ein dkn?

viele grüße
heinke

27

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:47

Nennen wir es einfach mal

Denkkundenachweiss

ist leider heutzutage vielen Menschen nicht geläufig, da nicht vorhanden

smile

Ralf

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28

Donnerstag, 31. Mai 2007, 23:10

mal ne ganz andere richtung...

ich trainier in der schweiz, bzw bin dort im verein und in der kvak und werd dort auch wieder trainieren, sobald mein wauzel eingezogen ist. ( in nem deutschen swhv-verein wär ich zur not auch noch, dhv-sportpass hab ich auch noch rumliegen)

zum eigentlichen:

in der schweiz ist die bh ja grundsätzlich anders als ne deutsche bh, und soweit ich weiss auch ohne skn.

gilt die schweizer bh auch als 'zulassung' zur agility oder ähnlichem?
Signatur von »Stefanie« ()_()_.-" "-.,/)
;.. `; -._ , ` )_
( o_ )` __,) `-._)

"Wir geben dem Hund den Rest unserer Zeit, unseres Raumes und unsere Liebe, doch der Hund gibt uns alles, was er hat!" unbek.

29

Freitag, 1. Juni 2007, 10:24

Hallo Stefanie,

meiner Kenntnis nach nur, wenn der Hundehalter auch in der Schweiz lebt. (Der Hund also Schweizer ist - dann Schweizer BH = Zugang zu weiterführenden Prüfungen.)

Gruß,

Claudia mit Q & U-Man
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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