@sascha
die 20/40 regelung wurde in nrw nach dem beißunfall in hamburg im jahre 2000 n.chr.
eingeführt.
dazu noch die erschwerten haltungsbedingungen für hunde, die auf einer liste besonders gefährlicher hunde stehen, unter anderem tosa inu, von denen es damals ein oder zwei exemplare in ganz deutschland gab
,
abgesehen von dieser diskriminierung bestimmter rassen, ist der sachkundenachweis gar nicht so schlecht, denn dann wissen wenigstens einige menschen mehr, das wo vorne ist und bellt, auch zähne drin wo beissen.
leider sind die sanktionen bei nichteinhaltung der vorschriften eher im bereich der verschärften terrorverhütung anzusiedeln, denn es gibt den ordnungshütern z.b. das recht zur hausdurchsuchung und den ordnungsämtern ziemlich freie hand bei der auslegung der sachverhalte.
kostet im zweifel immer erst mal geld und viel rennerei.