Hallo IHr,
hier ist die neueste Variante, eben eingegangen :
[I]Schönen guten Abend,
nach dem Willen des Gesetzes gilt als Unternehmer eine Person, die am Markt planmäßig gegen Entgelt arbeitet, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht.
Ein Züchter, der nur gelegentlich züchtet, dürfte nicht als Unternehmer einzustufen sein, allerdings hat die Rechtsprechung hier noch keine eindeutige Aussagen bezüglich der Zahl der Würfe und des Zeitraums getroffen.
Ein Züchter, der kein Unternehmer ist, kann weiterhin Gewährleistungsansprüche vertraglich in einem Einzelvertrag (Individualkaufvertrag) ausschließen. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn der Züchter einen Mangel des Hundes arglistig verschwiegen hat.
Gebraucht ein Züchter sog. Musterverträge für den Verkauf seiner Welpen, sieht das BGB eine Reihe von Einschränkungen vor, die auch dann gelten, wenn diese Verträge unter Verbrauchern, also von Privatpersonen, untereinander geschlossen werden.
Im BGB ist geregelt, dass alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt, allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen. Es sind dann zusätzliche Vorschriften der BGB für die Kontrolle des Vertragsinhaltes zu beachten.
Gebrauchen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen, so ist beim Verkauf eines Welpen, also einer neu hergestellten Sache der Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers nicht möglich!
Dagegen können Sie, falls Sie keine Unternehmereigenschaft besitzen, in einem frei ausgehandelten Individualkaufvertrag beispielsweise die Verjährungsfristen für die Gewährleistung sogar bis auf null reduzieren, bei Verwendung eines Mustervertrages können Sie für neue Sachen diese nur auf ein Jahr begrenzen.
Wenn der Züchter ein Unternehmer ist, so gilt, dass der Vertrag nach den Besonderheiten des Verbrauchgüterkaufs zu beurteilen ist.
Dieser sieht vor, dass der Züchter in seinen Verträgen keine vom Gesetz abweichende Bestimmungen zum Nachteil des Käufers vertraglich regeln darf. Der Züchter wird dann im Falle eines Mangels des Hundes mit den Gewährleistungsrechten konfrontiert werden.
Auch ein Züchter, der als Unternehmer gilt, kann durch einen Individualkaufvertrag die Pflicht zum Schadensersatz in dem Maße ausschließen oder beschränken, wie dies auch Verbrauchern untereinander möglich ist.
Der Züchter als Unternehmer kann also dadurch seine strengere Haftung einschränken, in dem er in einem ausgehandelten Individualkaufvertrag einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz ausschließt.
Sobald er jedoch allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kann diese Vereinbarung nach den zusätzliche Vorschriften der BGB unwirksam sein.
Mit besten Empfehlungen
Ihr Schnauzer-Pinscher-Verein
Telefax 0049-12125-12231341
http://www.eurohunde.de/SPV
Falls Sie keine Email wünschen, bitte ich um Hinweis;
Abmahnungen sind weder erwünscht noch notwendig.
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Liebe Grüße
Uli und D(T)önnchen