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CalamityJane

unregistriert

11

Sonntag, 6. Mai 2007, 17:36

Erschreckend, was für kranke Kreaturen sich im Web herumtreiben... Von einschlägigen Seiten ist man das ja gewohnt, aber die Kynologie als Aufhänger für ihre kruden Phantasien und Paranoia zu nehmen, ist widerlich. Sich unter allen möglichen Nicks in Foren und Chats rumzutreiben, Unruhe zu stiften oder sein wirres Gedankengut zu verbreiten, ist einfach nur krank.

12

Montag, 7. Mai 2007, 18:59

Hallo IHr,

hier ist die neueste Variante, eben eingegangen :

[I]Schönen guten Abend,

nach dem Willen des Gesetzes gilt als Unternehmer eine Person, die am Markt planmäßig gegen Entgelt arbeitet, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht.

Ein Züchter, der nur gelegentlich züchtet, dürfte nicht als Unternehmer einzustufen sein, allerdings hat die Rechtsprechung hier noch keine eindeutige Aussagen bezüglich der Zahl der Würfe und des Zeitraums getroffen.

Ein Züchter, der kein Unternehmer ist, kann weiterhin Gewährleistungsansprüche vertraglich in einem Einzelvertrag (Individualkaufvertrag) ausschließen. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn der Züchter einen Mangel des Hundes arglistig verschwiegen hat.

Gebraucht ein Züchter sog. Musterverträge für den Verkauf seiner Welpen, sieht das BGB eine Reihe von Einschränkungen vor, die auch dann gelten, wenn diese Verträge unter Verbrauchern, also von Privatpersonen, untereinander geschlossen werden.

Im BGB ist geregelt, dass alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt, allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen. Es sind dann zusätzliche Vorschriften der BGB für die Kontrolle des Vertragsinhaltes zu beachten.

Gebrauchen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen, so ist beim Verkauf eines Welpen, also einer neu hergestellten Sache der Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers nicht möglich!

Dagegen können Sie, falls Sie keine Unternehmereigenschaft besitzen, in einem frei ausgehandelten Individualkaufvertrag beispielsweise die Verjährungsfristen für die Gewährleistung sogar bis auf null reduzieren, bei Verwendung eines Mustervertrages können Sie für neue Sachen diese nur auf ein Jahr begrenzen.

Wenn der Züchter ein Unternehmer ist, so gilt, dass der Vertrag nach den Besonderheiten des Verbrauchgüterkaufs zu beurteilen ist.

Dieser sieht vor, dass der Züchter in seinen Verträgen keine vom Gesetz abweichende Bestimmungen zum Nachteil des Käufers vertraglich regeln darf. Der Züchter wird dann im Falle eines Mangels des Hundes mit den Gewährleistungsrechten konfrontiert werden.

Auch ein Züchter, der als Unternehmer gilt, kann durch einen Individualkaufvertrag die Pflicht zum Schadensersatz in dem Maße ausschließen oder beschränken, wie dies auch Verbrauchern untereinander möglich ist.

Der Züchter als Unternehmer kann also dadurch seine strengere Haftung einschränken, in dem er in einem ausgehandelten Individualkaufvertrag einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz ausschließt.

Sobald er jedoch allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kann diese Vereinbarung nach den zusätzliche Vorschriften der BGB unwirksam sein.


Mit besten Empfehlungen

Ihr Schnauzer-Pinscher-Verein
Telefax 0049-12125-12231341
http://www.eurohunde.de/SPV
Falls Sie keine Email wünschen, bitte ich um Hinweis;
Abmahnungen sind weder erwünscht noch notwendig.
_______________________________________________________________
SMS schreiben mit WEB.DE FreeMail - einfach, schnell und
kostenguenstig. Jetzt gleich testen! http://f.web.de/?mc=021192[/I

Liebe Grüße

Uli und D(T)önnchen

13

Montag, 7. Mai 2007, 20:14

unter dem angegebenen link ist doch tatsächlich das logo zu finden - mit kupiertem schnauzer ......

kirsten

14

Dienstag, 8. Mai 2007, 09:30

@akim, Recht haste!!!!


[red]Meckertanten meckern und wir machen. Gerade ist die Präsentation vom SPV Europa = http://www.eurohunde.de/SPV noch schöner geworden, stimmt[/red]
[red]Kopiert: bei Eurohunde.de[/red]


:?: etwas merkwürdig, wollen eine Rasse/Rassen präsentieren deren Standard ein anderer ist!!!!!

Ein Standard ist eine vergleichsweise einheitliche/vereinheitlichte, weithin anerkannte und meist auch angewandte (oder zumindest angestrebte) Art und Weise, etwas herzustellen oder durchzuführen, die sich gegenüber anderen Arten und Weisen durchgesetzt hat.

Naja, Prostmahlzeit! Das kann ja was werden!!!!

Silence

unregistriert

15

Dienstag, 8. Mai 2007, 20:03

@Pablo: Was ich mich gerade frage: wußte der SPV wohl überhaupt von dieser Nachricht die da in seinen Namen versandt wurde oder war es nur eine freie Aktion von Karl (Betreiber von Eurohunde). Über diesen ist der SPV ja auch an das Logo gekommen irgendwie und er hat wohl auch diese "tolle Webseite" programmiert (wobei man sie nur in den Internet Explorer richtig "bewundern" kann, der FireFox zeigt die Laufschrift nicht an da er das Marquee-Tag nicht unterstützt).

Für evtl. Fehler bei den dort verwendeten Logo kann der SPV also eigentlich gar nichts, außer das er evtl. nicht auf den Fehler hingewiesen hat.

EDIT:
Was die Emails angeht, falls unerwünscht welche gekommen sind und man sich drüber ärgert: Schreibt notfalls an Herr Will von Okayspace.de, dieser kann Karl D. dafür anmahnen da Herr D. diese Emails lt. AGB von Okayspace gar nicht hätte versenden dürfen :) Die Email-Adresse von Herrn Will: will@okayspace.de
Das dürfte die sicherste Methode sein da Karl so auch nicht die Bestätigung erhält das eure Email-Adresse in Benutzung ist.

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