Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

Elbri(9. Mai 2024, 20:07)

Fridschnauz(28. April 2024, 16:53)

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Schlitzohr

unregistriert

1

Mittwoch, 2. Mai 2007, 16:17

Hundefreilaufgebiet: Wer haftet für Bissverletzungen?

Hallo liebe Portaler,

unser Schlitzohr ist in der vergangenen Woche im Hundeauslaufgebiet von einem Golden Retriver gebissen worden, nachdem er ihn angeknurrt hatte. Ich habe dem zunächst keine größere Bedeutung beigemessen. Für unseren acht Monate alten Riesen (und uns) kommt nun wohl die Zeit, in der es die ein oder andere Rauferei geben wird.
Zwei Tage später ging es dem Riesenbaby jedoch richtig schlecht, so dass ich mit ihm zum Tierarzt bin. ;(
Die Ärztin diagnostizierte, dass sich die Bisse entzündet hätten. Das käme schonmal vor.
Es gab ein Schmerzmittel und Antibiotika und es geht dem Schlitzohr wieder gut.

Nun zu meiner Frage:
Die Besitzerin des Golden meint, die Tierarztkosten hätte ich selbst zu tragen, da beide Hunde unangeleint waren.
Von unserer Hundetrainerin habe ich nun heute gehört, dass jeder für den "Schaden" am eigenen Hund aufkommt, wenn beide Hunde verletzt sind. Das ist in unserem Fall jedoch nicht so, denn unser Hund hat den anderen nur angeknurrt und nicht körperlich attakiert.

Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Weiss hier jemand über die rechtliche Lage Bescheid?

Ich warte auf eure Antworten und überlege dann, ob ich die Sache auf sich beruhen lasse, oder ob ich mich nochmal an die Besitzerin des Golden wende.

Viele Grüsse
illi

Sören

Junior

  • »Sören« ist männlich

Beiträge: 917

Aktivitätspunkte: 4 620

Hunde: Einen Zwergschnauzer und fünf Riesen

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

2

Mittwoch, 2. Mai 2007, 16:20

RE: Hundefreilaufgebiet: Wer haftet für Bissverletzungen?

Zitat

Original geschrieben von Schlitzohr
Die Besitzerin des Golden meint, die Tierarztkosten hätte ich selbst zu tragen, da beide Hunde unangeleint waren.


So ist das.

In dem Moment wo Du Deinen Hund ohne Leine laufen läßt gehst Du das Risiko ein das etwas passiert. Dann haftet bei Beißereien keine Versicherung mehr, egal welcher Hund aus subjektiver Sicht "angefangen" hat.

Viele Grüße

Sören

3

Mittwoch, 2. Mai 2007, 18:01

Hallo Schlitzohr,

dass was Sören geschrieben hat, stimmt so nicht ganz. Es kommt hier auf den Versicherungsvertrag an. Bei mir ist das "Freilaufenlassen" eben mit versichert. Bei den meisten Versicherungen gibt es da bisher auch keine Ausschlussklausel.
Also für Schäden an fremden Hunden lies mal in dem Versicherungsvertrag.
So wie ich Dich verstanden habe, geht es aber nur um eine Verletzung Deines Hundes. Dafür haftet grundsätzlich die gegnerische Hundehalterrin aus Gefährdungshaftung. Anzurechnen ist jedoch ein mögliches Mitverschulden von Deiner Seite, da der Hund eben auch frei war und ein "Mitverschulden", da sich in dieser Beißerei die typische Tiergefahr verwirklicht hat, da Dein Hund zu erst geknurrt hat.
Die Reaktion des anderen Hundes wird dann je nach Gericht als tiertypisch angerechnet, so dass auch hier eine Reduzierung des Schadensersatzes erfolgt. Ich hatte bereits mehrere vergleichbare Fälle, in denen nur ein Hund verletzt wurde und die Halter aufgrund des Knurrens zwischen 30 % und 50 % Mitverschulden angerechnet bekommen haben. Ergo bleibst Du auf 50% bis 30 % deiner Tierarztrechnung sitzen.
Ich warne jedoch auch je nach Höhe der Kosten immer davor, dass jede kleinere Sache über Versicherungen abgerechnet wird. Irgendwann schmeißt man den Übeltäter raus. Daher sollte man sich überlegen, ob man nicht Kosten bis zu iner gewissen Summe aus der eigenen Tasche zahlt ohne die Gegenseite unbedingt in Anspruch zu nehmen. Denn auch als Anspruchsteller wirst Du nunmal regestriert.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße
Willy

4

Mittwoch, 2. Mai 2007, 21:08

Bisher habe ich es so gehandhabt,
wenn mein angeleinter Hund angegriffen wird von einem unangeleinten, hab ich die Leine notfalls fallenlassen, wenn ich selbst nicht eingreifen konnte, damit er sich wenigstens verteidigen kann.

Also riskiere ich mit dem Verhalten tatsächlich auf einem eventuellen Schaden sitzen zu bleiben? Auch wenn meiner Anfangs angeleint war?

Liebe Grüße Alke

Halina

Forenjunkie

  • »Halina« ist weiblich

Beiträge: 3 758

Aktivitätspunkte: 19 030

Aktuelle Stimmung: Sonnig - gut

Hunde: Mad-Max ZSss im Herzen,Campino Picard im Herzen Horrex Mali im Herzen Corvette Mali 9 Jahre, Morris Mali 7 Jahre

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

5

Mittwoch, 2. Mai 2007, 23:31

Ehrlich gesagt, würde ich über so einen Fall gar nicht nachdenken.

Wenn zwei nicht angeleinte Hunde aufeinander trefffen, kann es immer Mal zu einer Auseinandersetzung kommen 8-|

Und wenn mein Hund dann einen Flicken davonträgt, m uss ich halt für die Behandlung aufkommen 8-|

Viele Grüsse von Anke
Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

Highlander

Administrator

  • »Highlander« ist weiblich

Beiträge: 10 609

Aktivitätspunkte: 54 845

Hunde: RSs *2/'04-'7/'15 tief ins Herz gebrannt - ZSss *5/2009 - *6/2009 - *2/2012 - *4/2017

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Administrator
Mod
Mitglied

6

Mittwoch, 2. Mai 2007, 23:41

RE:

Zitat

Original geschrieben von Halina . Und wenn mein Hund dann einen Flicken davonträgt, muss ich halt für die Behandlung aufkommen 8-|

..... zumal er "angefangen" hat .... ;)
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

Schlunzi

Forenjunkie

  • »Schlunzi« ist weiblich

Beiträge: 3 526

Aktivitätspunkte: 17 985

Aktuelle Stimmung: Bewölkt - normal

Hunde: ...

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

7

Donnerstag, 3. Mai 2007, 13:06

.....letztendlich ist bei solchen Vorfällen fast immer der größere Hund schuld, weil er den *größeren Schaden anrichten kann...* egal wer angefangen hat...... 8-|
Signatur von »Schlunzi« viele Grüße
Sybille
in lieber Erinnerung an Paulchen, Olli, Iska & Fani Flausch

Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.
Hermann Hesse

Schlitzohr

unregistriert

8

Freitag, 4. Mai 2007, 13:50

Danke!

@Willy
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort :) .

Ich hatte gar nicht vor die "gegnerische" Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Ich hätte es gut gefunden, wenn wir zwei Hundebesitzer uns den "Schaden" (meine Tierarztkosten) geteilt hätten. Ich bin aber mit meinem Vorschlag gar nicht zum Zuge gekommen, da die Besitzerin des anderen Hundes mir sofort mit der Bemerkung kam, sie sei dafür rechtlich nicht zu belangen.
Inzwischen habe ich mich dafür entschieden, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

@Halina & Schnauzilie
Wenn mein Hund einem anderen Hund eine Bissverletzung zufügt, die dem anderen Hundebesitzer "Unannehmlichkeiten" (wie bspw. eine Fahrt zum Tierarzt) bereitet, ist es für mich eine Frage des Anstandes, dass ich mich wenigstens an den entstandenen Kosten beteilige.

Viele Grüsse
illi

MausiMaus65

unregistriert

9

Samstag, 5. Mai 2007, 14:22

Halina, Schnauzilie

-:- -:- -:- -:- -:- -:- -:- -:- -:-

ist eigentlich das Einzige, was ich hierzu sagen moechte.

Ausser noch: Es ist schade, dass Deutschland sich auch hier wieder alles von der USA abguckt: Keiner will mehr Verantwortung fuer sich und die seinen uebernehmen. Wenn mein Hund einen anderen anknurrt und dann gebissen wird, dann entschuldige ich mich bei dem anderen Hundehalter, dass mein Hund provoziert hat und gehe von dannen. Wenn mein Hund angegriffen wird OHNE Grund, dann erwarte ich, dass der andere Hundehalter, sofern auffindbar, die Kosten traegt.

kopfschuettelnde Gruesse
Britta

Norbert

unregistriert

10

Samstag, 5. Mai 2007, 15:02

RE: Hundefreilaufgebiet: Wer haftet für Bissverletzungen?

Zitat

Original geschrieben von Schlitzohr


Es gab ein Schmerzmittel und Antibiotika und es geht dem Schlitzohr wieder gut.

unser Hund hat den anderen nur angeknurrt und nicht körperlich attakiert.

illi


Kosten ca.25€ !!!
Dafür würde ich bis zum Obersten Gerichtshof prozessieren. :D :D

Nee , mal im ernst. Bring deinem Hund bei das es sich nicht gehört andere (Menschen und Hunde) anzuknurren.


Norbert

Social Bookmarks