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11

Sonntag, 22. April 2007, 09:53

Hallo Uriah,

deine Freundin sollte sich wirklich rechtlichen Beistand holen. Es gibt Beratungshilfe und im Zweifel Prozesskostenhilfe, wenn das Gericht Aussicht auf den Erfolg der Sache sieht.

Hier ein Urteil, das sie aufbauen sollte:

Behinderte Menschen dürfen im Einzelfall ein Haustier in der Wohnung halten, auch wenn die Hausordnung dies untersagt. Eine Contergan-geschädigte Arbeitslose hatte trotz Verbots einen Dackel in der Wohnung gehalten. Die Richter wiesen nun die Klage der Mitbewohner zurück, die sich durch das Bellen des Hundes belästigt gefühlt hatten.

Die Frau hatte vor Gericht geltend gemacht, dass sie den Hund brauche, weil sie auf Grund ihrer Behinderung an die Wohnung gebunden sei und kaum Kontakte zu anderen Menschen habe. Daher könnten die Mitbewohner laut Grundgesetz das Hundeverbot nicht durchsetzen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Frau darf ihren Vierbeiner behalten.


Bayerisches OL, Az. 2 Z BR 81/01

Viele Grüße Willy

12

Sonntag, 22. April 2007, 10:14

@ Willy:
Das ist sehr interessant, was du da geschrieben hast!
Im Prinzip ist es bei meiner Freundin ja ähnlich! Die behinderte Tochter hat durch den Hund ein paar Fortschritte gemacht,sie nimmt Notiz von dem Hund,mehr als von ihrer Mutter und den Schwestern! Sie spricht nur wenige Worte,darunter ist der Name des Hundes,usw...

Nur leider vermute ich, dass sich diese Familie so einen Prozess nicht leisten kann :?:

Lg,Cosima

spieder

unregistriert

13

Sonntag, 22. April 2007, 11:07

Hund muss weg

Hallo Cosima

Auch wir hatten vor vielen Jahren diese Problem.
Da es in unserer Siedlung schon viele Hunde gab, die alle ohne den Vermieter zu fragen angeschafft wurden fragten wir auch nicht. Es war ein klein Pudel. Bis eine Familie mit 3 Kindern einzog. :?: :?:
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir den Pudel aber schon 4 Jahre. Plötzlich kam die Behauptung auf, diese 3 Kinder müssten vor unserem Hund in Angst und Schrecken leben. :-) :-) :-)
Da dieser ach so GEFÄHRLICHE Pudel aber schon länger als ein Jahr ohne das es Beschwerden oder Gefährdung von Kindern gab, bei uns lebte und der Vermieter nie gegen Hunde in der Siedlung was sagte konnte unser Hund bis an sein Lebensende bei uns bleiben.
Natürlich hatten wir bei einem Anwalt nachgefragt.
Es dauerte aber dann nicht mehr lange und die durch unseren Hund gefährdete Familie zog aus. :exla: :exla:
Ich hoffe das es bei deinen Bekannten auch so gut ausgeht.

L G
Tina

14

Sonntag, 22. April 2007, 12:00

Hallo Cosima,

auch in unserer Mietwohnungsanlage waren Hunde nur erlaubt, wenn man vorher die Genehmigung der Verwaltung eingeholt hatte. Wir bekamen immer mehr Hunde in der Anlage und niemand holte mehr eine Genehmigung ein, da auch keine Genhmigungen mehr erteilt wurden !!!! :m: :m: :m: Der Verwalter, der mit uns befreundet ist, erklärte uns später, daß die Hausverwaltung sowieso Probleme gehabt hätte, die Hunde zu verbieten, da es schon ein " Gewohnheitsrecht " :-) :-) :-) gewesen wäre.

Ich würde deiner Freundin unbedingt raten sich eine rechtliche Beratung einzuholen.
Das macht meiner Meinung nach auch der Mieterschutzverein !!!

Ich hoffe für alle Beteiligten, daß der Hund bleiben kann !!!!!!

LG Sabrina

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