FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
1 fehlender Zahn ist aber normalerweise nicht unbedingt ein MUSS für eine Disqualifikation - eine Abwertung wäre auch möglich!
Meist kommt da noch was anderes dazu.
Melle
Edit:
@ Hanifeh,
beim PSK ist es egal was für ein Zahn fehlt, es wird kein Unterschied gemacht - fehlend ist fehlend denn lt. Standard sind in allen unseren Rassen 42 Zähne vorgeschrieben. Ausnahmen wurden schon mal gemacht (bei ZS, ZP + AP), jetzt aber auch nicht mehr.
beim PSK ist es egal was für ein Zahn fehlt, es wird kein Unterschied gemacht
Echt Melle????????
Meines Wissens wäre beispielsweise ein fehlender Schneidezahn ein zuchtausschließender Mangel/Grund für eine Disqualifikation auf einer Schau, wohingegen ich mindestens eine ZP-Hündin kenne, die trotz eines fehlenden P1 zuchttauglich ist, also die erforderlichen Schaubewertungen hat.
Mit der Bitte um Erklärung und li Gr S
Hallo Hanifeh,
Echt!
Auch ein fehlender SZ ist nicht sofort zuchtausschließend - wenn denn der Hund sonst ein typischer Vertreter seiner Rasse ist - er muß einfach nur in der Bewertung zurückgestuft werden. Ebenso verhält es sich mit anderen fehlenden Zähnen. Daraus ergibt sich dann die Zuchtzulassung des Dir bekannten ZP's.
Und manchmal sehen die ZR die fehlenden P1 auch einfach nicht!
Vielleicht war das ja bei "Deiner" Rasse so?
Und wie schon geschrieben:
Vorgeschrieben sind lt. Standard bei allen unseren Rassen 42 Zähne!