Körung:
Zulassungsbedingungen für Teilnehmer
Die Teilnahme ist nicht an die Landesgruppenzugehörigkeit gebunden.
a) Die Original-Ahnentafel (AT) muß vorgelegt werden.
b) Die PSK-Leistungsurkunde (LU) ist bei Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Der Nachweis einer
bestandenen BH-Prüfung ist zwingend vorgeschrieben.
c) RS und S/DP, die im Teil „B“ vorgeführt werden, müssen mind. 18 Monate alt sein. Das Mindestalter
für Mittelschlagrassen (ohne Teil B) und Zwergrassen ist 15 Monate.
d) Der Hundeeigentümer muß Mitglied im Pinscher-Schnauzer-Klub 1895 e.V. sein.
e) Der Hund muß eindeutig identifizierbar sein.
f) Die Teilnahme an einer Körveranstaltung kann zweimal - frühestens nach je 6 Monaten - unter
Vorlage des Körberichtes, der AT und der PSK-LU wiederholt werden.
g) Es dürfen nur gesunde Hunde gemeldet und vorgeführt werden.
Einzelnachweise:
Für die Ausfertigung des Körscheines sind der PSK-Geschäftsstelle folgende Einzelnachweise (Bausteinprinzip)
vorzulegen:
• die Vorlage eines Körberichtes (Vordr. -09b-)
• HD-Befund in Übereinstimmung mit der Zuchttauglichkeit nach der PSK-Zuchtordnung (ausgen.
Zwergrassen)
• drei Bewertungen mit mindestens "sehr gut" im zuchtfähigen Alter, erteilt von zwei versch.
vom PSK/VDH anerkannten Zuchtrichtern
• Nachweis einer bestandenen Ausdauerprüfung, die nach den Richtlinien des PSK durchgeführt
wurde
• Die PSK-Leistungsurkunde mit Nachweis mind. einer erfolgreich abgelegten Begleithundprüfung
• Bei Riesenschnauzern ist für die Körklasse 1 der Nachweis von mind. einer bestandenen SchH-/
IP-Prüfung zu erbringen.
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So, wer jetzt Lust hat und obige Anforderungen erfüllt, ist herzlich eingeladen, teilzunehmen!!
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