Hi,
ich frag mich wirklich, ob da jemals Routine einkehrt....
Also erstens muss ich Riho leider etwas korrigieren:
Original geschrieben von Riho
Firma Essex:
Epivax LT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Epivax SHPPLT - 3 Jahre dito
Rabdomun Einzelimpfstoff Tollwut 3 Jahre
Firma Pfizer:
Enduracell LT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Enduracell T - 3 Jahre
Firma Intervet:
Nobivac T - 3 Jahre
Nobivac LT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Nobivac SHP+LT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Nobivac SHPPI+LT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Firma Merial:
Eurican LT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Eurican SHPLT - 3 Jahre für die Tollwut-Komponente, sonst 1 Jahr
Rabisin - 3 Jahre
Zum Schreiben von Frau Keil möchte ich anmerken:
Fakt ist, dass
alleTollwut-Impfstoffe länger als ein Jahr, und auch länger als drei Jahre, nämlich sieben jahre "halten". Dies wurde durch zahlreiche Tests oft genug bewiesen.
Fakt ist ausserdem, dass kein einziger Impfstoffhersteller an seinem Impfstoff Änderungen vorgenommen hat, sondern einzig und allein eine neue Zulassung beim PEI beantragt hat.
Manch ein Hersteller hat dies etwas verschlafen aber schussendlich werden alle nachziehen (müssen).
Die deutsche Tollwutverordnung wurde der EU Richtlinie angepasst. Es ist kein neues "Gesetz" oder sonst was deutsches, das einzig wahre deutsche Verhalten ist das massive Sträuben der Tierärzte diese neue Richtlinie anzuerkennen und anzuwenden!
Die Verantwortung wurde nur im "deutschen" Sinn an den TA weitergegeben. Ich bezweifle stark, dass ein TA in Italien, oder Dänemark oder sonstwo in Europa dies ebenso sieht.
Die Einreisebestimmungen mussten zumindest theoretisch schon immer von Hundehaltern beachtet werden. Wer in Länder reist mit anderen Einreisebedingungen wie innerhalb der EU muss halt in Gottes Namen nochmal impfen, obwohl die Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Es bleibt wohl wirklich nur die Möglichkeit, mit dem zuständigen Amtstierarzt im Vorfeld abzuklären, welche Dauer des Impfschutzes von welchen Präparaten er akzeptiert.
Sorry, das versteh ich nicht
Ich geh mal davon aus, dass sie meint, wer eine Ausstellung ausrichtet, sollte mit dem Vet.-amt bzgl. der Gültigkeitsdauer sprechen und dies in der Ausschreibung bekannt geben. So gäbe es in etwa Sinn. Von den Präparaten muss das unabhängig sein. Entweder wird drei Jahre anerkannt und das dann bei allen Präparaten mit dieser Zulassung oder eben nicht.
Meiner Meinung nach könnte es eventuell unter Umständen passieren, dass Veterinärämter Ausstellungen, die in einem T-gefährdeten Bezirk augesrichtet werden, mit einjährigem Impfintervall vorschreiben. Dies würde immunologisch keinen Sinn machen (und wäre damit wieder typisch "deutsch").