Maerkische Allgemeine Zeitung
26.09.2006 / Oberhavel
Jäger bald vor Gericht
Tod der Schäferhündin Fly: Schütze muss mit Anklage rechnen
ANDREAS RÖHL
ZEHDENICK Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Zehdenicker Jäger, der Ende Juli eine Schäferhündin erschossen hat, sind zwar noch nicht abgeschlossen, aber eines ist klar: "Es ist unwahrscheinlich, dass wir das Verfahren einstellen werden", sagte gestern Gerd Schnittcher. Der leitende Oberstaatsanwalt in Neuruppin muss sich vorsichtig ausdrücken, weil der Fall noch nicht in dem Stadium ist, in dem die Ermittlungen formal beendet sind.
Dennoch spreche schon jetzt vieles dafür, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Anklage gegen den Jäger erheben wird. Weitere Angaben kann Schnittcher aus den genannten Gründen noch nicht machen.
Der unverständliche Todesschuss ereignete sich am 26. Juli dieses Jahres. Wolfgang Wagner und seine Lebensgefährtin Elfriede Buck sind an jenem Sommerabend mit ihrer Schäferhündin "Fly vom Kuhlenfelder Wald" unweit ihres Wohnhauses in Deutschboden auf einer Wiese spazieren gegangen. Plötzlich knallt es, die Hündin jault auf. Sie ist nur fünf Meter von Herrchen und Frauchen entfernt und sucht bei den beiden Schutz, rennt wie wild herum. Als Wolfgang Wagner die erst zehn Monate alte Fly untersucht, sieht er die große Wunde am Bauch, ein glatter Durchschuss. Wenig später blickt der Hundehalter in die Richtung, aus der der Knall kam. Er sieht in etwa 200 Meter Entfernung einen Mann in Jägeruniform vom Hochstand klettern. Wolfgang Wagner springt auf und legt die Distanz bis zum Schützen im Laufschritt zurück. Für Fly kommt indes jede Hilfe zu spät. Die Hündin verblutet.
Über die dann folgende Auseinandersetzung zwischen Hundehalter und Jäger existieren zwei Versionen. Der Jäger gab bei der Polizei an, Wolfgang Wagner habe ihn angegriffen und gedroht, ihn erschießen zu wollen. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren gegen den Tierhalter eingeleitet. Dazu Gerd Schnittcher: "Wir sind skeptisch, dass es zu einer Bestätigung der Angaben des Jägers kommen wird." Damit wäre der Vorwurf gegen Wolfgang Wagner vom Tisch. Der hatte bei seiner Vernehmung angegeben, dem Schützen zwar hinterhergelaufen zu sein. Doch der habe schnell seine Sachen gepackt und sei davongefahren.
Wenn die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Jäger erhebt, geht es um den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ein Jäger darf einen unangeleinten Hund nur dann erschießen, wenn der nicht im Einflussbereich seines Halters ist. Zudem hatte der Jäger die Halter nicht vorgewarnt. Der Schuss fiel aus heiterem Himmel. Offenbar fühlte sich der Waidmann in der Jagd beeinträchtigt.
Ein anderer Aspekt ist die Nähe der Hundehalter zum Tier, als der Schuss fiel. Das sei nicht von strafrechtlicher Relevanz, so Schnittcher. Hier sind die Untere Jagdbehörde sowie die Polizei gefragt. Letztere erteilt die Erlaubnis für den Waffenbesitz und prüft die Zuverlässigkeit des Jägers. Die Jagdbehörde äußert sich jedoch nicht zu dem Fall, so lange das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht abgeschlossen ist.