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1

Samstag, 26. August 2006, 14:48

Kann man sich vor kaltblütigen "Züchtern" und Käufern schützen?

Grade wollte ich unter "Hilfe ich suche meine Mami" selbst den Vorschlag machen, ein neues Thema zu eröffnen, da kam mir "Calamity-Jane" zuvor. Also:

1. An dieser H.P. vom Heverstrom sieht man ein Mal mehr wie der Schein von H.P.'s trügen kann, wie man heutzutage mit Hilfe des Internets den Leuten viel mehr als früher "vorgaukeln" kann. Ich könnte zwar noch 2 weitere stories, eine von einem gemeinsamen Welpeninteressent, eine von einem befreundeten Züchter, zur Abrundung des Bildes dieses "besonderen Züchter" beitragen. Dies würde aber leider auch nicht auf die Spuren von Cira helfen .

Vorteil des Internets und möglicher Trost ist , dass man vielleicht doch noch auf Ciras Spuren kommen wird und dass diesem Züchter, selbst wenn er in Zukunft in einem "Nicht-VDH Verein" züchten wird, bereits sein Ruf "vorauseilt" und ihm weitere "Machenschaften" dieser Art erschwert werden.

Aber vielleicht kann und sollte man sich Gedanken machen , wie man sich als Züchter vor solchen Leuten schützen kann?

Ein Ansatzpunkt wäre eine schriftliche Vereinbarung bei der Welpenabgabe zu treffen:
Zwar kann eine schriftliche Vereinbarung keinen absoluten "rechtlichen Schutz" garantieren, aber könnte solchen Leuten zumindest ihr Handwerk etwas erschweren.

Deshalb habe ich in meiner Vereinbarung (ich nenne sie absichtlich nicht Kaufvertrag!) bei der Welpenabgabe eine Klausel, in der ich mir im Falle eines notwendig werdenden Besitzerwechsels innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen eine Abstimmung mit mir bzw. ein Rücknahmerecht vorbehalten habe. Damit können die Hunde auch nicht ungefragt ins Tierheim abgeschoben werden.
Gruß Gisela




2

Samstag, 26. August 2006, 15:21

rechtsdurchsetzung

liebe gisela,

das thema hatten wir hier schon mal.

kernpunkt ist die frage der rechtsduchsetzung. d.h. auch, inwiefern ist eine solche klausel bindend oder gar "sittenwidrig" (also den geltenden rechtlichen normen zuwiderlaufend - verkauf ist uebertragung ins eigentum eines anderen... eigentum bedeutet auch verfuegungsgewalt... nicht festnageln, ich bin nur gelegentlich nicht-juristische beisitzerin bei gericht ;) )

liebe gruesse aus wien :wi:

Dark Angels

unregistriert

3

Samstag, 26. August 2006, 15:44

RE: Kann man sich vor kaltblütigen "Züchtern" und Käufern schützen?

Hallo Gisela !

Zitat

Original geschrieben von Chica

1. An dieser H.P. vom Heverstrom sieht man ein Mal mehr wie der Schein von H.P.'s trügen kann, wie man heutzutage mit Hilfe des Internets den Leuten viel mehr als früher "vorgaukeln" kann.


Mag richtig sein, aber dennoch ersetzen schöne Bilder auf einer HP nicht den Besuch bei einem Züchter. Wenn man sich richtig informieren will, dann sollte man den Züchter, die Zuchtstätte und die Zuchthunde einschl. Welpen persönlich in Augenschein nehmen, um sich zu vergewissern, ob es das richtige für einen ist und ob man von dort auch einen Welpen zu sich nehmen will.


Zitat


Aber vielleicht kann und sollte man sich Gedanken machen , wie man sich als Züchter vor solchen Leuten schützen kann?

Deshalb habe ich in meiner Vereinbarung (ich nenne sie absichtlich nicht Kaufvertrag!) bei der Welpenabgabe eine Klausel, in der ich mir im Falle eines notwendig werdenden Besitzerwechsels innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen eine Abstimmung mit mir bzw. ein Rücknahmerecht vorbehalten habe. Damit können die Hunde auch nicht ungefragt ins Tierheim abgeschoben werden.
Gruß Gisela


Diese Klauseln habe auch ich in meinen Vereinbarungen, nur ob sie im Fall der Fälle rechtlich durchzusetzen sind bleibt immer noch eine offene Frage.....leider. Ich denke es ist trotzdem immer noch besser als gar nix. Somit kann man nur hoffen, dass sich im Ernstfall die Leute von sich aus an die Vereinbarung halten und als erste Anlaufstelle den eigenen Züchter kontaktieren, um ihn über eine Weitergabe zu informieren.

Gruß Tina


4

Samstag, 26. August 2006, 16:47

RE: rechtsdurchsetzung

Zitat

Original geschrieben von eva


kernpunkt ist die frage der rechtsduchsetzung. d.h. auch, inwiefern ist eine solche klausel bindend oder gar "sittenwidrig" (:


also "sittenwidrig" ist meine vorgeschlagene Vertragsklausel nun wirklich nicht, außerdem habe ich doch betont, dass solch eine Vereinbarung zwar keinen "absoluten rechtlichen Schutz" garantieren" kann, aber solchen Leuten zumindest ihr Handwerk erschweren kann. Wie Tina schreibt, ist das zumiondest besser als nix!

Z.B. gibt die Polizeei Immer vor der Urlaubszeit alle möglichen Tipps und Ratschläge, wie man sein Haus vor Einbruch schützen kann. Auch da wird immer ausdrücklich hinzugefügt, dass es den absoluten Schutz nicht geben kann , aber dass man es den Gelegenheitsganoven doch so schwer wie möglich machen sollte.

Mit solch einer schriftlichen Vereinbarung kann man es solchen Typen immerhin erschweren., auch ist sowas immer wieder juristische Auslegungssache. Mit einem guten Anwalt kann man alles Mögliche durchsetzen, aber nur falls es überhaupt je eine schriftliche Vereinbarung gab.

5

Samstag, 26. August 2006, 17:30

RE: RE: Kann man sich vor kaltblütigen "Züchtern" und Käufern schützen?

Zitat

Original geschrieben von Dark Angels

Mag richtig sein, aber dennoch ersetzen schöne Bilder auf einer HP nicht den Besuch bei einem Züchter. Wenn man sich richtig informieren will, dann sollte man den Züchter, die Zuchtstätte und die Zuchthunde einschl. Welpen persönlich in Augenschein nehmen, um sich zu vergewissern, ob es das richtige für einen ist und ob man von dort auch einen Welpen zu sich nehmen will.

Zitat




Hierr liegt ein Missverstänndnis vor: leider konnte ich das Zitat, auf das sich meine diesbezügliche Anmerkung bezog, nicht aus dem inzwischen geschlossenen Thema rübernehmen. Also:
meine Aussage bezog sich auf Penelopes Kommentar in "Hilfe ich suche meine Mami!" vom 21.8.06:
"komische Sache, dass jemand seine Zuchthündin weggibt, dabei ist die hp vom -heverstrom sehr ansprechend gestaltet "

In dieser Verwunderung von Penelope drückt sich m.E. aus, dass sich eben doch viele durch eine gut aufgemachte H.P. leicht blenden bzw. hinters Licht führen lassen. Wir sind uns einig, dass man sich allein von einer H.P. kein Urteil Urteil erlauben kann.
Für mich steht auch außer Frage, dass hinter den meisten schön gestalteten H.P.'s eigentlich keine trügerischen Absichten stehen. Man sollte halt immer auch ein wenig misstrauisch bleiben und sich nicht zu leicht blenden lassen..

Gruß Gisela



6

Samstag, 26. August 2006, 18:05

die juristische sittenwidrigkeit

liebe gisela,

"sittenwidrig" heisst im juristischen sinne juristischen "sitten" = ueblichkeiten zuwiderlaufend.

ein beispiel aus einem ganz anderen bereich:
ein ehepaar schliesst einen ehevertrag und haelt darin schriftlich fest, dass keiner der beiden im falle einer scheidung unterhaltszahlungen vom anderen beanspruchen wird - sogar, wenn er durch krankheit erwerbsunfaehig sein sollte. dann ist der vertrag zumindest in diesem punkt null und nichtig, weil er die aufgabe von juristisch unaufgebbaren anspruechen enthaelt.

es waere durchaus interessant, einen verkaufsvertrag von einem juristen durchchecken zu lassen, bzw. einen mustervertrag erstellen zu lassen, der die gewuneschten klauseln enthaelt und einigermassen "wasserdicht" ist.
einen schlecht formulierten vertrag kann oft auch ein "guter anwalt" (= meist ein kostspieliger anwalt) nicht "retten". deutschland ist nicht usa. und selbst dort gelten ein paar regeln im juristischen bereich.

nix fuer ungut, liebe gisela. aber vielleicht kennen sich auch manche kaeufer mit der gesetzeslage aus. ich habe jedenfalls bisher noch von keinem prozess gehoert - damit schon gar nicht von einem erfolgreichen - in dem z.b. leute, die einen hund aus einem TH holen und dort unterschreiben, dass sie den hund nicht an dritte weitergeben, auf vertragseinhaltung verklagt worden waeren, weil sie den hund spaeter doch ohne ruecksprache mit dem TH weitergegeben haben. ich habe aber schon einige berichte aus TH ueber genau solche vorfaelle gelesen.

und was ich hier im grunde sagen will, ist, dass so eine klausel vielleicht eine beruhigung fuer den zuechter sein mag - aber letztlich vielleicht voellig wirkungslos. das nenn ich, aspirin gegen krebs schlucken ;) .

uebrigens, wie koennte sich deiner meinung nach ein kaeufer gegen einen zuechter absichern, dass der von einem tag auf den anderen die zuchthuendin in ein tierheim abgibt? ohne die kaeufer der welpen dieser huendin zu verstaendigen? weil leer"geworfen" oder weil eine andere rasse lukrativer erscheint? oder weil... das beinhaltete deine eingangsfrage doch auch?

liebe gruesse aus wien :wi:

7

Samstag, 26. August 2006, 19:39

RE: die juristische sittenwidrigkeit

Hallo Eva,

Mir ist der Begriff "sittenwidrig" durchaus geläufig und ich sage nochmal, dass meine Klausel mit dem Rücknahmerecht sicher NICHT "sittenwidrig" ist , zumal es in meinem Falle zum Wohle des Hundes ist. Aber lassen wir das lieber, gegen so viel juristischen "Sachverstand" komme ich nicht an. Ich weiß nur eins aus meiner Erfahrung, dass nämlich Vieles in der Juristerei reine Auslegungssache ist und nur weil Du noch keinen "Musterprozess" in solch einer Frage benernnen kannst, kannst Du daraus nicht schließen, dass es nicht möglich sein könnte, solch eine Klausel im Ernstfall auch mal durchzusetzen. Deshalb sollten wir diese Debatte abschließen. Zudem kannst Du Dein Beispiel von Tierheimen, die Hunde abgeben bei weitem nicht vergleichen mit engagierten Züchtern, die am weiteren Leben der von ihnen gezüchteten Hunde persönlich interessiert sind. Sicher ist es genauso typisch deutsche (wie typisch österreichische) "Haarspalterei", wenn man für jeden juristischen Fall nur EINE richtige gültige Lösung akzeptieren will. Ich hatte hier im Portal schon ein Mal eine ähnliche juristische Frage gestellt und leider vom angesprochenen "Juristen" (Eckhard) keine Antwwort gekriegt, warum wohl?

...." wie koennte sich deiner meinung nach ein kaeufer gegen einen zuechter absichern, dass der von einem tag auf den anderen die zuchthuendin in ein tierheim abgibt? ohne die kaeufer der welpen dieser huendin zu verstaendigen? weil leer"geworfen" oder weil eine andere rasse lukrativer erscheint?..."
....oder weil... das beinhaltete deine eingangsfrage doch auch?".....

Nöö, das ist ein sehr seltsam kobnstruierter Fall, den ich mir gar nicht vorstellen kann, geschweige denn gemeint habe:

Ich meinte , wie kann sich ein Züchter A gegen einen Züchter B , der gleichzeitig Welpenkäufer ist, schützen , damit dieser seinen Welpen nicht eines Tages weitergibt , ohne Züchter A hierüber zu informieren.

Gruß Gisela

8

Samstag, 26. August 2006, 19:50

danke

jetzt verstehe ich deine fragestellung.

liebe gruesse aus wien :wi:

Highlander

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9

Samstag, 26. August 2006, 23:34

RE: Kann man sich vor kaltblütigen "Züchtern" und Käufern schützen?

Zitat

Original geschrieben von Chica . Vereinbarung bei der Welpenabgabe eine Klausel, in der ich mir im Falle eines notwendig werdenden Besitzerwechsels innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen eine Abstimmung mit mir bzw. ein Rücknahmerecht vorbehalten habe.


Zitat

. seinen Welpen nicht eines Tages weitergibt , ohne Züchter A hierüber zu informieren.


Das Thema hatten wir wirklich schonmal. Geh mal über die Suchfunktion - oder Mooooonaaaaa (**) :D

Fakt wäre, das ich (und sicher auch einige andere) mit solch Vereinbarung kein Hund bei dir kaufen würde. Was ich kaufe ist meines. Ohne Wenn und Aber. Ob Hund, Katze, Maus, Haus, Auto o. ä. Ob Weiterveräußerungsklausel oder Kastrationsklausel oder oder oder.

Es gab Hundebesitzer, die wollten ihr wertvoll gewordenes Tier (ob nun Schau oder Sport sei dahingestellt) weiterveräußern, was der Züchter aber verhindern wollte - mit eben dieser Klausel. Vorkaufsrecht mit natürlich einem Spottpreis :m:

:dudu:
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

10

Sonntag, 27. August 2006, 01:44

Ich weiß-ich weiß-dieses Thema wurde schon sehr oft "durchgekaut"(-nichtsdestotrotz fällt mir immer wieder was dazu ein).Ich habe diese Vorkaufsrechtklausel auch im Vertrag-(ob vor Gericht im Ernstfall geltend oder nicht.)Sie dient nur zum Schutze des Hundes-und verhindert, dass der Hund einfach ins TH oder sonstwo abgeschoben wird.Wenn dann ein Herr X , den von mir erworbenen Hund, aus irgendwelchen Gründen nicht mehr halten kann,hat er ihn mir , nach Erstattung des Kaufpreises , auszuhändigen oder nach meiner Kenntnisname in geeignete Hände zu vermitteln.Ich, die am Wohlergehen meiner Hunde interessiert bin, könnte schlecht damit leben , den von mir mit viel Liebe aufgezogenen Hund in schlechten Händen, TH oder Tiervermittlungssendung zu sehen.Sollte sich einer im Vorfeld beim Kauf der Welpen schon Gedanken machen den Hund an Dritte weitergeben zu wollen, ist das eh nicht die richtige Person, die ich mir für "meine " Hunde vorstelle.Im Normalfall gehe ich davon aus, dass ein Welpenkäufer seinen Hund dessen Hundelebenlang bei sich behalten möchte.Bin deshalb auch nicht böse drum , wenn ein solcher Interessent vom Kauf abspringt.LG Christiane -deren Welpenkäufer (bis auf einen-und der bekam keinen Hund) Verständnis für diese Schutzkausel hatten. ;)
Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

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