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1

Mittwoch, 28. Juni 2006, 11:35

Einreisebestimmungen Schweden........

Hallo, weiß jemand, ob man für die Einreise nach Schweden für den Hund noch immer einen Tollwut-Titer vorweisen muss????? Ich meine gehört zu haben, dass diese Bestimmung abgeschafft werden sollte??? freue mich über eure Antworten.

Danke und liebe Grüße -:- -:-

Karin mit Sira und Black-Pepper

chrishol

unregistriert

2

Mittwoch, 28. Juni 2006, 12:15

Ich kann Dir leider nur sagen, dass Du hier schauen kannst.

caneer

Administrator

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3

Mittwoch, 28. Juni 2006, 12:37

Hallo

Oder schau mal dort:

Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft

Dort steht dieses:

Regeln für die Einfuhr von Haustieren (nach Schweden)
Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten ab dem 3. Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig.



Seit dem 3 Juli 2004 ist keine Genehmigung für die Einfuhr von Hunden oder Katzen nach Schweden erforderlich. Bearbeitungsgebüren die nach dem 1 Januar 2005 eingezahlt werden, können nicht zurückerstattet werden.



Heimtierausweis (pass) für Hunde, Katzen und Frettchen
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pass) haben. In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einreist, muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der Anschlussländer siehe unten):

ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. Hier ist ein Liste auf anerkannte Laboratorien.
Entwurmung gegen Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen
Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Falls bei mehrfacher Einreise nicht alle Entwurmungen im Heimtierpass eingetragen werden können, können diese auf einem separaten Zeugnis (Entwurmungszeugnis für Hund/Katze) von Ihrem Tierarzt eintragen werden.

Folgende Einfuhranforderungen werden aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.

Nachstehend wird verdeutlicht, was hinsichtlich der Anträge und Gebühren gilt, wenn die neuen Regeln Gültigkeit erlangen. Es bedeutet, dass es nicht länger notwendig ist, sich als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu erlangen.

- Wenn Sie einen Hund oder eine Katze am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einführen wollen, benötigen Sie keine Genehmigung.



Alle Einzelheiten der Verordnung 998/2003 stehen noch nicht fest, die Vorschriften des Zentralamtes für Landwirtschaft sind noch nicht geändert. Weitere Informationen über die neuen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft unter folgender Adresse veröffentlicht: www.sjv.se. Unter anderem werden in Kürze dort weitere Informationen über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern sowie zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern veröffentlicht. Auf dieser Website können Sie auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus Anschlussländern nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Anschlussländer festgestellt hat. Da noch nicht sämtliche Einzelheiten feststehen, können die Informationen zukünftig ergänzt werden. Besuchen Sie bitte die Webseite des Zentralamtes für Landwirtschaft, um sich auf dem Laufenden zu halten!
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

4

Mittwoch, 28. Juni 2006, 12:47

Einreise Schweden ...

Hallo,

habe folgendes auf der Seite des Landwirtschaftsamtes gefunden:

Mitnahme von Gesellschaftstieren nach Schweden
Rufen Sie das Zentralamt für Landwirtschaft an unter +46 (0)36 - 15 55 33. Telefonzeit: Montag bis Freitag 09.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr. Sie können auch Fragen stellen und Bescheinigungen über E-Mail unter folgender Adresse bestellen: hundochkatt@sjv.se.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.sjv.se.

Ist vielleicht ganz sinnvoll, dort anzurufen, da hat man dann die allerneuesten Bestimmungen (hoffentlich).

Keine Angst wegen der Sprache !! In Schweden gibt es meist jemanden, der Deutsch oder Englisch kann !!!

Gruß
Fanni





5

Mittwoch, 28. Juni 2006, 13:03

@ Sira,

findest Du es nicht toll, wie alle Portaler hier für Dich rumgoogeln? -:-

Eigentlich hättest Du das auch selbst erledigen können.

Sorry, nichts für ungut. Aber mir juckte es in den Fingern, das mal zu schreiben.

Liebe Grüße
Helga

Halina

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6

Mittwoch, 28. Juni 2006, 13:13

Hallo Helga,

es kann ja auch sein, das jemand eigene Erfahrungen gemacht hat!!!!

Das würde mir auch besser gefallen, als irgendwelche Gestze zu lesen!!!!

Auch nix für ungut.

Hallo Sira,

leider war ich noch nicht in Schweden!!!

Viele Grüsse von Anke
Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

7

Mittwoch, 28. Juni 2006, 13:55

@Anke,

nix für ungut.
Aber die Frage, ob man für die Einreise nach Schweden noch einen Tollwut-Titer braucht oder nicht, hat nun wirklich nichts mit eigenen Erfahrungen zu tun, sondern ausschließlich etwas mit Gesetzen.

LG
Helga

8

Mittwoch, 28. Juni 2006, 13:56

Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für Eure netten Antworten!!! Hallo Helga, meine Intention war es bestimmt nicht andere Portaler für mich "herumgoogln" :m: zu lassen, sonder n ich hatte einfach nur gedacht, dass es sicher jemanden geben wird, der in letzter Zeit in Schweden war und der von seinen eigenen Erfahrungen berichtet!!!! Interessant ist aber, wie schnell herumgegiftet wird!!

Ich finde es ja super, dass die Registrierung und Anmeldung wegfällt und man jetzt " nur noch" den Titer bestimmen lassen muss!

Also, nochmals vielen Dank für Eure Mühe!!! -:- -:- -:-

Liebe Grüße Karin

Conny64

unregistriert

9

Mittwoch, 28. Juni 2006, 17:31

Schwedenurlaub

Hallo!

Wir haben fuer unsere Shara letztens eine Tita-Bestimmung machen muessen, da
wir dieses Jahr auch nach Schweden in den Urlaub fahren!

Liegt eine Tita-Bestimmung fuer ein Tier vor, so braucht fuer dieses Tier sein Leben lang keine
erneute Tita-Untersuchung vorgenommen werden, im gegensatz zu frueher! Es ist dann aus
diesem Zertifikat fuer die Behoerden erkennbar, dass das Tier auf die Tollwut-Imunisierung
anspricht! Also auch dieses Zertifikat ist, neben dem Pet-Pass, besser mitzufuehren!

Wie schon Peter schrieb, darf diese Bestimmung fruehestens 120 Tage spaetestens ein Jahr
nach der letzten Impfung erfolgen!

Viel Spass, heja Sverge! :wi:

Conny
.


10

Mittwoch, 28. Juni 2006, 21:47

RE: Schwedenurlaub

Zitat

Original geschrieben von Conny64

Hallo!

Wir haben fuer unsere Shara letztens eine Tita-Bestimmung machen muessen, da
wir dieses Jahr auch nach Schweden in den Urlaub fahren!

Liegt eine Tita-Bestimmung fuer ein Tier vor, so braucht fuer dieses Tier sein Leben lang keine
erneute Tita-Untersuchung vorgenommen werden, im gegensatz zu frueher! Es ist dann aus
diesem Zertifikat fuer die Behoerden erkennbar, dass das Tier auf die Tollwut-Imunisierung
anspricht! Also auch dieses Zertifikat ist, neben dem Pet-Pass, besser mitzufuehren!

Wie schon Peter schrieb, darf diese Bestimmung fruehestens 120 Tage spaetestens ein Jahr
nach der letzten Impfung erfolgen!

Viel Spass, heja Sverge! :wi:

Conny
.



Hallo Conny

Da musst du aber noch ergänzen das die Impfung nicht älter als 1 Jahr sein darf. Wenn du das Datum verpasst musst du auch eine neue Tita-bestimmung machen.
Ich war gerade gestern beim TA um auf nummer sicher zu gehen damit ich auch nächstes Jahr meine beiden Damen wieder mit nach Dänemark (und zurück) nehmen darf :D

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