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Highlander

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1

Donnerstag, 25. Mai 2006, 13:37

GEZ Tricks und Machenschaften - Verhaltenstipps

Passt zwar nicht ganz in ein Hundeforum, aber hilft evtl dem Einen oder Anderen trotzdem. :)

Über unseren Netzanbieter haben wir heute Tipps und Tricks bekommen, wie man sich gegenüber den GEZ Mitarbeitern verhalten darf /welche Rechten und Pflichten wir und auch sie haben oder vor allem NICHT haben.

Grobe Zusammenfassung: Sie dürfen NICHTS! :-)

Die Tricks der GEZ (-Fahnder)
Der Adressenabgleich

Die GEZ vergleicht die Listen der gemeldeten Rundfunkteilnehmer mit Listen der Einwohnermeldeämter. Personen, die in einem Haushalt gemeldet und über 16 Jahre alt sind, aber keine Gebühren an die GEZ entrichten, werden von vornherein als potentielle Schwarzseher und Schwarzhörer eingestuft. Rasterfahndungsähnlich vergleicht die GEZ auch Adresslisten, wie etwa von Premiere-Abonennten, Fernsehquizteilnehmern und Ähnlichem mit ihren eigenen. Diese massive Form des Datenabgleichs ist nach gültigen Datenschutzbestimmungen äußerst fragwürdig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Geschäftemachen mit Mahnungen
Wer bei der GEZ einmal nicht bezahlt, bekommt danach nur noch gebührenpflichtige Mahnungen. Eine normale Rechnung gibt es erst wieder, wenn alle ausstehenden Rundfunkgebühren und alle Mahngebühren bezahlt sind, auch wenn die Rechnung ohne Verschulden des Rundfunkteilnehmers nicht angekommen ist. Dadurch häufen sich Mahngebühren an, die unrechtmäßig erhoben werden.

Befristete Gebührenbefreiung
Bei Studenten und Arbeitslosen ist der Antrag auf Gebührenbefreiung sehr beliebt. Der Haken an der Sache ist jedoch, dass die Befreiungen stets befristet sind. Anstatt ein Erinnerungsschreiben von der GEZ zu erhalten, den Antrag zu erneuern oder aber von nun an ordnungsgemäß Gebühren zu bezahlen, muss der Rundfunkteilnehmer von sich aus aktiv werden. Versäumt er dies, fordert die GEZ oft erst nach mehreren Monaten rückwirkend die vollen Gebühren ein, auch wenn sich an der beruflichen / finanziellen Situation des Betroffenen nichts geändert hat. Eine Praxis, die zeigt, dass die GEZ selbst bei bedürftigen Gruppen nicht sonderlich sozial oder kundenfreundlich vorgeht.

Auskunftspflicht
Die von der GEZ entsandten Beauftragten für Rundfunkgebühren haben keinerlei weitergehende Befugnisse. Sie stehen auf [red]derselben Stufe wie etwa Zeitschriftenwerber einer Drückerkolonne[/red]. Die gesetzlich verankerte Auskunftspflicht darüber, ob Sie ein Empfangsgerät besitzen besteht gegenüber der GEZ allgemein und nicht ihren Fahndern. Selbst wenn der GEZ-Mensch an Ihrer Wohnungstür steht und im Hintergrund die Tagesschau läuft, müssen Sie ihm nicht sagen, ob Sie einen Fernseher Ihr eigen nennen.

Schutz der eigenen vier Wände
Vorrangiges Ziel der GEZ-Beauftragten ist es, Ihre Wohnung in Augenschein zu nehmen um sich selbst ein Bild zu machen, wie viele unangemeldete Fernseher und Radios bei Ihnen herumstehen. Dazu zählen auch zusätzliche Geräte, wenn Sie sich in einem gewerblich genutzten Raum der Wohnung befinden. Sie sind dann nämlich durch die Haushaltspauschale nicht mehr abgedeckt. Grundsätzlich aber gilt: Die GEZler haben [red]kein Recht, sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen[/red]. Dies könnte nur mittels eines richterlichen Durchsuchungsbefehles geschehen, den zu beschaffen aber praktisch unmöglich ist. Der Eingriff in die Persönlichkeitssphäre wäre zu schwerwiegend, nur um herauszufinden, ob jemand schwarz-sieht.

Säbelrasseln und Drohgebärden
Da die GEZ-Fahnder keine wirklichen Befugnisse haben, versuchen sie häufig durch forsches Auftreten, List oder Drohungen an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Lassen Sie sich also nicht täuschen oder überrumpeln. Der häufig zitierte Peilwagen mit der Antenne auf dem Dach gehört nicht zur GEZ, sondern zur Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation. Damit kann nicht festgestellt werden, wer fernsieht, sondern wo nicht-entstörte elektronische Geräte betrieben werden.

Fangfragen
Anstatt sich von vornherein klipp und klar als GEZ-Fahnder auszuweisen und nach dem Besitz von Empfangsgeräten zu fragen, beginnen sie das Haustürgespräch häufig mit angeblich statistischen Fragen: „Guten Tag, wir machen eine Umfrage für den WDR. Welches ist Ihre Lieblings-Quiz-Show?“ Wer hier wahrheitsgemäß antwortet, hat es schwer, hinterher zu beteuern, dass er grundsätzlich kein fernsieht und deshalb auch kein Gerät anmelden müsste.

Geräte abmelden
Wer ein Gerät bei der GEZ abmelden möchte, ist gut beraten, dies in aller Förmlichkeit zu tun. Genaue Angaben zum Kündigungszeitpunkt und zu den Geräten sollten schriftlich fixiert und dann per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ geschickt werden. Am besten bestehen Sie auch auf einer offiziellen Bestätigung Ihrer Kündigung, da die GEZ diese nämlich nicht von sich aus verschickt. Wenn Sie standardmäßig aufgefordert werden, über die Gründe für Ihre Kündigung und den Verbleib Ihrer Empfangsgeräte Rechenschaft abzulegen, sind Sie zu keiner Auskunft verpflichtet. Die GEZ versucht über diese Methode sogar zu erfahren, an wen Sie die Geräte möglicherweise verkauft oder verschenkt haben.

Nachzahlungen
Wer beim Schwarzsehen erwischt wurde oder aus Pflichtbewusstsein bereit ist, seine Geräte anzumelden, sollte vorsichtig sein, wenn die Fahnder fragen, wie lange Sie die Radios und Fernseher schon besitzen. Unabhängig davon, ob Sie die Geräte in der Vergangenheit benutzt haben, Sie müssen in jedem Fall die vollen Gebühren für den in Frage stehenden Zeitraum nachzahlen. Wenn Sie also geistesgegenwärtig antworten, „seit gestern“, dann muss der Fahnder Ihnen das glauben.

Provision einstreichen
Die GEZ-Fahnder arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis. Je mehr Schwarzseher sie erwischen, je höher Nachzahlungen ausfallen, je mehr Informationen Sie von Ihnen über Mitbewohner oder Nachbarn erhalten, umso mehr Geld können sie für sich herausschlagen. Behalten Sie diesen Umstand immer im Hinterkopf. Es geht den Fahndern nicht primär um eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, sondern um das "Kopfgeld“, das sie am Ende Monats einstreichen.
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

2

Donnerstag, 25. Mai 2006, 13:42

Hallo,

vielen Dank für die Tips!
Weiß eigentlich jemand, ob man auch noch doppelt bezahlen muß, wenn man zusammenwohnt aber nicht verheiratet ist???Und macht es dabei einen unterschied, ob man jeweils ein eigenes Auto besitzt?

Nautilus

unregistriert

3

Donnerstag, 25. Mai 2006, 13:49

@ alke:wegen dem zusammenwohnen kann ich dir sagen müßt ihr nicht doppelt zahlen.aber die bei der GEZ sind ei wenig....habe noch 4 jahre nach dem ich mit meinem jetzigen mann zusammengezogen bin zahlungsaufforderungen bekommen.nach dem mein mann dann den damen am telefon mind. 1000x erklärt hat das er ja zahle und mit einem anwalt gedroht hat(eigentlich doof)haben die zahlungsaufforderungen aufgehört.wegen dem radio weiß ich nicht genau,soweit ich informiert bin beziehen sich die zahlungen auf 1 radio und ein tv gerät pro Haushalt.aber wir haben ja auch alle nur ein tv gerät.nicht wahr??? ;) ;) ;)

gruß valessa

froschi1

unregistriert

4

Donnerstag, 25. Mai 2006, 18:18

Hallo Alke ,

Also Fernseher und Radio in der Wohnung laufen über eine Person .Bei zwei Autos ist das anders .Mein Mann müßte für seinen
Wagen extra bezahlen (bevor wir geheiratet haben).
Wenn die GEZ darüber noch nicht gestolpert ist würde ich die Pferde auch nicht scheu machen. :D

LG Carmen

Unschuldslamm

unregistriert

5

Donnerstag, 25. Mai 2006, 19:35

Na, dann pack ich mal aus und erzähl meine Geschichte mit der GEZ....

Vor etwa 15 oder 20 Jahren, als ich noch ein hübsches und sehr junges Lämmchen war, lebt ich glücklich und zufrieden mit dem Angetrauten in unserer ersten Wohnung im schönen Münster. Ich hatte einen prima Job im Innendienst einer großen Versicherung und nette Kolleginnen, die ich eines Tages zum Kaffee zu mir geladen hatte.
Gern wollte ich einen guten Eindruck machen: gutes Porzellan, Brüsseler Spitzendeckchen und feines Gebäck trugen dazu bei......
Nach einiger Zeit des Schwatzens schellte es an der Tür und wir fragten uns, wer denn noch fehlen könne.

Es war der "Mann von der GEZ".

Im Rücken hörte ich aufgeregtes Tuscheln: "Hast DU gemeldet?" - "Nö, DU?" Als Übersprungshandlung gab es eifriges Gabelkratzen und Tassengeklirre; literweise Koffein wurde die Kehlen heruntergestürzt, um den Blutdruck in ungeahnte Höhen zu treiben.

Ich in der Zwischenzeit spürte einen leichten Transpirierfilm auf der Stirn; meine Stimme klang nicht so fest wie gewöhnlich.
Da das Ganze nun schon etliche Jahre her war, fehlte mir die Erfahrung und Stärke eines gestandenen Schafes.....ich beging den entscheidenden Fehler und hieß den Mann in meinem Heim willkommen.
Und das stand das corpus delicti schwarz und stumm, aber dennoch aussagekräftig im Wohnzimmer: der Fernseher. Und nicht genug, daneben frech und ungeniert die Stereoanlage.

Ich hatte nicht mehr viel zu sagen außer: "Grad gekauft. Vom Weihnachtsgeld."



Nach dem Abgang des Gebührenrechners sprachen wir alle dem Alkohol zu und nach einigen Gläschen Baileys (für geschundene Lämmerseelen) konnten wir schon wieder lachen.
Die Geschichte hatte keinen Einfluss auf meinen schlechten Ruf in dem renommierten Versicherungsunternehmen und alle Kolleginnen (einschliesslich meiner Vorgesetzten) verkehrten nach wie vor mit mir :D


Heute, als Schaf mit etlicher Erfahrung auf diversen Weiden und Koppeln, würde mir das wohl kaum mehr geschehen :-)
Dennoch sind wir seitdem eifrige und pflichtschuldige Zahler der Gebühren......

Gruß vom Lamm
das GEZ bezahlen kann

6

Donnerstag, 25. Mai 2006, 21:04

@Lämmlein

ich fall gleich vom Stuhl :exla: :exla: :exla: :exla:

brummer

unregistriert

7

Donnerstag, 25. Mai 2006, 21:16

@Unschuldslamm lach lach lach

Wie ist dennn das mit Internet???? Man kann doch heute mittlerweile auch schon fernsehen und Radio hoeren ueber Internet. Muss ich dann da auch noch anmelden???


Gruesse
SArah

kathleen

unregistriert

8

Freitag, 26. Mai 2006, 08:56

GEZ?????????????????????????

Da fällt mir ein Einspruch ein, den ich eingelegt habe und von dem ich noch keine Antwort von denen bekommen habe.....

Eines schönen Tages im November letzten JAhres, kam ein netter Herr vom MDR und oma und opa die im HAus wohnten erzähltenganz Pflichtbewußt das wir zuhause sind..... :m: :m: :m:

Naja der Gute Herr, wollte Männe einreden, er müßte schon zahlen, seit dem er eigenes Geld verdient......Obwohl er ja da bei seinen Eltern gewohnt und die auch immer brav bezahlt haben. Er hat Ihm dann erklärt er hätte Mitter der 90 er immer nur bei seinen Eltern TV geshen (Man überlege sich mal die Zeitraumspanne)Kann er ja nun auch nicht mehr nachprüfen.

So nun wollten wir ja pflichtbewußt, seit dem wir zwei zusammenwohnen auch bezahlen....

Der Gute Herr hat dann einfach GESCHÄTZT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Männe ist 27 Jahre und dann hat der Herr geschätzt seit dem er 16 Jahre alt ist ein TV und seit dem er 18 Jahre ist ein Autoradio!!!

Dazu kommt, das Männe seit dem er 18 Jahre alt ist eine eigene Firma hat und da schon immerfür die Firma bezahlt, also Firmen Autos, Büro und Geschäft.

Dann wohnen bei uns im Haus Oma und opa und die bezahlen auch alle ganz brav........ was sollen wir denn noch alles Bezahlen????

So, nun hatte der guteste ja geschätzt. Die Beitragsrechnung kam und uns Flatterte ein Gebührenbescheid von weit über 800,00 € ins Haus. :nuho: :nuho:

Wir haben Einspruch eingelegt.

Mal ehrlich, ich sehe ein die Gebühren zu zahlen, aber Rückwirkend, da die GEZ das nicht gerallt hat ihn eher zur Zahlung zu verpflichten, oder ihn anzuschreiben, wo soll er denn her wissen, wo er das Geld hinbezahlen soll???? Und freiwillig bei der GEZ melden???? :"Hallo ich will dringend mein Geld loswerden!!!!" :D :D :m: :m:

Nee nee das ist ein Verein.

Kathleen
diekeineGoldeselhat

9

Freitag, 26. Mai 2006, 09:48

GEZ-Machenschaften

Hallo,

glücklerweise hatte ich noch nicht das zweifelhafte Vergnügen, von einem GEZ-Fahnder heimgesucht worden zu sein. Aber ich habe von Bekannten erfahren müssen, wie rigoros und zum Teil rechtswidrig diese Herrschaften vorgehen, um möglichst hohe Prämien (Kopfgeld) zu verdienen.

Nach der aktuellen Rechtslage hat ein GEZ-Fahnder keinen Anspruch, die Wohnung einer zu überprüfenden Person betreten zu dürfen. Insofern sollte man diesen Leuten generell den Zutritt verwehren. Erzwingen könnte ein GEZ-Fahnder den Wohnungszutritt nur dann, wenn er einen offiziellen Hausdurchsuchungsbefehl erwirkt hat, was ber in der Praxis nicht vorkommt aufgrund der Rechtslage. Aber aufgepaßt: Häufig versuchen sich die Fahnder Zutritt zu verschaffen, indem sie ganz harmlos sich als Mitarbeiter einer Institution ausgeben, unter dem Vorwand, beispielsweise eine Umfrade durchzuführen.

Fazit: Man sollte den GEZ-Fahndern konsequent gegenübertreten und sich auf keinen Fall einschüchtern lassen!

LG
WISKUS

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