Passt zwar nicht ganz in ein Hundeforum, aber hilft evtl dem Einen oder Anderen trotzdem.
Über unseren Netzanbieter haben wir heute Tipps und Tricks bekommen, wie man sich gegenüber den GEZ Mitarbeitern verhalten darf /welche Rechten und Pflichten wir und auch sie haben oder vor allem NICHT haben.
Grobe Zusammenfassung: Sie dürfen NICHTS! :-)
Die Tricks der GEZ (-Fahnder)
Der Adressenabgleich
Die GEZ vergleicht die Listen der gemeldeten Rundfunkteilnehmer mit Listen der Einwohnermeldeämter. Personen, die in einem Haushalt gemeldet und über 16 Jahre alt sind, aber keine Gebühren an die GEZ entrichten, werden von vornherein als potentielle Schwarzseher und Schwarzhörer eingestuft. Rasterfahndungsähnlich vergleicht die GEZ auch Adresslisten, wie etwa von Premiere-Abonennten, Fernsehquizteilnehmern und Ähnlichem mit ihren eigenen. Diese massive Form des Datenabgleichs ist nach gültigen Datenschutzbestimmungen äußerst fragwürdig, wenn nicht sogar rechtswidrig.
Geschäftemachen mit Mahnungen
Wer bei der GEZ einmal nicht bezahlt, bekommt danach nur noch gebührenpflichtige Mahnungen. Eine normale Rechnung gibt es erst wieder, wenn alle ausstehenden Rundfunkgebühren und alle Mahngebühren bezahlt sind, auch wenn die Rechnung ohne Verschulden des Rundfunkteilnehmers nicht angekommen ist. Dadurch häufen sich Mahngebühren an, die unrechtmäßig erhoben werden.
Befristete Gebührenbefreiung
Bei Studenten und Arbeitslosen ist der Antrag auf Gebührenbefreiung sehr beliebt. Der Haken an der Sache ist jedoch, dass die Befreiungen stets befristet sind. Anstatt ein Erinnerungsschreiben von der GEZ zu erhalten, den Antrag zu erneuern oder aber von nun an ordnungsgemäß Gebühren zu bezahlen, muss der Rundfunkteilnehmer von sich aus aktiv werden. Versäumt er dies, fordert die GEZ oft erst nach mehreren Monaten rückwirkend die vollen Gebühren ein, auch wenn sich an der beruflichen / finanziellen Situation des Betroffenen nichts geändert hat. Eine Praxis, die zeigt, dass die GEZ selbst bei bedürftigen Gruppen nicht sonderlich sozial oder kundenfreundlich vorgeht.
Auskunftspflicht
Die von der GEZ entsandten Beauftragten für Rundfunkgebühren haben keinerlei weitergehende Befugnisse. Sie stehen auf [red]derselben Stufe wie etwa Zeitschriftenwerber einer Drückerkolonne[/red]. Die gesetzlich verankerte Auskunftspflicht darüber, ob Sie ein Empfangsgerät besitzen besteht gegenüber der GEZ allgemein und nicht ihren Fahndern. Selbst wenn der GEZ-Mensch an Ihrer Wohnungstür steht und im Hintergrund die Tagesschau läuft, müssen Sie ihm nicht sagen, ob Sie einen Fernseher Ihr eigen nennen.
Schutz der eigenen vier Wände
Vorrangiges Ziel der GEZ-Beauftragten ist es, Ihre Wohnung in Augenschein zu nehmen um sich selbst ein Bild zu machen, wie viele unangemeldete Fernseher und Radios bei Ihnen herumstehen. Dazu zählen auch zusätzliche Geräte, wenn Sie sich in einem gewerblich genutzten Raum der Wohnung befinden. Sie sind dann nämlich durch die Haushaltspauschale nicht mehr abgedeckt. Grundsätzlich aber gilt: Die GEZler haben [red]kein Recht, sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen[/red]. Dies könnte nur mittels eines richterlichen Durchsuchungsbefehles geschehen, den zu beschaffen aber praktisch unmöglich ist. Der Eingriff in die Persönlichkeitssphäre wäre zu schwerwiegend, nur um herauszufinden, ob jemand schwarz-sieht.
Säbelrasseln und Drohgebärden
Da die GEZ-Fahnder keine wirklichen Befugnisse haben, versuchen sie häufig durch forsches Auftreten, List oder Drohungen an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Lassen Sie sich also nicht täuschen oder überrumpeln. Der häufig zitierte Peilwagen mit der Antenne auf dem Dach gehört nicht zur GEZ, sondern zur Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation. Damit kann nicht festgestellt werden, wer fernsieht, sondern wo nicht-entstörte elektronische Geräte betrieben werden.
Fangfragen
Anstatt sich von vornherein klipp und klar als GEZ-Fahnder auszuweisen und nach dem Besitz von Empfangsgeräten zu fragen, beginnen sie das Haustürgespräch häufig mit angeblich statistischen Fragen: „Guten Tag, wir machen eine Umfrage für den WDR. Welches ist Ihre Lieblings-Quiz-Show?“ Wer hier wahrheitsgemäß antwortet, hat es schwer, hinterher zu beteuern, dass er grundsätzlich kein fernsieht und deshalb auch kein Gerät anmelden müsste.
Geräte abmelden
Wer ein Gerät bei der GEZ abmelden möchte, ist gut beraten, dies in aller Förmlichkeit zu tun. Genaue Angaben zum Kündigungszeitpunkt und zu den Geräten sollten schriftlich fixiert und dann per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ geschickt werden. Am besten bestehen Sie auch auf einer offiziellen Bestätigung Ihrer Kündigung, da die GEZ diese nämlich nicht von sich aus verschickt. Wenn Sie standardmäßig aufgefordert werden, über die Gründe für Ihre Kündigung und den Verbleib Ihrer Empfangsgeräte Rechenschaft abzulegen, sind Sie zu keiner Auskunft verpflichtet. Die GEZ versucht über diese Methode sogar zu erfahren, an wen Sie die Geräte möglicherweise verkauft oder verschenkt haben.
Nachzahlungen
Wer beim Schwarzsehen erwischt wurde oder aus Pflichtbewusstsein bereit ist, seine Geräte anzumelden, sollte vorsichtig sein, wenn die Fahnder fragen, wie lange Sie die Radios und Fernseher schon besitzen. Unabhängig davon, ob Sie die Geräte in der Vergangenheit benutzt haben, Sie müssen in jedem Fall die vollen Gebühren für den in Frage stehenden Zeitraum nachzahlen. Wenn Sie also geistesgegenwärtig antworten, „seit gestern“, dann muss der Fahnder Ihnen das glauben.
Provision einstreichen
Die GEZ-Fahnder arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis. Je mehr Schwarzseher sie erwischen, je höher Nachzahlungen ausfallen, je mehr Informationen Sie von Ihnen über Mitbewohner oder Nachbarn erhalten, umso mehr Geld können sie für sich herausschlagen. Behalten Sie diesen Umstand immer im Hinterkopf. Es geht den Fahndern nicht primär um eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, sondern um das "Kopfgeld“, das sie am Ende Monats einstreichen.