gibt es im erbrecht moeglichkeiten. notare koennen auskunft darueber geben, wie man ein bedingtes testament macht, das fuer den testamentsbeguenstigten zwingend die uebernahme von pflichten - z.b. sorge fuer ein haustier - vorsieht. das kann auch spaeter ueberprueft werden.
ich kenne natuerlich nicht die rechtslage in deutschland, aber bin sicher, dass es diese form da ebenso gibt wie hier in oesterreich.
vor allem ist so eine testamentarische verfuegung fuer leute wichtig, die allein leben und/oder sich nicht darauf verlassen koennen, dass kinder oder andere verwandte ein zurueck gelassenes haustier aufnehmen und versorgen. und wenn eins nicht mehr blutjung ist, dann ist vorsorge umso mehr vonnoeten.
leider finden sich in den diversen vermittlungsstellen zahlreiche hunde nach verstorbenen besitzern - und oft solche, die mit einem haus uebernommen und dann abgeschoben worden sind.
vielleicht koennte mal jemand die rechtslage in deutschland fuer die portaler recherchieren?
lieben gruss aus wien