Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

Elbri(9. Mai 2024, 20:07)

Fridschnauz(28. April 2024, 16:53)

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

caneer

Administrator

  • »caneer« ist männlich
  • »caneer« ist ein verifizierter Benutzer
  • »caneer« ist der Autor dieses Themas
  • Private Nachricht senden
Benutzer
Administrator
Mod
Mitglied

1

Sonntag, 2. April 2006, 09:52

Rectsfrage Zs gebissen

Hallo

Habe diese Anfrage bekommen:

Zitat

Hallo,

Nachdem unser Zwergschnauzer ( war zwar nich angeleint, lief aber nicht herum

sonder saß neben mir) von einem ( angeleinten) Schäferhund, der auf uns zugekommen ist, gebissen und schwer verletzt wurde, zieht die Versicherung nun ein drittel der Schadenssumme aufgrund einer Mitschuld unserseits ab. Ist das rechtens?

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Liebe Grüße
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

2

Sonntag, 2. April 2006, 10:23



haben zwerge denn auch eine leinenpflicht?? das ist zwar von bundesland zu bundesland unterschiedlich, aber verstehen kann ich die reaktion der versicherung gar nicht.. würde da auch echt einspruch einlegen..

drück aber auf jeden fall die daumen für den erfolg.. :)

lieben gruss manu und die drei fussenberger

3

Sonntag, 2. April 2006, 11:19

@ Greljo ,in NRW müssen alle Hunde angeleint sein .

Aber ,in diesem Fall würde ich auch Einspruch bei der Versicherung einlegen ,soweit mir bekannt ,hat immer der HH Schuld ,dessen Hund den anderen verletzt hat ,egal ob der Hund angeleint war oder nicht .


Gruß Erika

4

Sonntag, 2. April 2006, 11:25



@ erko.. ich wohne auch in nrw, aber wir haben hier im ort immer noch die 20/40 verordnung.. meine mittel sind deshalb auch immer angeleint, aber kleinere hunde nicht..

selbst meine schwester muss ihren pudelmix und ihre rotti-hündinnen nicht anleinen (haben die leinenbefreiung)

und unser dorf-sheriff sagt keinen ton, wenn wir hier bei uns ohne leine laufen, solange keiner belästigt wird..

es gibt hier im ort genug hunde, die frei laufen.. ist also wahrscheinlich in den einzelnen komunen immer noch unterschiedlich geregelt..


5

Sonntag, 2. April 2006, 11:30

@ Greljo ,

nach der Landeshundeverordnung gab es die 40/20 Regelung .Diese wurde mit dem Landeshundegesetz von Januar 2003 ausser Kraft gesetzt .Danach müssen alle Hunde in bebauten Gebieten ,an Bushaltestellen,Parks ,bei Volksfesten e.c.t. angeleint sein.
Eine Befreiung von der Leinenflicht gibt es meines Wissens nach selbst mit bestandener BH oder Hundeführerschein nicht .
Vielleicht handhabt man das ganze aber in ländlicher umgebung etwas lockerer.

Gruß Erika

6

Sonntag, 2. April 2006, 11:38



hier ist es in der tat ländlich.. hat aber auch was schönes..

und die rottis haben die leinen-und maulkorbbefreiung.. bestandener wesenstest und meine schwester ist selber ausbilder in einem hundeverein..

allerdings würde ich mir das als zs-besitzer auch nicht so von der versicherung diktieren lassen.. das würde für mich ein anwalt prüfen, denn die versicherungen sehen das erst immer mal aus ihrer sicht.. und da ist es immer für sie positiv..

gruss manu

caneer

Administrator

  • »caneer« ist männlich
  • »caneer« ist ein verifizierter Benutzer
  • »caneer« ist der Autor dieses Themas
  • Private Nachricht senden
Benutzer
Administrator
Mod
Mitglied

7

Montag, 3. April 2006, 00:30

dieses Thema nur mal hochholen
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

Karin1233

unregistriert

8

Montag, 3. April 2006, 07:17

Hallo,

mein Tierarzt sagte mir...der der beißt muß zahlen.
Also auf alle Fälle Einspruch erheben.

LG Karin1233

9

Montag, 3. April 2006, 10:59

Bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB)handelt es sich um eine so genannte Gefährdungshaftung,
das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden (wie etwas eine Aufsichtspflichtverletzung) trifft. Grund für die Gefährdungshaftung ist die gesetzgeberische Annahme, dass aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens mit der Tierhaltung stets eine Gefahr von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist.

Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter daher in der Regel sogar ohne Verschulden wenn zum Beispiel sein Hund unvermittelt mit einem kleinen Artgenossen zu raufen anfängt und ihn verletzt

Beißen sich Hunde gegenseitig, bedeutet dies im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzungen (Behandlungskosten) des Hundes des anderen Halters aufkommen muss, beziehungsweise die Behandlungskosten gegeneinander aufgehoben werden. War aber der eine Hund angeleint und der andere nicht, so l trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.

Da es hier anscheinend zu keiner Beißerei zwischen beiden Hunden gekommen ist, kommt m.E. ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab zum tragen.
Der Hundehalter eines nicht angeleinten Hundes trifft den Umständen nach eine gesteigerte Aufsichtspflicht. Ebenso trifft den Halter des angeleinten Hundes die Pflicht eine Beißerei mit anderen Hunden zu verhindern. Wenn beide Hundehalter Aufsichtspflichten verletzt haben, ist das Maß des anzurechnenden Verschuldens herauszufinden.

Die Versicherung scheint hier eine Aufsichtsverletzung des nicht angeleinten Hundes berücksichtigt zu haben, worin diese liegt wäre hier zu erfragen.

Für mich stellen sich folgende Fragen
  1. Ist der Schäferhund schon auffällig geworden?
  2. Wie konnte es passieren, daß der angeleinte Hund, den zu Füßen seines Herrn sitzenden Zs beißen konnte?
    [/list=1]

    Walther

10

Montag, 3. April 2006, 11:25



@walther..

ich habe oben gelesen das der hund gebissen und schwer verletzt wurde.. und das von dem angeleinten schäferhund..

ich würde diese sache einem anwalt in die hände geben und erst einmal einspruch erheben.. ich zahl doch nicht für etwas, was mein hund nicht verschuldet hat..

lG manu

Social Bookmarks