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1

Sonntag, 26. März 2006, 17:42

Vorkaufsrecht

Hallo an alle Rechtsgelehrten hier.

Kann mir jemand eine Definition des Begriffes "Vorkaufsrecht" geben??

Folgender Hintergrund:
Ich hatte gerade einen Anruf einer Sportskameradin. Diese hat eine Landseer Hündin, die sie aus persönlichen Gründen, die hier keine Rolle spielen, abgeben will/muß.
Sie hat nun vertragsgemäß die Züchterin des Hundes über den bevorstehenden Verkauf informiert, Diese wiederum beharrt nun auf ihr vertragliches Vorkaufsrecht, will aber den Preis bestimmen, der natürlich in den lächerlichen Bereich abgerutscht ist.

Nach meiner Meinung bedeutet Vorkausrecht, der Verkauf steht an. Ich frage Vorkaufsberechtigen: "Willst du zu dem angegeben Preis? Er sagt ja und darf, oder ersagt nein und verzichtet somit auf sein Vorkaufsrecht.

Kann mir jemand kompetente Auskunft geben???

gruß
buhmi

canis

Junior

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Benutzer
Mitglied

2

Sonntag, 26. März 2006, 17:54

hallo buhmi
so sehe ich das auch.man hat die möglichkeit das objekt der begierde zu erwerben aber den preis legt der verkäufer fest.aber leider hab ich keine juristische vorbildung und somit nur eine meinung .oder wurde der preis im kaufvertrag für das vorkaufsrecht festgelegt?????? wenn nicht so kann meiner meinung der verkäufer den preis bestimmt und der das vorkaufsrecht hat entwedeer drauf eingehen oder es sein lassen ,womit er aber auf vorkaufrecht verzichtet

liebe grüße martina
Signatur von »canis« Mittelgroß,kräftig,eher gedrungen als schlank,rauhaarig,lebhaftes Temperament mit bedächtiger Ruhe gepaart

3

Sonntag, 26. März 2006, 18:15

Hallo buhmi,

so wie sich die Züchterin ihr Vorkaufsrecht vorstellt, geht es ja nun gar nicht. Oder gibt's eine Klausel im Kaufvertrag, in der bereits der Kaufpreis für den Fall der Weiterveräußerung des Hundes festgelegt wurde?

Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist in §§ 504 ff BGB geregelt.
Danach setzt die Ausübung des Vorkaufsrecht zunächst einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag deiner Sportskameradin mit einem Dritten voraus. Die Züchterin hat dann das Recht in den Kaufvertrag einzutreten. D.h. mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen der Züchterin und deiner Bekannten unter den Bedingungen (d.h. zu dem Kaufpreis usw.) zustande, die deine Bekannte mit dem Dritten vereinbart hat.

So sieht's aus! ;)

LG von
Ina, die das alles mal gelernt hat ;)

eckhardt

unregistriert

4

Sonntag, 26. März 2006, 18:16

moin moin,
nur kurz

Er sagt ja und darf, oder ersagt nein
du du kannst zu dem angegebenen preis verkaufen.
einen endgültigen verzicht auf das vorkaufsrecht (sollte der angesagte verkauf nicht erfolgen) ist das nicht.
gruss
kuno

5

Sonntag, 26. März 2006, 18:48

Es gibt immer eine Lösung

Hallo Buhmi,
der letzte Absatz -der nachfolgenden Definition- könnte in der Sache hilfreich sein.
Gruß addi

Quelle: Wikipedia
Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs der in Rede stehenden Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen zu Stande zu bringen. Hervorzuheben ist, dass der Vorkäufer durch die Ausübung seines Rechtes nicht in den bestehenden Kaufvertrag eintritt, sondern einen eigenständigen Kaufvertrag entstehen lässt. D.h. auch der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Dritten bleibt bestehen. Für Gewöhnlich wird sich der Verkäufer daher gegenüber dem Dritten eine Rücktrittsrecht, für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Berechtigten, einräumen lassen, um nicht in die Verlegenheit zu geraten, gegenüber zwei Personen zur Übereignung der selben Sache verpflichtet zu sein. Es ist wichtig, die Beschränkung auf den Fall des Kaufs zu beachten. Der Vorkaufsberechtigte ist gegen eine anderweitige Veräußerung, wie etwa einen Tausch oder eine Schenkung, nicht geschützt, es sei denn es läge ein Umgehungsgeschäft vor, das sich in der Praxis nur schwer nachweisen lassen wird.

6

Sonntag, 26. März 2006, 19:07

Danke für eure Meinungen.

Seh ich es also doch richtig.

Gruß Buhmi

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