Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

Fridschnauz(28. April 2024, 16:53)

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Pepe(20. März 2024, 13:53)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Donnerstag, 23. Februar 2006, 16:56

Elektroreizgeräte verboten - Aktuelles Urteil

[H4]Das finde ich prima !!!!!![/H4]
Das Bundesverwaltungsgericht hat aktuell entschieden:

Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006


Grüße addi

2

Donnerstag, 23. Februar 2006, 18:32

Und was passiert jetzt mit den Weidetieren? Werden die Stromzäune jetzt durch normale Zäune ersetzt? Ist ja vom Prinzip kein Unterschied, oder? :?:

Liljakk

unregistriert

3

Donnerstag, 23. Februar 2006, 18:54

Sorry Addi,

aber das Thema hatten wir schon bis zum Erbrechen

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust wieder mit "Fachleuten" zu diskutieren ;)



Schau doch bitte erstmal über die Suchfunktion da findest Du dazu einiges.


4

Donnerstag, 23. Februar 2006, 18:58

@Coko

Doch ........................der Unterschied ist der, dass die Kühe das Teil nicht um den Hals bammeln haben, und dem Reiz ausweichen können. Abgesehen von noch anderen physikalischen Dingen in der Schulstunde gefehlt hab :o :?:

LG Judy, die sich keine Meinung zu E-Geräten entlocken läßt :D



5

Donnerstag, 23. Februar 2006, 19:05

Auch auf die Gefahr mich hier unbeliebt zu machen, aber ich finde das Urteil zum :m:
Ich bin ganz sicher kein Freund der Personen die diese Geräte auf den Hundeplätzen einsetzen, nur um mehr Punkte zu erzielen. Einer meiner Riesen war der Jäger vor dem Herrn und nur damit habe ich das in den Griff bekommen und würde es auch immer wieder so machen. Denn die Alternative den Hund nicht mehr frei laufen lassen zu können, ist für mich keine.

Liljakk

unregistriert

6

Donnerstag, 23. Februar 2006, 19:08

RE:

Zitat

Original geschrieben von Gaby

Auch auf die Gefahr mich hier unbeliebt zu machen, aber ich finde das Urteil zum :m:
Ich bin ganz sicher kein Freund der Personen die diese Geräte auf den Hundeplätzen einsetzen, nur um mehr Punkte zu erzielen. Einer meiner Riesen war der Jäger vor dem Herrn und nur damit habe ich das in den Griff bekommen und würde es auch immer wieder so machen. Denn die Alternative den Hund nicht mehr frei laufen lassen zu können, ist für mich keine.


ach Gaby , wem sagst Du das .... aber es hat wirklich keinen Sinn mehr hier Tierschützern u. Fachleuten eines besseren zu belehren. Die haben dann halt einen Hund über 10 Jahre nur an der Leine :m: :m: :m: Das nennt sich dann aktiver Tierschutz :exla: :exla: :exla:

brummer

unregistriert

7

Donnerstag, 23. Februar 2006, 19:18

Gaby ich schliesse mich dir an. Ich mache mich jetzt hier wahrscheinlich auch ziemlich unbeliebt aber ich finde die Elektrohalsbaende sind fuer manche Hunde einfach das einzige Mittel sie in den Griff zu bekommen. Hier in den USA sind sie nicht verboten. Und bei uns auf dem Hundeplatz gibt es einige, die diese Dinger benutzen besonders fuer Schaeferhunde mit ausgepraegten Jagdtrieb. Sie funktionieren super und ohne EHalsband waeren diese Hunde naemlich auf und davon. Durch dieses Halsband wurde bei uns im Park auch schonmal Schlimmeres verhindert. Dort war ein Weimaraner ohne Leine unterwegs hatte aber das Halsband um. Ihm entgegen kam eine Frau mit Coker Spaniel. Irgendwie muss der Cocker den Weimeraner doof angeguckt haben, jedenfalls ging der WEimeraner auf den Cocker los und biss ihn in die Brust und ging immer wieder auf ihn los. Gott sei Dank kam der Weimeraner Besitzer und drueckte sofort den Knopf. Der Weimeraner sass sofort und hat sich nicht mehr geruehrt. Wer weiss was sonst noch dem Cocker passiert waere.

Es hat alles sein Fuer und Wider!

Gruesse
Sarah

CalamityJane

unregistriert

8

Donnerstag, 23. Februar 2006, 19:38

Hallo,

was hat sich denn schon geändert? Der Einsatz ist verboten, nicht das Gerät. Und? Wo kein Kläger, da kein Richter. Außerdem haben Gesetze immer zwei Seiten - seit wann ist alles gut, was per Gesetz verfügt wird? Über Sinn und Unsinn des sog. reformierten Waffenrechts z.B. streiten sich heute noch Fachleute und sog. Fachleute - Praktiker lachen sich einen Ast :exla: :exla: Hier ist es nicht anders.

Und eine Meinung zum Einsatz wird mir hier auch keiner entlocken. :D

Grüßchen,
Helen

Halina

Forenjunkie

  • »Halina« ist weiblich

Beiträge: 3 758

Aktivitätspunkte: 19 030

Aktuelle Stimmung: Sonnig - gut

Hunde: Mad-Max ZSss im Herzen,Campino Picard im Herzen Horrex Mali im Herzen Corvette Mali 9 Jahre, Morris Mali 7 Jahre

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

9

Donnerstag, 23. Februar 2006, 20:58

Mal ganz doll OOOHHHHHMMMMMMMM !!!!!

Ansonsten nur so viel:

Mein Hund wird nicht die nächsten zehn Jahre an der Leine laufen :D :D :D :D :D

Schweigende Grüsse von Anke ;)
Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

10

Donnerstag, 23. Februar 2006, 21:06

Um etwas zu diesem Urteil zu sagen, müßte man den Vorgang sowie das Urteil einschließließlich der Begründung kennen. Dann mag es auch Sinn machen hier über mögliche Folgen, die sich aus dem Urteil ergeben, zu diskutieren.

Es wär schön, wenn sich eine Diskussion in der sich die Befürworter einer Nutzung wieder als Tierquäler gebrantmarkt sehen, vermeiden ließe. Ich kenne einige aus diesem Portal und ich bin der festen Überzeugung, dass keiner wissentlich seinen Hund quält. Daher meine Bitte, keine erneute Diskusion anfangen.

Ich werde daher auch meine Meinung zu einer Nutzung nicht erneut kundtun.

Walther

Social Bookmarks