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1

Samstag, 4. Februar 2006, 09:55

Beschützen - aber wie

Hallo liebe Portaler,

da ich etwas abgelegen wohne - fast da wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen - und in unserer Gegend in letzter Zeit immer häufiger eingebrochen wird, würde mich interessieren ob schon mal jemand Erfahrungen mit seinem Riesen in einer wirklichen Gefahrensituation gemacht hat. Ich weiß zwar um die Furchtlosigkeit meiner beiden Rabauken, aber wie reagieren sie in einer Situation die für sie ja auch neu ist? Das ist ja wahrscheinlich anders als man auf dem Platz trainiert.

In der Folge stellt sich dann gleich die Frage, was passiert wenn ein Eindringling gebissen wird.Ist es wirklich so, daß der Gebissene tatsächlich auf Schmerzensgeld klagen kann. Wenn das wirklich so sein sollte :m: versteh ich die Welt nicht mehr!!!


LG Kerstin

2

Samstag, 4. Februar 2006, 10:05

@ Kerstin-
ich habe da keine Bedenken :D Sollte bei mir in meinen Haus ein Einbrecher sein-so hoffe ich doch sehr,dass meine RS eingreifen :D

Sollte mir dann eine Klage zugehen,seitens des Einbrechers- beauftrage ich einen Rechtsanwalt :D

So viel ich weiss gibt es auch noch den Notwehrparagraphen und der muss dann in so einem Fall doch greifen.

LG
Christel

3

Samstag, 4. Februar 2006, 10:31

Hallo Kerstin,

also ich habe unseren Versicherungsagent gefragt und er hat gesagt, der Zaun muss intakt sein und ein Warnschild muß angebracht sein. So, wichtig ist ja auf jeden Fall, dass die Hunde den Einbrecher solange festhalten das die Polizei gerufen werden kann.
Denn wenn sich so was abspielt ist es egal wie gross ein Hund ist und wie gefährlich ein Einbrecher. Wichtig ist für mich zu wissen, dass unsere Äffchen um jeden unwillkommenen Gast der das Grundstück betritt einen "Kriegstanz" vollführen, der mir genug Zeit verschafft.
Du hast ja auch eine Versicherung für deine Hunde, frag doch dort mal nach. Auch gibt hier die Polizei die entsprechende Auskunft.

LG Cessy, die am Ende der Strasse wohnt .


:ga:

Paulinchen

unregistriert

4

Samstag, 4. Februar 2006, 14:38

Hallo Naddel,

das mit den Einbrechern ist so ne sache.Leider ist es mit ein paar Warnschildern nicht getan du müsstest einem Potenziellen Einbrecher die Chance geben sein vorhaben abzubrechen und wieder zu verschwinden.Dies könntest du mit einem 2. Zaun innerhalb deines Grundstückes tun oder legst fiffie an eine Langlaufleine wobei die Schnauze bei gespannter Leine min.2Meter vom ausenzaun entfernt sein muss um da einen rückzugsraum zu schaffen. Denn wenn deine Hunde auf deinem Boden jemanden stellen und even.sogar Beisen musst du nachweisen das der was Klauen wollte und nicht even.Hilfe zu einem Unfall holen wollte.Leider ist das so und da Menschenleben immernoch vor Sach schäden oder Tierleben kommt hatt ein Potenzieller Einbrecher immer das recht dich auf schadenersatz zu verklagen und bekommt je nach schwere sogar recht darauf.
Du hast zwar das recht deine Hunde aufm Grundstück frei laufen zu lassen bist aber voll haftbar wenn deine Hundis jemanden ,warum auch immer,anknabbern.

noch ein Beispiel: Jemand bricht über den Balkon bei dir ein und benutzt dazu die Holzleiter die am Schuppen stand nachdem er alles zusammengesucht hatt will er über die Leiter abhaun und die bricht zusammen er Bricht sich ein Bein.Rat mal wer für den Schaden(gebrochenes Bein) aufkommt? Du, weil du die Leiter nicht gesichert hast z.b. mit Schloss. Ist leider so.

5

Samstag, 4. Februar 2006, 15:35

Hallo Kerstin,
zum Glück ist der Ernstfall bei mir auch nie eingetreten, aber ich bin mir sicher das ich mich da voll und ganz auf meinen Riesen verlassen kann!!
Aber leider ist das hier in Deutschland so, sollte der Hund den Einbrecher beißen oder sonst irgendwie verletzten, so kann auf Dich unter Umständen eine Schandensersatzklage zukommen. Aber das wäre mir egal, es gibt gute Rechtsanwälte und mein Hund würde noch ein dickes Leckerlie oben drauf bekommen!!!

Karin1233

unregistriert

6

Samstag, 4. Februar 2006, 16:21

Also mein Kleiner ZW-Riese hat damals die Gefahr verkannt.
Da wir in Kroatien ein Boot stehen haben müssen meine zwei immer mit. Da näherten sich zwei Italiener auf dem Steg u. gingen in Richtung zu uns. Erst so 4 Meter vor unserem Boot schoß er rauß und hing dem Mann schon am Hosenbein. Er nahms mit Humor u. ging aber in Zukunft immer ganz vorsichtig auf uns zu. Tja , seither weiß ich daß mein Kleiner uns beschützt wenns mal brenzlig werden würde.Ein Riese ist ja von der Größe schon mal abschreckender, aber zwei Kleine Riesen können auch Schaden anrichten.

LG Karin1233

7

Samstag, 4. Februar 2006, 17:07

Hallo!
Das man evtl. Schadenersatzpflichtig wird, bei einem Angriff auf einen Eindringling im Garten, finde ich noch einigermaßen nachvollziehbar. Schließlich kann sich da jeder noch rausreden und es ist ja wirklich schwierig einem seine genauen Absichten nachzuweisen. Aber wie sieht die Sache denn aus, wenn ein Einbrecher Nachts im Haus vom Hund gestellt und gebissen wird? Da sind seine Absichten doch sehr eindeutig. Also, wenn ich da dann auch Schadenersatzleisten müsste, fände ich das doch sehr eigenartig.

8

Samstag, 4. Februar 2006, 17:52

Es gibt da ja noch den folgenden Spruch:


Vor Gericht und auf hoher See-bist Du in Gottes Hand :D


LG
Christel

P.S. die meisten Einbrecher werden laut Polizei-schon vom Gebell abgeschreckt :D


Paulinchen

unregistriert

9

Samstag, 4. Februar 2006, 20:07

Hallo Bruno,

also im Haus,da müsste das Schloss oder die Tür kaputt sein und Hundi schon ne ganze weile gebellt oder geknurrt haben wer dann noch einsteigt ist selbst drann schuld es zählt aber immer die schwere der verletzung und aber auch das verständniss des Staatsanwalts.
Kleiner Tip von mir, wenn du zu Hause bist knall dir deinen Kopf gegen eine Wand Blutig dann kannste immer sagen der hatt dich angegriffen :D und Hundi hatt nur verteidigt :D macht sich immergut. :exla: :exla:

brummer

unregistriert

10

Sonntag, 5. Februar 2006, 08:58

@ Paulinchen:
OK, du musst dann fuer die Arztrechnungen etc. fuer den Einbrecher aufkommen, aber koenntest du ihn nicht auch mit unbefugten Betreten und dafuer, dass er die Leiter kaputt gemacht hat belangen????

Hier in Texas habe ich die Lizenz zum Ballern :-) : Hier war ein Fall, da haben sich zwei Typen um ein Haus in den Garten geschlichen und haben sich an der Verandatuere zu schaffen gemacht. Die Hausbesitzerin war aber zuhause und hat vom ersten Stockwerk das Fenster aufgemacht und den beiden Kerlen in den Kopf geschossen (die waren sofort tot!). Das ging dann durch diverse Prozesse, da die Familie der Gangster die Frau verklagt hat mit der Begruendung, dass die Typen dachten, dass das die Haustuere waere (Hallo, man muss erst ueber einen Zaun klettern, um an eine Haustuere zu kommen??? :m: ). Ist aber alles vor Gericht abgeschmettert worden, da es "Selbstverteidigung" war.

LG
Sarah

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